ESG Reporting

Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD): Das Wichtigste im Überblick

11. Jan. 2022

Die Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) legt die Berichterstattung nicht-finanzieller Kennzahlen für EU-Unternehmen gesetzlich fest. Die EU-Richtlinie – auch bekannt als Richtlinie 2014/95/EU – wurde im Jahr 2014 verarbschiedet. Seit ihrem Inkrafttreten in 2018 verpflichtet sie betroffene Unternehmen zur Erweiterung ihrer Lageberichte um nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsangaben.


Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten haben die europäische Richtlinie seitdem in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland wurde die Richtlinie 2017 in deutsches Recht überführt und wird seit 2018 unter dem Namen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) angewandt.


Welche Unternehmen sind von der NFRD betroffen?


Die NFRD verpflichtet große Unternehmen, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen zur Umsetzung der Berichtsstandards. Das betrifft:

  • Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (inkl. Tochterunternehmen)

  • Banken

  • Versicherungen


Was müssen Unternehmen berichten?


Die Berichtsanforderungen der NFRD zielen darauf ab, die Sustainable Development Goals (SGDs) der Vereinten Nationen umzusetzen.

Daher verpflichtet die NFRD Unternehmen zu Offenlegungen in folgenden Bereichen:

  • Umweltaspekte

  • Soziale Aspekte und Mitarbeiter

  • Einhaltung von Menschenrechten

  • Korruptions- und Bestechungsbekämpfung

  • Diversität im Vorstand


Die Bedeutung der NFRD für das zukünftige Nachhaltigkeitsreporting


Die NFRD wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 schrittweise abgelöst werden. Die durch die CSRD vorgesehen Verschärfungen der Berichtspflicht im Vergleich zur NFRD sind erheblich. Sie umfassen unter anderem:

  • eine Ausweitung des Adressatenkreises auf Unternehmen mit über 250 Beschäftigten (ab 2025) und KMUs (ab 2027)

  • eine umfassendere Definition der Wesentlichkeit (“Doppelte Wesentlichkeit”)

  • eine Erweiterung der Berichtsinhalte

  • die Einführung der einheitlichen EU-Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

  • die Pflicht zur Überprüfung und Verfizierung der Nachhaltigkeitsangaben


Mit der NFRD hat die EU dennoch ein wichtiges Rahmenwerk als Grundlage für das verpflichtete Nachhaltigkeitsreporting geschaffen. Durch die NFRD wurden betroffene Unternehmen erstmal zur gesonderten Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtet. Es wurden erste Bilanzierungsstandards und Prüfmaßstäbe erstellt. Dies stellte einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz dar und signalisiert die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitskritierien für Investitionsentscheidungen.

Die NFRD bereitete damit die Basis für weitere Entwicklungen der Offenlegungspflicht im Bereich ESG Reporting. Diese werden notwendig sein, um die Klimaziele der EU rechtzeitig umzusetzen – darunter das Erreichen von Klimaneutralität als erster Kontinent bis 2050.

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