Europa – Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zur Stärkung des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes in der EU und weltweit erzielt.
Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen dazu, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihrer gesamten Geschäftskette zu bewerten und zu beseitigen.
Zu den wichtigsten Elementen der Vereinbarung gehören die
- Festlegung des Geltungsbereichs der Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Umsatz, wobei der Finanzsektor vorübergehend ausgenommen wird
- Stärkung der Verpflichtung großer Unternehmen, einen Übergangsplan für den Klimaschutz zu entwickeln und umzusetzen
- Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung und des Zugangs zur Gerichtsbarkeit
- Einführung von Sanktionen auf der Grundlage des Unternehmensumsatzes
- Qualifizierung der Einhaltung der CSDDD als Kriterium für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU gebilligt und förmlich angenommen werden.
Quelle: Rat der EU