Behalten Sie den Überblick über all die Standards, Rahmenwerke, Vorschriften, Grundsätze und Ziele des ESG Reportings.
ESG Standards und Rahmenwerke bilden eine Anleitung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Während Rahmenwerke einen Überblick über die Struktur und zu behandelnden Themen schaffen, bieten Standards detaillierte Berichtsstrukturen, inklusive detaillierter Metriken und Kriterien.
Verordnungen, Richtlinien und Gesetze auf EU oder Landesebene verpflichten bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die neuen ESG Regulierungen sollen Transparenz schaffen, nachhaltige Investitionen fördern und langfristig die Erreichung der Null-Emissionen-Ziele der EU und Länder sicher stellen.
Offiziell definierte Ziele, Grundsätze und Leitlinien bieten einen Ansatz für Unternehmen, ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele zu definieren und umzusetzen. Sie können sich auf einen, mehrere oder alle ESG Bereiche fokussieren. Nachhaltigkeitsreporting auf Basis dieses Ansatzes erfolgt meist auf freiwilliger Basis.
In der Vergangenheit entwickelten Verbände und NGOs primär Leitlinien, die Unternehmen bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Durch das zunehmende Regulierungsaufkommen wirken sie heute vermehrt bei der Entwicklung von Standards und Rahmenwerken durch politische Institutionen mit.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde im Jahr 2010 von verschiedenen Interessengruppen entwickelt und trat im Jahr 2012 in Kraft. Seitdem wird der DNK vom Rat für Nachhaltige Entwicklung verwaltet. Um den DNK zu erfüllen, muss eine Organisation die Konformität mit allen 20 Kriterien erklären, wie z. B. Stakeholder-Engagement, Arbeitnehmerrechte und Ressourcenmanagement. Außerdem muss sie die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren der GRI (Global Reporting Initiative) beachten. Der DNK kann für die nicht-finanzielle Berichterstattung verwendet werden, um der CSR-Berichterstattung (nach CSR-RUG) zu entsprechen.
Im November 2022 verabschiedete die EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie ersetzt die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und wird den Green Deal der EU unterstützen, indem sie bestimmte große Unternehmen dazu verpflichtet, über Nachhaltigkeitskennzahlen im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten. Die ESRS, die in erster Linie von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden, sollen die Qualität und Relevanz der berichteten Informationen sicherstellen und umfassen soziale, ökologische und Governance-Themen sowie bereichsübergreifende Standards. Die ESRS beinhalten auch den Grundsatz der "doppelten Wesentlichkeit", der Unternehmen dazu veranlasst, nicht nur die Auswirkungen der Umwelt auf ihre Geschäftstätigkeit zu betrachten, sondern auch die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt (einschließlich sozialer und Governance-Themen).
Das 1998 ins Leben gerufene Greenhouse Gas Protocol (GHGP) bietet einen weltweit standardisierten Rahmen zur Messung, Verwaltung und zum Vergleich von Treibhausgasemissionen aus dem privaten und öffentlichen Sektor, aus Wertschöpfungsketten und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Das GHG Protocol ist der weltweit am häufigsten verwendete Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasen und klassifiziert Treibhausgasemissionen in drei Ursprungsbereiche: Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen) und Scope 3 (indirekte Emissionen aus vor- und nachgelagerten Lieferketten).
Die 1997 gegründeten GRI Standards sind die weltweit am häufigsten angewandten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie werden von kleinen, großen, privaten oder öffentlichen Organisationen angewandt, um über ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft zu berichten. Sie sollen Organisationen Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit bei der Verfolgung ihres Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung verleihen. Die GRI-Standards sind modular aufgebaut und vermitteln ein umfassendes Bild über die wesentlichen Themen einer Organisation, die damit verbundenen Auswirkungen und die Art und Weise, wie sie gehandhabt werden. Aus diesem Grund sind die Standards nicht nur für Unternehmen, sondern auch für viele andere Interessengruppen wie Investoren, Kapitalmärkte, politische Entscheidungsträger und die Gesellschaft von großer Bedeutung.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 31. März 2022 Entwürfe für die ersten beiden IFRS Sustainability Disclosure Standards veröffentlicht. Der Entwurf IFRS S1 enthält allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Der Entwurf IFRS S2 spezifiziert die Anforderungen an die Darstellung von Informationen, die es Investoren ermöglichen, die Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert zu beurteilen.
Die SASB-Standards ermöglichen es Organisationen, branchenspezifische Nachhaltigkeitsangaben zu Risiken und Chancen zu machen, die sich auf den Unternehmenswert auswirken. Dazu werden die ökologischen, sozialen und Governance-Themen identifiziert, die für die finanzielle Leistung und den Unternehmenswert am wichtigsten sind. Nach dem Zusammenschluss mit der Value Reporting Foundation (VRF) und der Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die IFRS Foundation im August 2022 die Verwaltung der SASB-Standards übernommen. Das ISSB rät Unternehmen, die SASB-Standards weiter zu verwenden, bis sie durch die IFRS S ersetzt werden.
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Durch die Einbeziehung von Menschenrechts- und Umweltbelangen in die Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung zielt diese Richtlinie darauf ab, nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern. Sobald die Verhandlungen über die CSDDD abgeschlossen sind und der Vorschlag angenommen wird, werden Unternehmen verpflichtet sein, die negativen Auswirkungen ihres Geschäfts zu berücksichtigen, einschließlich derer entlang ihrer Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas. Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) wird die CSDDD die gesamte Wertschöpfungskette betreffen und für eine größere Anzahl von Unternehmen gelten. Zudem müssen Unternehmen ihre Unternehmensstrategie auf das Pariser Abkommen ausrichten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Daten für Unternehmen in der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist es, die nichtfinanzielle Leistung großer Unternehmen zu berücksichtigen. Die CSRD ersetzt die Richtlinie 2014/95/EU - auch Non-Financial Reporting Directive (NFRD) genannt - und verlangt detailliertere Informationen zu Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen. Konkret schreibt sie die Offenlegung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage und der Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens vor. Einer der wichtigsten Unterschiede im Vergleich zur NFRD ist die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit. Es sieht strengere Kriterien für die Entscheidung vor, ob ein Nachhaltigkeitsaspekt in den Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens aufgenommen werden muss.
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht um. Es stützt sich damit auf die NFRD, die große Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer nicht-finanziellen Informationen verpflichtet. Die Richtlinie ist zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft getreten. Das CSR-RUG verpflichtet Unternehmen, über nicht-finanzielle Themen wie Umwelt- und Sozialthemen, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung sowie ihre Corporate Governance zu berichten.
Als Teil des europäischen Green Deals legt die EU Taxonomie-Verordnung Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig angesehen werden kann. Nach der EU Taxonomie muss eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit einer von der EU definierten Taxonomie-Aktivität zugeordnet werden können, einen wesentlichen Beitrag zu einem von sechs definierten Umweltzielen leisten, keines der verbleibenden Umweltziele wesentlich beeinträchtigen und eine Reihe von sozialen Mindeststandards einhalten. Ziel der Verordnung ist es, die Kapitalströme neu auszurichten und den Schwerpunkt auf nachhaltige Investitionen und Geschäftstätigkeiten zu legen, einschließlich Bereichen wie Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien und biologische Vielfalt.
Das im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das LkSG regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Die Sorgfaltspflichten eines Unternehmens gelten demnach sowohl für den eigenen Geschäftsbetrieb als auch für das Handeln der direkten Vertragspartner und anderer Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Umweltschutz. Das Gesetz enthält mehrere Kriterien, anhand derer die Unternehmen ihre Prioritäten bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten festlegen können.
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde im Jahr 2014 verabschiedet. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Beschäftigte, Korruptionsbekämpfung, Vielfalt und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte zu berichten. Die CSRD ist Teil des "Green Deals" der Europäischen Kommission und wird ab 2024 die NFRD schrittweise ablösen. In Deutschland wird die NFRD durch das CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) umgesetzt.
Die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist ein Regelwerk, das Finanzmarktteilnehmer dazu verpflichtet Informationen bereitzustellen, wie sie mit negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen und Risiken ihrer Investitionen umgehen. Diese vorgeschriebene Transparenz soll es Anlegern ermöglichen, die Nachhaltigkeitsperformance von Finanzprodukten besser zu vergleichen und so Greenwashing in der Branche zu reduzieren. Die SFDR hat zwei Ebenen: produktbezogene Offenlegungen und unternehmensbezogene Offenlegungen. Im Rahmen der SFDR müssen Unternehmen so genannte PAI-Indikatoren (Principal Adverse Impacts on Sustainability) offenlegen, die Nachhaltigkeitsfaktoren für Investitionsentscheidungen darstellen. Die SFDR wurde von der Europäischen Kommission zusammen mit der EU Taxonomie-Verordnung als Ergebnis des Sustainable Finance Action Plan (SFAP) der EU Kommission eingeführt.
Die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen (OECD-Leitlinien) sind Empfehlungen von Regierungen an multinationale Unternehmen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Sie setzen Standards für verantwortungsvolles Handeln in verschiedenen Bereichen wie Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umwelt. Die OECD-Leitlinien sehen auch ein internationales Beschwerdeverfahren vor, um Ungerechtigkeiten zwischen Unternehmen, die den OECD-Leitsätzen unterliegen, und Personen, die sich durch nachlässige Geschäftspraktiken benachteiligt fühlen, zu beseitigen.
Science Based Targets (SBTs) sind eine Möglichkeit für Unternehmen, Emissionsreduktionsziele zu definieren. Im Gegensatz zu den traditionellen "potenzialbasierten Zielen" verfolgen die SBTs einen "Top-down"-Ansatz: Sie konzentrieren sich auf die Menge an Emissionen, die reduziert werden muss, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C zu erreichen. Darüber hinaus bietet der im Oktober 2021 eingeführte Net-Zero-Standard Unternehmen einen wissenschaftlich fundierten Rahmen für die Festlegung ambitionierter und effektiver Klimaziele.
Im Jahr 2012 leiteten die Vereinten Nationen einen Prozess ein, um einen neuen Rahmen für nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen zusammen mit anderen wichtigen Abkommen, wie dem Pariser Abkommen, die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung", die auch als SDGs (Sustainable Development Goals) oder Agenda 2030 bezeichnet wird. In den SDGs werden 17 Hauptziele zur Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene festgelegt. Zu den Zielen gehören u. a. die Gleichstellung der Geschlechter, kein Hunger, sauberes Wasser und verantwortungsvoller Konsum.
Der 2018 veröffentlichte EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance Action Plan, SFAP) umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesvorhaben zur Förderung nachhaltiger Finanzen. Mit dem SFAP werden neue Verordnungen eingeführt, darunter die EU Taxonomie und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese Verordnungen zielen darauf ab, Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen umzulenken, Umweltrisiken besser zu managen und mehr Transparenz zu erreichen. Der SFAP soll einen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens, der EU-Klimaziele und der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.
Der im Jahr 2000 ins Leben gerufene UN Global Compact (UN GC) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen, Organisationen und den Vereinten Nationen. Er fördert die Einführung und Umsetzung nachhaltiger Praktiken und umfasst zehn Prinzipien in Bereichen wie Menschenrechte, Arbeit und Umwelt. Die Vereinten Nationen haben dieses Programm ins Leben gerufen, um "dem globalen Markt ein menschliches Gesicht zu geben". Heute ist es mit mehr als 15.000 Unternehmen und über 3.800 Teilnehmern aus dem nicht-gewerblichen Bereich eine der weltweit größten Initiativen für unternehmerische Nachhaltigkeit.
Die Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment (UN PRI) sind eine Finanzinitiative der Vereinten Nationen, die von Investoren für Investoren entwickelt wurde, um ein nachhaltiges Finanzsystem zu fördern. Bis März 2021 waren mehr als 4.900 Finanzinstitute den PRI beigetreten. Diese Organisationen müssen sich an die sechs Leitprinzipien der PRI halten, die 2006 eingeführt wurden, und regelmäßig Berichte über ihre Leistung vorlegen.
Um dem öffentlichen Interesse zu dienen, regte die Europäische Kommission 2001 die Gründung einer privaten Organisation an, die als European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bekannt ist. Infolge der neuen Aufgaben, die in der CSRD aufgeführt sind, erweiterte die EFRAG im Jahr 2022 ihren Aufgabenbereich, indem sie die Europäische Kommission in Form eines vollständig fertiggestellten Entwurfs der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) technisch beriet. Die Tätigkeit der EFRAG gliedert sich in zwei Säulen: eine Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine Säule der Finanzberichterstattung.
Im August 2010 wurde der International Integrated Reporting Council (IIRC) gegründet. Ziel war es, einen weltweit anerkannten Rahmen für ein Verfahren zu schaffen, das Angaben über die Wertschöpfung einer Organisation im Laufe der Zeit liefert. Im Juni 2021 schlossen sich das IIRC und das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) zusammen und gründeten die Value Reporting Foundation (VRF). Ziel war es, Investoren und Unternehmen ein umfassendes Rahmenwerk für die Unternehmensberichterstattung zu bieten, das das gesamte Spektrum an Wertschöpfungsfaktoren und Standards abdeckt.
Die International Organization for Standardization (ISO), eine 1947 gegründete Nichtregierungsorganisation, umfasst 167 nationale Normungsgremien als Mitglieder. Internationale Normen werden von der ISO durch die Zusammenarbeit von Fachleuten aus den Mitgliedsländern auf der ganzen Welt geschaffen. Im Jahr 2010 führte die ISO die ISO 26000 ein, eine Norm, die soziale Verantwortung definiert. Sie unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung von Konzepten in praktische Maßnahmen und beim Austausch von bewährten Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung.
Im Jahr 2021 kündigten die Treuhänder der IFRS Foundation die Gründung eines neuen Standardsetzungsgremiums an — des International Sustainability Standards Board (ISSB) —, um der Nachfrage nach einer qualitativ hochwertigen, transparenten, zuverlässigen und vergleichbaren Berichterstattung zu Klima- und anderen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) nachzukommen. Ziel des ISSB ist es, eine umfassende globale Basis von Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen, die Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen von Unternehmen liefern, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Im Jahr 2011 wurde das gemeinnützige, unabhängige Sustainability Accounting Standards Board (SASB) gegründet. Es legte Standards für die freiwillige Berichterstattung über relevante finanzielle Nachhaltigkeitsdaten bestimmter Unternehmen fest. Der International Integrated Reporting Council (IIRC) und das SASB kündigten ihren Zusammenschluss zur Value Reporting Foundation (VRF) im Juni 2021 an. Im August 2022 übernahm das International Sustainability Standards Board (ISSB), das sich zuvor mit dem VRF und dem Climate Disclosure Standards Board zusammengeschlossen hatte, die Verwaltung der SASB-Standards.
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Umweltmanagementinstrument für Unternehmen und andere Organisationen zur Bewertung, Berichterstattung und Verbesserung ihrer Umweltleistung. Es richtet sich an Unternehmen und andere Organisationen, die ihre Energie- und Rohstoffeffizienz systematisch verbessern, schädliche Umweltauswirkungen und umweltbezogene Risiken verringern und die Einhaltung von Rechtsvorschriften verbessern wollen. EMAS hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen, indem öffentlich zugängliche Informationen über die Umweltleistung einer Organisation bereitgestellt werden.