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EFRAG und GRI bestätigen Kompatibilität zwischen ESRS und GRI-Standards

4. Sep. 2023

Europa – EFRAG und GRI ziehen an einem Strang in Sachen Nachhaltigkeitsreporting: In einer gemeinsamen Erklärung bestätigten die beiden Institutionen ein hohes Maß an Interoperabilität zwischen ihren jeweiligen Standards.

Am 4. September veröffentlichten die EFRAG und die Global Reporting Initiative (GRI) eine gemeinsame Erklärung zur erreichten Kompatibilität der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der GRI-Standards. Dem ging eine Sitzung des EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) am 23. August voraus, in der weitere Entwicklungen der ESRS diskutiert wurden. Der Entwurf einer Erklärung zur Kompatibilität zwischen den ESRS und GRI, der aus der SRB-Sitzung hervorging, wurde nun angenommen.

Die CSRD erfordert einen doppelten Wesentlichkeitsansatz und die Berücksichtigung der bestehenden ESG-Berichtsstandards. Daher sind die Definitionen, Konzepte und Offenlegungsanforderungen des ESRS und der GRI-Standards in Teilen vollständig und in anderen Teilen eng aneinander angeglichen, wo eine vollständige Angleichung der CSRD-Anforderungen nicht möglich war.

EFRAG und GRI halten zudem fest:

  • Unternehmen, die bereits nach den GRI-Standards berichten, werden auf die Berichterstattung nach dem ESRS gut vorbereitet sein.
  • Um den Aufwand einer doppelten Berichterstattung zu vermeiden, werden Unternehmen, die nach den ESRS berichten, als Unternehmen betrachtet, die unter Bezugnahme auf die GRI-Standards berichten.
  • Die EFRAG erlaubt es den Unternehmen, die GRI-Standards zu nutzen, um über zusätzliche wesentliche Themen zu berichten, die nicht von den ESRS abgedeckt werden – was bedeutet, dass eine Berichterstattung sowohl nach den ESRS als auch nach den GRI-Standards in einem Bericht möglich ist.

Hier können Sie die Erklärung einsehen.

Quelle: EFRAG

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