Deutschland – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen aktualisierten elektronischen Fragenkatalog zur Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Diesen finden berichtspflichtige Unternehmen ab sofort als Online-Eingabemaske auf der Website des BAFA vor. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Berichte über die Eingabemaske zu erstellen und an das BAFA zu übermitteln. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig. Der Bericht ist spätestens vier Monate nach dem jeweiligen Geschäftsjahr einzureichen und auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Damit erfüllen Unternehmen ein zentrales Element Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Quelle: BAFA