Europa — Auf dem europäischen Binnenmarkt soll zukünftig der Kauf, Verkauf, Import und Export von Produkten, die durch den Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, verboten werden. Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für eine entsprechende Verordnung betrifft Unternehmen unabhängig ihrer Größe. Dieser Vorschlag ist nicht mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) zu verwechseln, welcher sich aktuell ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindet. Das europäische Lieferkettengesetz definiert Sorgfaltspflichten für Unternehmen, sieht jedoch nicht das Verbot von Produkten vor.
NEXT STEP: The exact implementation of the proposal is currently under discussion. Before entering into force, the proposal to combat forced labor must be approved by the European Parliament and the Council of the European Union.
Quelle: Europäische Kommission