Deutschland — Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung über das Prinzip der Wesentlichkeit veröffentlicht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schreibt vor, dass Unternehmen angemessene Prozesse für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einführen müssen (§3). In einem 30-seitigen Dokument erläutert die Bundesbehörde dieses Prinzip und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung
Nächster Schritt: Das LkSG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Quelle: BAFA