ESG Reporting

Sustainable Finance Disclosure Regulation: Die Auswirkungen der SFDR auf Ihr Unternehmen

1. Apr. 2022

Mit dem im Dezember 2019 ins Leben gerufenen Europäischen Green Deal hat die EU den Kurs gesetzt, Kapitalströme in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft zu lenken. Laut Green Deal soll die EU bis 2050 klimaneutral werden – und Europa damit zum ersten Treibhausgas-neutralen Kontinenten zu machen. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erfüllen, hat die EU im Rahmen des Green Deals und der Sustainable Finance Strategy mehrere Regularien beschlossen. Diese sollen die Transparenz für Investoren erhöhen, um Nachhaltigkeitskriterien zu einem wichtigen Bestandteil von Investitionsentscheidungen zu machen. Neben der EU Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) einer der wesentlichen EU-Regularien für Unternehmenstransparenz.


Was ist der Zweck der SFDR?


Die SFDR soll die Finanzierung nachhaltigen Wachstums unterstützen und gleichzeitig Greenwashing durch mehr Transparenz verhindern. Die Offenlegungsanforderungen der SFDR sollen für Investoren und die Öffentlichkeit verdeutlichen, in welchem Umfang Unternehmen oder Produkte Nachhaltigkeitsmaßstäben entsprechen. Daher gibt es sowohl Anforderungen auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Die SFDR ergänzt die EU Taxonomie und die CSRD zu dem übergeordneten “Sustainable Finance Framework” der EU. Dieser beabsichtigt die Verankerung von Nachhaltigkeitsprinzipien auf unterschiedlichsten Ebenen der Wirtschaft. Lernen Sie mehr über den Sustainable Finance Framework in unserem Insight-Artikel.


Welche Unternehmen sind wann von der SFDR betroffen?


Die SFDR richtet sich an Finanzunternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitern. Dazu zählen Unternehmen, die Finanzprodukte entwickeln und anbieten, sogenannte Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Dies trifft z.B. auf Banken, Versicherungen, oder Vermögensverwaltungen zu. Zu den Finanzprodukten im Geltungsbereich gehören u.a. Investment- und Anlagefonds, private und betriebliche Altersvorsorge, Versicherungsanlageprodukte, sowie Versicherungs- und Anlageberatung.

Die Offenlegungspflichten werden stufenweise in den Jahren 2021 bis 2023 eingeführt, wobei die meisten Anforderungen der SFDR bereits seit dem 30. März 2021 zu berichten sind. Mit dem Inkrafttreten der SFDR Level 1 im März 2021 wurden die Grundsätze des Rahmenwerks eingeführt. Ab dem 1. Januar 2023 müssen nun die technischen Regulierungsstandards (RTS) für SFDR Level 2 angewendet werden. Diese enthalten weitere Leitlinien für den Inhalt, die Methoden und die Darstellung der Informationen.


Was müssen Unternehmen berichten?


Die SFDR verlangt Offenlegungen auf Unternehmensebene sowie auf Produktebene.

Sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene müssen Finanzunternehmen berichten, wie sie Nachhaltigkeitsaspekte in Investmententscheidungen einbeziehen. Zudem müssen Finanzunternehmen ihre nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impacts on Sustainability – PAIs) offenlegen. Die PAIs bestehen aus Kernindikationen und zusätzlichen Opt-in Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, Biodiversität, Wasser, Abfall, Soziales und Mitarbeiter, Menschenrechte und Korruption. Die Angaben zu PAIs müssen betroffene Unternehmen auf ihrer Website veröffentlichen.

Auf Produktebene unterscheidet die SFDR zusätzlich drei Kategorien von Finanzprodukten, wobei die Offenlegungsanforderungen je nach Produktgruppe variieren:

  1. Allgemeine Finanzprodukte

  2. ESG Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8 – light green)

  3. ESG Finanzprodukte mit Ziel eines nachhaltigen Investments (Artikel 9 – dark green)

In allen drei Kategorien müssen vorvertragliche Informationen zum Produkt bereitgestellt und Berichte zur Entwicklung des Produkts auf der Website veröffentlicht werden. Für allgemeine Finanzprodukte müssen die PAIs und eine Erklärung über deren Berücksichtigung berichtet werden. Für ESG Finanzprodukte (Gruppe 2 und 3) gelten zusätzliche Offenlegungspflichten mit Angaben zu deren ESG Merkmalen. Dabei besteht der Unterschied zwischen ESG Finanzprodukten mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8) und ESG Finanzprodukten mit Ziel eines nachhaltigen Investments (Artikel 9) in der Gestaltung und Vermarktung. Während Artikel 8 Finanzprodukte lediglich einzelne ökologische oder soziale Charakteristika in der Investitionsentscheidung aufweisen, verfolgen Artikel 9 Produkte eine angestrebte Nachhaltigkeitswirkung als Ziel (z.B. Reduktion von Treibhausgasemissionen). In den Reports sollen die ESG Merkmale bzw. die Zielerreichung der Nachhaltigkeitswirkung möglichst durch KPIs quantifizierbar gemacht oder mit Benchmarks verglichen werden. Im Falle eines Produktes mit ökologischen Nachhaltigkeitsmerkmal muss zusätzlich ab 2023 ein Bericht nach EU Taxonomie veröffentlicht werden.

Offenlegungsanforderungen der SFDR


Welche Herausforderungen birgt die SFDR für Unternehmen?


Betroffene Finanzunternehmen müssen sich mit der Regulierung vertraut machen und die offenzulegenden Anforderungen umreißen. Eine der zentralen Herausforderungen besteht dann sicherlich in der Zeit und dem Arbeitsaufwand, der für die Erhebung der benötigten Daten und Nachweise erforderlich ist.

Unternehmen müssen sich die Frage stellen, wie sie überhaupt an die erforderlichen ESG-Daten kommen. Dabei sind Finanzunternehmen vor allem darauf angewiesen, dass ihre Investitionsobjekte, also die Unternehmen, in die sie investieren, wahrheitsgemäß Informationen sammeln und weitergeben. Die Auswirkungen der SFDR reichen somit auch bis zu Nicht-Finanzunternehmen, da deren Investoren entsprechende Nachhaltigkeitsdaten benötigen werden. Das bedeutet, dass langfristig für Unternehmen jedes Sektors die Erfassung und Offenlegung von ESG-Daten wichtig sein wird, um die Attraktivität für Investoren zu bewahren.

Zudem müssen Finanzunternehmen auch für interne und hauseigene Projekte Nachhaltigkeitsindikatoren festlegen und sich mit deren Umsetzung beschäftigen. Dies beansprucht zusätzliche Kapazitäten.

Die SFDR verpflichtet somit Finanzunternehmung zur Erfassung und Strukturierung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Allerdings hat die SFDR auch über den Finanzsektor hinaus Auswirkungen. Das liegt insbesondere an der Verflechtung des Finanzsektors mit der Gesamtwirtschaft und dessen Bedeutung für Investitions- und Finanzierungsaktivitäten.

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