ESG News

EU-Rat gibt endgültig grünes Licht für die CSRD

28. Nov. 2022

Europa — Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde vom Europäischen Parlament am 10. November in erster Lesung angenommen. Der Rat der EU gab nun seine endgültige Zustimmung. Die CSRD führt detailliertere Berichtspflichten ein und verpflichtet große Unternehmen und börsennotierte KMU transparent über Nachhaltigkeitsfragen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren zu berichten. Für fast 50.000 Unternehmen in der EU wird die Offenlegung von Informationen über ihre nachhaltigen Geschäftsaktivitäten verpflichtend, im Vergleich zu etwa 11.700 Unternehmen, die unter die derzeitigen Vorschriften fallen. Die Regeln werden zwischen 2024 (mit erster Berichtfälligkeit in 2025) und 2028 in Kraft treten.

Nächste Schritte: Nach ihrer Unterzeichnung wird die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden.



Quelle: Rat der EU



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