ESG Reporting

Die EU Taxonomie Umweltziele 1-6 erklärt

3. Jul. 2023

Am 13. Juni 2023 hat die Europäische Kommission die finalen delegierten Rechtsakte der EU Taxonomie im Rahmen eines "Sustainable Finance Package" veröffentlicht. Dieses Paket umfasst:

1) Änderungen am Climate Delegated Act, welcher die klimabezogenen Umweltziele 1 und 2 abdeckt

2) die endgültigen Texte des Environmental Delegated Act, die eine neue Reihe von EU Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten enthalten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht-klimabezogenen Umweltziele 3 bis 6 leisten.

Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die neuen Delegierten Rechtsakte werfen: Worum geht es in ihnen, und was bedeuten sie für die Berichterstattung nach EU Taxonomie?


Was sind die EU Taxonomie Umweltziele?


In der EU Taxonomie wird das Konzept der Nachhaltigkeit in sechs verschiedene Umweltziele unterteilt:

  1. Klimaschutz

  2. Anpassung an den Klimawandel

  3. Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen

  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  5. Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung

  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen


Klimaziele EU Taxonomie

Für alle von der Verordnung erfassten Wirtschaftstätigkeiten legt die EU Taxonomie Verordnung Kriterien fest, die Schwellenwerte für die Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit der jeweiligen Tätigkeit darstellen. Um festzustellen, ob eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu einem Umweltziel beiträgt, müssen sogenannte technische Screening-Kriterien (TSC) angewendet werden. Um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit keines der übrigen Umweltziele wesentlich beeinträchtigt, müssen die so genannten Do No Significant Harm Criteria (DNSH) angewendet werden. Darüber hinaus muss die Wirtschaftstätigkeit soziale Mindeststandards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erfüllen, um keine negativen sozialen Auswirkungen zu haben. In unserem Artikel 4 Schritte bis zu Ihrem EU Taxonomie Bericht erhalten Sie einen klaren Überblick über den Berichtsprozess der EU Taxonomie.

EU Taxonomie Leitfaden


Der EU Taxonomie Climate Delegated Act


Seit Januar 2021 sind Angaben zu den "alten" EU Taxonomie Aktivitäten zu den Umweltzielen 1 und 2 für betroffene Unternehmen verpflichtend.

Mit dem jetzt veröffentlichten Sustainable Finance Package hat die Kommission gezielte Änderungen am EU Taxonomie Climate Delegated Act verabschiedet, die die Wirtschaftstätigkeiten erweitern, die zu den Umweltzielen 1 oder 2 – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – beitragen.

EU Taxonomie Umweltziele 1 und 2


Der EU Taxonomie Environmental Delegated Act


Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Sustainable Fiance Package vom Juni 2023 ist die Verabschiedung einer neuen Reihe von EU Taxonomie Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele 3 bis 6 leisten.

EU Taxonomie Umweltziele
EU Taxonomie Umweltziele


Ab wann gelten die neuen delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie?


Taxonomie-Fähigkeit

Taxonomie-Konformität

Nichtfinanzielle Unternehmungen

Umweltziele 1-2 (“neue” Aktivitäten)

Ab Geschäftsjahr 2023, mit Bericht in 2024

Ab Geschäftsjahr 2024, mit Bericht in 2025

Umweltziele 3-6

Ab Geschäftsjahr 2023, mit Bericht in 2024

Ab Geschäftsjahr 2024, mit Bericht in 2025

Finanzielle Unternehmungen

Umweltziele 1-2 (“neue” Aktivitäten)

Ab Geschäftsjahr 2023, mit Bericht in 2024

Ab Geschäftsjahr 2025, mit Bericht in 2026

Umweltziele 3-6

From FY 2023 with reports due in 2024

Ab Geschäftsjahr 2025, mit Bericht in 2026


Entwicklungen und Anpassungen bei den Umweltzielen 1 bis 6


Im Jahr 2021 hatte die Vorstellung der Texte für die Umweltziele 1 und 2 für viel Diskussion gesorgt. So flossen viele Rückmeldungen und Kritik in die Änderungen für die Ziele 1 und 2 und in die neuen Texte für die Ziele 3 und 6 ein.

Ein Beispiel aus der Automobilbranche:

Mit den "alten" Aktivitäten konnten viele Automobilzulieferer nur wenige ihrer Produkte und Dienstleistungen als taxonomie-fähig identifizieren, im Gegensatz zu den Automobilherstellern, die ihre Aktivitäten mit der Taxonomie-Aktivität 3.3 (Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien) identifizierten. Mit der neuen Aktivität 3.18 (Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten) wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass Zulieferer mehr Komponenten von Automobilen als taxonomie-fähig im Rahmen der EU Taxonomie ausweisen können.


Die nächsten Schritte der delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie


Die delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie werden nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU zur Prüfung weitergeleitet. Die Frist dafür beträgt vier Monate, wobei eine Verlängerung um zwei Monate möglich ist. Danach werden die delegierten Rechtsakte in Kraft treten und ab Januar 2024 für die betroffenen Unternehmen gelten.

Der Entwurf der neuen delegierten Rechtsakte vom April 2023 sorgte für viel Diskussion – die Europäische Kommission erhielt über 500 Rückmeldungen dazu. Außerdem konnten die Plattform für nachhaltige Finanzen und die Europäische Kommission aus Zeitgründen nicht für alle Aktivitäten des Environmental Delegated Act Kriterien entwickeln. Darüber hinaus sind für einige Branchen und Tätigkeiten, wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und einige verarbeitende Gewerbe, zusätzliche Bewertungen und Kalibrierungen der Kriterien für die Ziele 1 und 2 erforderlich. Daher müssen mögliche Erweiterungen und Anpassungen abgewartet werden.


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