Europa — Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übergab die Exposure Drafts of European Sustainability Reporting Standards (ED ESRS) an die EU Kommission. Mehr als 750 eingegangene Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die neuen Entwürfe mit eingearbeitet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Der strukturelle Aufbau gliedert sich nun in die vier statt drei Säulen der Berichterstattung. Der ED ESRS G1 wurde gestrichen und deren Inhalte teilweise in den Draft ESRS 2 übernommen. Das Prinzip der widerlegbaren Vermutung („rebuttable presumption”) im Zusammenhang mit der Ermittlung der Wesentlichkeit wurde gestrichen; verschiedene Berichtspflichten sind nach den aktuellen Entwürfen unabhängig von der Einschätzung ihrer Wesentlichkeit zu berichten. Die Anzahl der Offenlegungspflichten wurde auf 84 Offenlegungspflichten und 1.144 quantitative und qualitative Datenpunkte reduziert.
Nächster Schritt: Die EU Kommission wird die ESRS bis Ende Juni 2023 als delegierten Rechtsakt verabschieden, womit sie für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen unmittelbar verbindlich werden.
Quelle: EFRAG