Europa – Mit einem Monat Verspätung hat nun nach dem Umweltausschuss (wir berichteten im Februar) auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments Stellung zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission bezogen. Unter anderem sollen nach der Auffassung der Abgeordneten mehr Unternehmen als bislang von den Bestimmungen des europäischen Lieferkettengesetzes betroffen sein. So haben die Parlamentarier mitunter dafür gestimmt, dass die Sorgfaltspflichten über die Zulieferer hinaus auf Partner entlang der Wertschöpfungskette (Verkauf, Vertrieb, Transport) ausgedehnt werden. Auch soll die Richtlinie bereits von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz mit mehr als 40 Millionen Euro angewendet werden. Die Vorschläge des Rechtsausschusses gelten als wegbereitend für die anstehende Abstimmung über die Position des EU-Parlaments.
Nächste Schritte: Das EU-Parlament stimmt seine offizielle Position zu dem Entwurf voraussichtlich im Juni 2023 ab. Sobald die Position feststeht, starten die Trilog-Abstimmungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der EU und dem EU-Parlament über die Endfassung der Richtlinie.
Quelle: Europäisches Parlament