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Lieferkettengesetz gilt seit 1. Januar 2023

Deutschland – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.

Nächster Schritt: Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs bei dem BAFA eingereicht und auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich gemacht werden.



Das Lieferkettengesetz (LkSG) definiert unternehmerische Sorgfaltspflichten

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