Europa – Die delegierte Richtlinie zur Änderung der Größenklassen für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU Taxonomie fallen, wurde offiziell veröffentlicht.
Am 21. Dezember 2023 ist die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Diese bringt wesentliche Änderungen der Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personengesellschaften mit sich.
Hier sind die wichtigsten Anpassungen:
Kleinstunternehmen:
Bilanzsumme: ≤ €450.000
Umsatz: ≤ 900.000 Euro
Beschäftigte: Unverändert
Kleine Unternehmen:
Bilanzsumme: ≤ €5.000.000
Umsatz: ≤ €10.000.000
Beschäftigte: Unverändert
Mittelgroße Unternehmen:
Bilanzsumme: ≤ €25.000.000
Umsatz: ≤ €50.000.000
Beschäftigte: Unverändert
Große Unternehmen:
Bilanzsumme: > €25,000,000
Umsatz: > €50,000,000
Beschäftigte: Unverändert
Darüber hinaus können die EU-Mitgliedstaaten individuelle Schwellenwerte für kleine Unternehmen festlegen, die über die genannten hinausgehen. Diese dürfen jedoch 7.500.000 € für die Bilanzsumme und 15.000.000 € für den Umsatz nicht überschreiten.
Nächste Schritte: Die Mitgliedstaaten haben bis zum 24. Dezember 2024 Zeit, diese delegierte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Anwendung der neuen Vorschriften gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Unternehmen können mit Zustimmung der Mitgliedstaaten diese Bestimmungen auf Geschäftsjahre anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Quelle: Europäische Union