Deutschland – Der deutsche Bundesrat hat das bereits im Dezember vom Bundestag beschlossene Whistleblower-Gesetz gestoppt. Es sah einen erweiterten Schutz und mehr Anlaufstellen für Hinweisgeber von Missständen in Behörden und Unternehmen vor. Damit sollte Deutschland einer EU-Richtlinie nachkommen, die bereits seit Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt sein sollte. Nun muss das Hinweisgeberschutzgesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag; in der Hoffnung, dass sich beide Gremien auf einen Kompromiss einigen. Auf das Ergebnis will zumindest die Europäische Kommission jedoch nicht warten. Sie hat Deutschland bereits vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil es mit der Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie trotz mehrfacher Mahnungen hinterher ist.