Deutschland — Die Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Schutz von Whistleblowern in Deutschland dauert an. Mit der Zustimmung des Bundestages zu einem überarbeiteten Entwurf der Bundesregierung wurde nun ein Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen ein internes Hinweisgebersystem einrichten. Außerdem zielt das Gesetz auf einen besseren Schutz von Personen ab, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen.
Konkret müssen Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, in verschiedener Form Hinweise über Korruption, Betrugsfälle, Fehlverhalten und Fahrlässigkeit einzureichen. Unternehmen müssen diese innerhalb einer bestimmten Zeit bearbeiten. Werden Whistleblower nach ihrem Hinweis im Unternehmen benachteiligt, drohen Schadensersatzansprüche. Parallel zu den unternehmensinternen Hinweisgebersystemen wird unter anderem beim Bundesministerium für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet.
Das Gesetz greift voraussichtlich ab April 2023. Kleineren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird eine Fristverlängerung bis Ende 2023 eingeräumt. Auch können kleinere Unternehmen gemeinsam eine Meldestelle betreiben.
Nächster Schritt: Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.