Durchbruch nach langem Streit um das geplante deutsche Whistleblower-Gesetz: Die Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben am 9. Mai 2023 einen formellen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz getroffen. Dem ging eine Sitzung in der Nacht zum 5. Mai voraus, in der Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes festgelegt wurden.
Das Gesetz soll Beschäftigte, die Missstände in ihrem Unternehmen melden, vor negativen Konsequenzen schützen.
Was ist bisher geschehen? Nachdem der Deutsche Bundestag im Dezember 2022 für das Whistleblowerschutzgesetz gestimmt hatte, stoppte der Bundesrat im Februar dieses Jahres den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Um einen großen Teil ihres Vorhabens auch ohne Zustimmung des Bundesrates umsetzen zu können, hat die Ampel-Koalition ihren Entwurf daraufhin in zwei Gesetze aufgeteilt. Der nun gefundene Kompromiss ersetzt die beiden bisherigen Gesetzesentwürfe.
Nächste Schritte: Das Gesetz soll bereits ab Mitte Juni in Kraft treten. Dem Gesetz zufolge müssen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten. Unternehmen, die unter diesem Schwellenwert liegen und mindestens 50 Beschäftigte haben, haben Berichten zufolge bis Dezember Zeit.
Quelle: Handelsblatt, Bundesrat