Europa — Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket zur Stärkung des Sustainable Finance Framework der EU angekündigt.
Das Paket zielt darauf ab, Unternehmen und Investoren beim Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 zu unterstützen und gleichzeitig die Einhaltung der Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten sicherzustellen.
Zu den wichtigsten Elementen des Pakets gehören:
Delegierte Rechtsakte der EU Taxonomie
Die Kommission billigte grundsätzlich einen delegierten Rechtsakt zur EU Taxonomie, der eine neue Reihe von EU Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten enthält, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele 3-6 leisten (nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme).
Änderungen wurden auch am Delegierten Rechtsakt zur Klima-Taxonomie vorgenommen, der die Umweltziele 1 und 2, der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel, abdeckt, sowie am Delegierten Rechtsakt zur Taxonomie Offenlegung.
Regulierung für ESG Rating Anbieter
Die Kommission schlägt zudem eine Verordnung vor, um die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Die neuen Regeln werden organisatorische Grundsätze festlegen und Interessenkonflikte verhindern, um die Integrität von ESG-Ratinganbietern zu gewährleisten. Außerdem müssen ESG-Ratinganbieter, die in der EU Dienstleistungen anbieten, von der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) zugelassen und beaufsichtigt werden, um Anleger zu schützen und die Marktintegrität sicherzustellen.
Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit
Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um Fragen der Umsetzung zu klären und den Akteuren Orientierungshilfen zu geben. Die Kommission hat dazu gezielte Initiativen entwickelt und einen EU Taxonomie Benutzerleitfaden veröffentlicht, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die Akteure bei der Umsetzung des Sustainable Finance Framework zu unterstützen.
Übergangsfinanzierung
Das Paket enthält Empfehlungen zur Übergangsfinanzierung und bietet Orientierungshilfen und praktische Beispiele für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Ausgangslage sowie für den Finanzsektor.
Nächste Schritte: Die delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie sind grundsätzlich genehmigt. Sobald sie in allen EU-Amtssprachen verfügbar sind, werden sie angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt ( Frist von vier Monaten, einmal verlängerbar um zwei weitere Monate). Sie werden voraussichtlich ab Januar 2024 gelten.
Es werden Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die vorgeschlagene Verordnung für ESG-Ratinganbieter stattfinden.
Quelle: Europäische Kommission