Europa – Die Europäische Union hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt verabschiedet. Dem Gesetz zufolge müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre in der EU verkauften Produkte nicht von abgeholzten Flächen stammen oder zu einer Schädigung der Wälder geführt haben. Zudem müssen sie nachweisen, dass ihre Produkte die einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandesrechte, inklusive Menschenrechte, einhalten. Das Gesetz gilt für Erzeugnisse aus Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk, Holzkohle, bedrucktes Papier und Palmölderivate. Die Kommission wird Länder auf Basis einer transparenten Bewertung in Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko einstufen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Sanktionen, wobei die Geldbuße mindestens 4 % des gesamten Jahresumsatzes des nicht konformen Unternehmens oder Händlers in der EU betragen kann.
Nächste Schritte: Der Text muss noch vom Rat formell gebilligt werden. Er wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Quelle: Europäisches Parlament