Europa – Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 angenommen.
Die Standards decken das gesamte Spektrum an ESG Themen ab, einschließlich Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte. Sie liefern Informationen für Investoren, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Um eine nahtlose Angleichung zwischen den EU-Standards und den globalen Standards zu erreichen und eine redundante Berichterstattung der Unternehmen zu vermeiden, wurden diese Standards in enger Abstimmung mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt. Die Berichtspflichten werden für verschiedene Unternehmen schrittweise eingeführt.
Darüber hinaus wurde am 1. August 2023 ein Q&A zur Einführung der ESRS veröffentlicht. Das Dokument enthält unter anderem die Antworten auf folgende Fragen:
- Was müssen die Unternehmen berichten?
- Was wurde im Vergleich zum EFRAG-Entwurf geändert?
- Was bedeutet der Ansatz zur Wesentlichkeit?
- Was gilt für KMU?
- Wo erhalten Sie weitere Hinweise zur Anwendung der ESRS?
Hier finden Sie das vollständige Q&A-Dokument auf Englisch.
Eine der wichtigsten Entscheidungen: Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass alle Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden, mit Ausnahme von ESRS 2 ("Allgemeine Angaben"). ESRS 2 ist nur für alle Unternehmen im Rahmen der CSRD verpflichtend. Darüber hinaus sind bei der Bewertung des ESRS E1 als nicht wesentlich ausführliche Begründungen zu geben.
Quelle: EU Kommission