Wie sich die Landschaft des ESG Reportings differenzieren lässt

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Standards & Rahmenwerke

ESG Standards und Rahmenwerke bilden eine Anleitung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Während Rahmenwerke einen Überblick über die Struktur und zu behandelnden Themen schaffen, bieten Standards detaillierte Berichtsstrukturen, inklusive detaillierter Metriken und Kriterien.

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Regulierungen

Verordnungen, Richtlinien und Gesetze auf EU oder Landesebene verpflichten bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die neuen ESG Regulierungen sollen Transparenz schaffen, nachhaltige Investitionen fördern und langfristig die Erreichung der Null-Emissionen-Ziele der EU und Länder sicher stellen.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Offiziell definierte Ziele, Grundsätze und Leitlinien bieten einen Ansatz für Unternehmen, ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele zu definieren und umzusetzen. Sie können sich auf einen, mehrere oder alle ESG Bereiche fokussieren. Nachhaltigkeitsreporting auf Basis dieses Ansatzes erfolgt meist auf freiwilliger Basis.

Institutionen

In der Vergangenheit entwickelten Verbände und NGOs primär Leitlinien, die Unternehmen bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Durch das zunehmende Regulierungsaufkommen wirken sie heute vermehrt bei der Entwicklung von Standards und Rahmenwerken durch politische Institutionen mit.

Die Landschaft des Nachhaltigkeitsreportings

Standards & Rahmenwerke

Standards & Rahmenwerke

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

  • Ebene: Deutschland
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Anwendung im privaten und öffentlichen Sektor
  • In Envoria integriert: nein

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde im Jahr 2010 von verschiedenen Interessengruppen entwickelt und trat im Jahr 2012 in Kraft. Seitdem wird der DNK vom Rat für Nachhaltige Entwicklung verwaltet. Um den DNK zu erfüllen, muss eine Organisation die Konformität mit allen 20 Kriterien erklären, wie z. B. Stakeholder-Engagement, Arbeitnehmerrechte und Ressourcenmanagement. Außerdem muss sie die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren der GRI (Global Reporting Initiative) beachten. Der DNK kann für die nicht-finanzielle Berichterstattung verwendet werden, um der CSR-Berichterstattung (nach CSR-RUG) zu entsprechen.

Standards & Rahmenwerke

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft; Überarbeitung läuft. EFRAG hat der Europäischen Kommission vereinfachte ESRS-Entwürfe vorgelegt (Stand Mai 2026)
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend für CSRD-pflichtige Unternehmen
  • Zielgruppe: Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD; indirekt auch Unternehmen, die ESG-Daten an berichtspflichtige Kunden, Investoren oder Finanzpartner liefern
  • In Envoria integriert: ja, Set 1 und Set 2

Die ESRS konkretisieren, welche Nachhaltigkeitsinformationen CSRD-pflichtige Unternehmen berichten müssen. Sie decken Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab und basieren auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Die laufende Vereinfachung soll die Standards kürzer, klarer und praxistauglicher machen; EFRAG sieht unter anderem eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um 61 % vor. 

Standards & Rahmenwerke

Greenhouse Gas Protocol (GHGP)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: in mehreren Ländern verpflichtend
  • Zielgruppe: Anwendung im privaten und öffentlichen Sektor
  • In Envoria integriert: ja

Das 1998 ins Leben gerufene Greenhouse Gas Protocol (GHGP) bietet einen weltweit standardisierten Rahmen zur Messung, Verwaltung und zum Vergleich von Treibhausgasemissionen aus dem privaten und öffentlichen Sektor, aus Wertschöpfungsketten und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Das GHG Protocol ist der weltweit am häufigsten verwendete Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasen und klassifiziert Treibhausgasemissionen in drei Ursprungsbereiche: Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen) und Scope 3 (indirekte Emissionen aus vor- und nachgelagerten Lieferketten).

Standards & Rahmenwerke

Global Reporting Initiative Standards (GRI Standards)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Anwendung im privaten und öffentlichen Sektor
  • In Envoria integriert: nein

Die 1997 gegründeten GRI Standards sind die weltweit am häufigsten angewandten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie werden von kleinen, großen, privaten oder öffentlichen Organisationen angewandt, um über ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft zu berichten. Sie sollen Organisationen Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit bei der Verfolgung ihres Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung verleihen. Die GRI-Standards sind modular aufgebaut und vermitteln ein umfassendes Bild über die wesentlichen Themen einer Organisation, die damit verbundenen Auswirkungen und die Art und Weise, wie sie gehandhabt werden. Aus diesem Grund sind die Standards nicht nur für Unternehmen, sondern auch für viele andere Interessengruppen wie Investoren, Kapitalmärkte, politische Entscheidungsträger und die Gesellschaft von großer Bedeutung.

Standards & Rahmenwerke

IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS S)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: noch nicht festgelegt
  • Zielgruppe: Unternehmen, Gläubiger und Investoren
  • In Envoria integriert: nein

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 31. März 2022 Entwürfe für die ersten beiden IFRS Sustainability Disclosure Standards veröffentlicht. Der Entwurf IFRS S1 enthält allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Der Entwurf IFRS S2 spezifiziert die Anforderungen an die Darstellung von Informationen, die es Investoren ermöglichen, die Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert zu beurteilen.

Standards & Rahmenwerke

Sustainability Accounting Standards Board Standards (SASB Standards)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Alle Stakeholder (Organisationen jeglicher Größe, Art oder geografischer Lage) innerhalb von 77 definierten Branchen, aufgeteilt auf 11 Sektoren
  • In Envoria integriert: nein

Die SASB-Standards ermöglichen es Organisationen, branchenspezifische Nachhaltigkeitsangaben zu Risiken und Chancen zu machen, die sich auf den Unternehmenswert auswirken. Dazu werden die ökologischen, sozialen und Governance-Themen identifiziert, die für die finanzielle Leistung und den Unternehmenswert am wichtigsten sind. Nach dem Zusammenschluss mit der Value Reporting Foundation (VRF) und der Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die IFRS Foundation im August 2022 die Verwaltung der SASB-Standards übernommen. Das ISSB rät Unternehmen, die SASB-Standards weiter zu verwenden, bis sie durch die IFRS S ersetzt werden.

Standards & Rahmenwerke

Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: von der Europäischen Kommission als freiwilliger Standard für KMU empfohlen; soll als Grundlage für den künftigen freiwilligen Standard unter der CSRD dienen
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen und KMU, die Nachhaltigkeitsinformationen freiwillig, strukturiert und vergleichbar bereitstellen möchten
  • In Envoria integriert: ja

Der VSME bietet KMU einen schlanken Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen. Er soll typische ESG-Datenanfragen von Banken, Investoren und großen Kunden reduzieren und standardisieren. Damit wird der VSME besonders relevant für Unternehmen, die nicht CSRD-pflichtig sind, aber trotzdem belastbare Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen. 

Regulierungen

Regulierungen

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft; durch Omnibus I geändert. Die Umsetzung in nationales Recht ist bis 26. Juli 2028 vorgesehen.
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: EU-Unternehmen mit >5.000 Beschäftigten und >1,5 Mrd. Euro Nettojahresumsatz; Drittstaatenunternehmen mit >1,5 Mrd. Euro Umsatz in der EU; KMU nicht direkt erfasst (indirekte Betroffenheit möglich)
  • In Envoria integriert: ja

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Aktivitäten und relevanten Wertschöpfungsketten risikobasiert zu identifizieren, zu vermeiden, zu mindern und zu beheben. Im Fokus stehen nicht Berichtspflichten, sondern belastbare Sorgfaltsprozesse: Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdemechanismen, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation. 

Regulierungen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft; durch Omnibus I deutlich eingeschränkt. Die Anwendung für Unternehmen der zweiten und dritten Berichtswelle wurde verschoben.
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend; Berichterstattung nach den ESRS unterliegt externer Prüfung mit begrenzter Sicherheit
  • Zielgruppe: EU-Unternehmen >1.000 Beschäftigten und >450 Mio. Euro Nettojahresumsatz; Drittstaatenunternehmen, wenn neuen EU-Umsatzschwellen und Niederlassungs- bzw. Tochtergesellschaftskriterien erfüllt.
  • In Envoria integriert: ja

Die CSRD schafft den zentralen EU-Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit offenlegen – einschließlich Auswirkungen, Risiken, Chancen, Strategien, Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen. Durch Omnibus I wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark reduziert, der Anspruch an Datenqualität und Prüfbarkeit bleibt jedoch bestehen. 

Regulierungen

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

  • Ebene: Deutschland
  • Status quo: in Kraft
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, darunter Versicherungen und Finanzinstitute
  • In Envoria integriert: ja

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht um. Es stützt sich damit auf die NFRD, die große Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer nicht-finanziellen Informationen verpflichtet. Die Richtlinie ist zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft getreten. Das CSR-RUG verpflichtet Unternehmen, über nicht-finanzielle Themen wie Umwelt- und Sozialthemen, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung sowie ihre Corporate Governance zu berichten.

Regulierungen

EU Deforestation Regulation (EUDR)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft; Anwendung verschoben. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Hauptpflichten ab 30. Dezember 2026 erfüllen, natürliche Personen sowie Kleinst- und kleine Unternehmen ab 30. Juni 2027.
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder Produkte in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU ausführen
  • In Envoria integriert: ab Q3/Q4 2026

Die EUDR soll verhindern, dass Produkte aus Entwaldung oder Waldschädigung auf den EU-Markt gelangen oder aus der EU exportiert werden. Die Verordnung betrifft unmittelbar sieben primäre Rohstoffe (Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja, Rinder) sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. Rindfleisch, Schokolade, Möbel oder Autoreifen). Betroffene Unternehmen müssen nachweisen, dass relevante Produkte entwaldungsfrei, nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert und durch eine Sorgfaltserklärung abgedeckt sind.

Regulierungen

EU Taxonomie

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft; seit 2026 gelten vereinfachte Offenlegungsvorgaben durch einen neuen delegierten Rechtsakt
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen im Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte anbieten oder bewerten
  • In Envoria integriert: ja

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie definiert, wann Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu Umweltzielen leisten, keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und soziale Mindeststandards einhalten. Ziel ist eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Investitionen und mehr Vergleichbarkeit am Kapitalmarkt. 

Regulierungen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

  • Ebene: Deutschland
  • Status quo: in Kraft; gleichzeitig in Überarbeitung. Die Bundesregierung plant eine Entlastung und die spätere Ablösung durch ein Gesetz zur Umsetzung der CSDDD
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Verpflichtend; BAFA-Prüfung der LkSG-Berichte ist derzeit eingestellt Zielgruppe: Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und >1.000 Beschäftigten im Inland
  • In Envoria integriert: ja

Das LkSG verpflichtet betroffene Unternehmen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Dazu gehören Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation. Auch wenn die Berichtspflicht entlastet wird, bleiben die operativen Sorgfaltspflichten weiterhin relevant. 

Regulierungen

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, darunter Versicherungen und Finanzinstitute
  • In Envoria integriert: ja, indirekt durch ESRS abgedeckt

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde im Jahr 2014 verabschiedet. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Beschäftigte, Korruptionsbekämpfung, Vielfalt und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte zu berichten. Die CSRD ist Teil des "Green Deals" der Europäischen Kommission und wird ab 2024 die NFRD schrittweise ablösen. In Deutschland wird die NFRD durch das CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) umgesetzt.

Regulierungen

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater
  • In Envoria integriert: nein (aber siehe unser Joint Venture OpenESG)

Die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist ein Regelwerk, das Finanzmarktteilnehmer dazu verpflichtet Informationen bereitzustellen, wie sie mit negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen und Risiken ihrer Investitionen umgehen. Diese vorgeschriebene Transparenz soll es Anlegern ermöglichen, die Nachhaltigkeitsperformance von Finanzprodukten besser zu vergleichen und so Greenwashing in der Branche zu reduzieren. Die SFDR hat zwei Ebenen: produktbezogene Offenlegungen und unternehmensbezogene Offenlegungen. Im Rahmen der SFDR müssen Unternehmen so genannte PAI-Indikatoren (Principal Adverse Impacts on Sustainability) offenlegen, die Nachhaltigkeitsfaktoren für Investitionsentscheidungen darstellen. Die SFDR wurde von der Europäischen Kommission zusammen mit der EU Taxonomie-Verordnung als Ergebnis des Sustainable Finance Action Plan (SFAP) der EU Kommission eingeführt.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen

  • Ebene: OECD Länder
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Multinationale Unternehmen
  • In Envoria integriert: nein

Die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen (OECD-Leitlinien) sind Empfehlungen von Regierungen an multinationale Unternehmen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Sie setzen Standards für verantwortungsvolles Handeln in verschiedenen Bereichen wie Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umwelt. Die OECD-Leitlinien sehen auch ein internationales Beschwerdeverfahren vor, um Ungerechtigkeiten zwischen Unternehmen, die den OECD-Leitsätzen unterliegen, und Personen, die sich durch nachlässige Geschäftspraktiken benachteiligt fühlen, zu beseitigen.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Science-based targets (SBTs)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Unternehmen, die sich auf einen wissenschaftlich untermauerten Rahmen stützen wollen, um ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten
  • In Envoria integriert: nein

Science Based Targets (SBTs) sind eine Möglichkeit für Unternehmen, Emissionsreduktionsziele zu definieren. Im Gegensatz zu den traditionellen "potenzialbasierten Zielen" verfolgen die SBTs einen "Top-down"-Ansatz: Sie konzentrieren sich auf die Menge an Emissionen, die reduziert werden muss, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C zu erreichen. Darüber hinaus bietet der im Oktober 2021 eingeführte Net-Zero-Standard Unternehmen einen wissenschaftlich fundierten Rahmen für die Festlegung ambitionierter und effektiver Klimaziele.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Sustainable Development Goals (SDGs)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Anwendung im privaten und öffentlichen Sektor
  • In Envoria integriert: nein

Im Jahr 2012 leiteten die Vereinten Nationen einen Prozess ein, um einen neuen Rahmen für nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen zusammen mit anderen wichtigen Abkommen, wie dem Pariser Abkommen, die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung", die auch als SDGs (Sustainable Development Goals) oder Agenda 2030 bezeichnet wird. In den SDGs werden 17 Hauptziele zur Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene festgelegt. Zu den Zielen gehören u. a. die Gleichstellung der Geschlechter, kein Hunger, sauberes Wasser und verantwortungsvoller Konsum.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Sustainable Finance Action Plan (SFAP)

  • Ebene: Europäische Union
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend: erste legislative Maßnahmen; weitere werden folgen
  • Zielgruppe: Vermögensverwalter, Pensionsfonds, Banken und Versicherungen, u.a.
  • In Envoria integriert: teilweise

Der 2018 veröffentlichte EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance Action Plan, SFAP) umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesvorhaben zur Förderung nachhaltiger Finanzen. Mit dem SFAP werden neue Verordnungen eingeführt, darunter die EU Taxonomie und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese Verordnungen zielen darauf ab, Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen umzulenken, Umweltrisiken besser zu managen und mehr Transparenz zu erreichen. Der SFAP soll einen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens, der EU-Klimaziele und der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

UN Global Compact (UN GC)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Privater Sektor
  • In Envoria integriert: nein

Der im Jahr 2000 ins Leben gerufene UN Global Compact (UN GC) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen, Organisationen und den Vereinten Nationen. Er fördert die Einführung und Umsetzung nachhaltiger Praktiken und umfasst zehn Prinzipien in Bereichen wie Menschenrechte, Arbeit und Umwelt. Die Vereinten Nationen haben dieses Programm ins Leben gerufen, um "dem globalen Markt ein menschliches Gesicht zu geben". Heute ist es mit mehr als 15.000 Unternehmen und über 3.800 Teilnehmern aus dem nicht-gewerblichen Bereich eine der weltweit größten Initiativen für unternehmerische Nachhaltigkeit.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Principles for Responsible Investment (UN PRI)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Investoren
  • In Envoria integriert: nein

Die Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment (UN PRI) sind eine Finanzinitiative der Vereinten Nationen, die von Investoren für Investoren entwickelt wurde, um ein nachhaltiges Finanzsystem zu fördern. Bis März 2021 waren mehr als 4.900 Finanzinstitute den PRI beigetreten. Diese Organisationen müssen sich an die sechs Leitprinzipien der PRI halten, die 2006 eingeführt wurden, und regelmäßig Berichte über ihre Leistung vorlegen.

Institutionen

Institutionen

European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

  • Ebene: Europäische Union
  • Zuständigkeit: ESRS
  • In Envoria integriert: ja

Um dem öffentlichen Interesse zu dienen, regte die Europäische Kommission 2001 die Gründung einer privaten Organisation an, die als European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bekannt ist. Infolge der neuen Aufgaben, die in der CSRD aufgeführt sind, erweiterte die EFRAG im Jahr 2022 ihren Aufgabenbereich, indem sie die Europäische Kommission in Form eines vollständig fertiggestellten Entwurfs der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) technisch beriet. Die Tätigkeit der EFRAG gliedert sich in zwei Säulen: eine Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine Säule der Finanzberichterstattung.

Institutionen

International Integrated Reporting Council (IIRC)

  • Ebene: weltweit
  • Zuständigkeit: IR Framework
  • In Envoria integriert: nein

Im August 2010 wurde der International Integrated Reporting Council (IIRC) gegründet. Ziel war es, einen weltweit anerkannten Rahmen für ein Verfahren zu schaffen, das Angaben über die Wertschöpfung einer Organisation im Laufe der Zeit liefert. Im Juni 2021 schlossen sich das IIRC und das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) zusammen und gründeten die Value Reporting Foundation (VRF). Ziel war es, Investoren und Unternehmen ein umfassendes Rahmenwerk für die Unternehmensberichterstattung zu bieten, das das gesamte Spektrum an Wertschöpfungsfaktoren und Standards abdeckt.

Institutionen

International Organization for Standardization (ISO)

  • Ebene: weltweit
  • Zuständigkeit: unter anderem ISO 26000
  • In Envoria integriert: ja

Die International Organization for Standardization (ISO), eine 1947 gegründete Nichtregierungsorganisation, umfasst 167 nationale Normungsgremien als Mitglieder. Internationale Normen werden von der ISO durch die Zusammenarbeit von Fachleuten aus den Mitgliedsländern auf der ganzen Welt geschaffen. Im Jahr 2010 führte die ISO die ISO 26000 ein, eine Norm, die soziale Verantwortung definiert. Sie unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung von Konzepten in praktische Maßnahmen und beim Austausch von bewährten Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung.

Institutionen

International Sustainability Standards Board (ISSB)

  • Ebene: weltweit
  • Zuständigkeit: IFRS S
  • In Envoria integriert: nein

Im Jahr 2021 kündigten die Treuhänder der IFRS Foundation die Gründung eines neuen Standardsetzungsgremiums an — des International Sustainability Standards Board (ISSB) —, um der Nachfrage nach einer qualitativ hochwertigen, transparenten, zuverlässigen und vergleichbaren Berichterstattung zu Klima- und anderen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) nachzukommen. Ziel des ISSB ist es, eine umfassende globale Basis von Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen, die Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen von Unternehmen liefern, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Institutionen

Sustainability Accounting Standards Board (SASB)

  • Ebene: weltweit
  • Zuständigkeit: SASB Standards
  • In Envoria integriert: nein

Im Jahr 2011 wurde das gemeinnützige, unabhängige Sustainability Accounting Standards Board (SASB) gegründet. Es legte Standards für die freiwillige Berichterstattung über relevante finanzielle Nachhaltigkeitsdaten bestimmter Unternehmen fest. Der International Integrated Reporting Council (IIRC) und das SASB kündigten ihren Zusammenschluss zur Value Reporting Foundation (VRF) im Juni 2021 an. Im August 2022 übernahm das International Sustainability Standards Board (ISSB), das sich zuvor mit dem VRF und dem Climate Disclosure Standards Board zusammengeschlossen hatte, die Verwaltung der SASB-Standards.

Zertifizierungen

Zertifizierungen

Eco Management and Audit Scheme (EMAS)

  • Ebene: weltweit
  • Rechtsverbindlichkeit: freiwillig
  • Zielgruppe: Alle Stakeholder (Organisationen jeder Größe, Art, Branche oder geografischen Lage)
  • In Envoria integriert: ja

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Umweltmanagementinstrument für Unternehmen und andere Organisationen zur Bewertung, Berichterstattung und Verbesserung ihrer Umweltleistung. Es richtet sich an Unternehmen und andere Organisationen, die ihre Energie- und Rohstoffeffizienz systematisch verbessern, schädliche Umweltauswirkungen und umweltbezogene Risiken verringern und die Einhaltung von Rechtsvorschriften verbessern wollen. EMAS hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen, indem öffentlich zugängliche Informationen über die Umweltleistung einer Organisation bereitgestellt werden.