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Nutzen Sie die Regulierungssuche von Envoria, um einen ersten Überblick über die Berichtspflichten zu erhalten, die Ihr Unternehmen betreffen könnten.
Der Vorschlag der Europäische Kommission für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zielt auf die Einbeziehung von Menschenrechts- und Umweltbelange in die Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung ab. Die Richtlinie soll nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette fördern. Sobald die Verhandlungen über die CSDDD abgeschlossen sind und der Vorschlag angenommen wird, werden Unternehmen verpflichtet sein, die negativen Auswirkungen ihres Geschäfts zu berücksichtigen, einschließlich derer entlang ihrer Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas. Die CSDDD wird die gesamte Wertschöpfungskette betreffen und für eine größere Anzahl von Unternehmen als das LkSG gelten. Zudem müssen Unternehmen ihre Unternehmensstrategie auf das Pariser Abkommen ausrichten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Daten für Unternehmen in der Europäischen Union. Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) — und verlangt detailliertere Informationen zu Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen. Konkret schreibt sie die Offenlegung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage und der Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens vor. Einer der wichtigsten Unterschiede im Vergleich zur NFRD ist die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit.
Als Teil des europäischen Green Deals legt die EU Taxonomie-Verordnung Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig angesehen werden kann. Nach der EU Taxonomie muss eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit einer von der EU definierten Taxonomie-Aktivität zugeordnet werden können, einen wesentlichen Beitrag zu einem von sechs definierten Umweltzielen leisten, keines der verbleibenden Umweltziele wesentlich beeinträchtigen und eine Reihe von sozialen Mindeststandards einhalten. Ziel der Verordnung ist es, die Kapitalströme neu auszurichten und den Schwerpunkt auf nachhaltige Investitionen und Geschäftstätigkeiten zu legen, einschließlich Bereichen wie Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien und biologische Vielfalt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Die Sorgfaltspflichten eines Unternehmens gelten demnach sowohl für den eigenen Geschäftsbetrieb als auch für das Handeln der direkten Vertragspartner und anderer Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Umweltschutz. Das Gesetz enthält mehrere Kriterien, anhand derer die Unternehmen ihre Prioritäten bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten festlegen können.
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde im Jahr 2014 verabschiedet. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Beschäftigte, Korruptionsbekämpfung, Vielfalt und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte zu berichten. Die CSRD ist Teil des "Green Deals" der Europäischen Kommission und wird ab 2024 die NFRD schrittweise ablösen. In Deutschland wird die NFRD durch das CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) umgesetzt.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist ein Regelwerk, das Finanzmarktteilnehmer dazu verpflichtet Informationen bereitzustellen, wie sie mit negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen und Risiken ihrer Investitionen umgehen. Diese vorgeschriebene Transparenz soll es Anlegern ermöglichen, die Nachhaltigkeitsperformance von Finanzprodukten und -unternehmen besser zu vergleichen. Im Rahmen der SFDR müssen Unternehmen so genannte PAI-Indikatoren (Principal Adverse Impacts on Sustainability) offenlegen, die Nachhaltigkeitsfaktoren für Investitionsentscheidungen darstellen.
Um eine rechtzeitige Berichterstattung zu gewährleisten, muss Ihr Unternehmen heute Zeit investieren und ein effizientes Datenerfassungs- und Berichterstattungsverfahren einrichten. Haben Sie in der Vergangenheit bereits nach bestimmten Vorschriften oder Standards berichtet, müssen Sie möglicherweise Ihre Prozesse rationalisieren oder Ihre derzeitigen Berichtsverfahren anpassen. All dies braucht Zeit.
Unabhängig Ihrer Ausgangssituation kann Envorias Software Ihnen bei der Verwaltung und Berichterstattung all Ihrer ESG Daten helfen. Darüber kann Sie unser ESG Team bei der Navigation durch die Berichtslandschaft unterstützen und gemeinsam mit Ihnen individuelle Strategien und Roadmaps entwickeln.