Europa – Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Produktkennzeichnung und -haltbarkeit sowie zur Bekämpfung irreführender Angaben angenommen. Die Richtlinie soll Verbraucher stärken, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen, und Unternehmen bewegen, haltbarere und nachhaltigere Produkte anzubieten. Sie enthält Bestimmungen, die die Verwendung allgemeiner umweltbezogener Angaben wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" verbieten, sofern sie nicht durch detaillierte Nachweise belegt sind. Umweltbezogene Behauptungen, die sich ausschließlich auf Emissionsausgleichssysteme stützen, werden verboten. Die Richtlinie soll zudem irreführende Praktiken verbieten, wie z. B. eine Behauptung über ein gesamtes Produkt, wenn die Behauptung nur für ein Produktteil zutrifft. Um die Produktinformation zu vereinfachen, werden nur Nachhaltigkeitskennzeichnungen zugelassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen oder solchen von Behörden beruhen. Damit Produkte länger halten, will das Parlament Konstruktionsmerkmale verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder bewirken, dass es schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert. Darüber hinaus dürfen Hersteller die Funktionalität eines Produkts nicht einschränken, wenn es mit Materialien, Ersatzteilen oder Zubehör anderer Unternehmen verwendet wird.
Quelle: Europäische Parlament