Europa – Während das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland bereits zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist (wir berichteten dazu im vergangenen Newsletter), ist der Gesetzgebungsprozess für das europäische Lieferkettengesetz noch in vollem Gange. Nachdem die EU-Kommission im Februar 2022 einen Richtlinienentwurf vorlegte und der Rat der EU im Dezember letzten Jahres seinen Standpunkt dazu veröffentlichte, stimmt das EU-Parlament derzeit seine Position ab. Am 9. Februar hat der Umweltausschuss des Parlaments Stellung bezogen und für eine Verschärfung der Klimaschutzanforderungen innerhalb der CSDDD gestimmt. Demnach sollen Unternehmen sicherstellen, dass ihre gesamte Wertschöpfungskette bis 2050 klimaneutral wird. Im Vergleich dazu: Artikel 15 des Entwurfs der EU-Kommission sieht vor, dass Unternehmen einen Plan und eine Strategie vorlegen, wie sie zur Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 Grad beitragen.
Lesen Sie mehr zum CSDDD in unserem Insight Artikel.
Nächste Schritte: Im März wird der Rechtsausschuss des EU-Parlaments Stellung beziehen. Im Mai soll das Plenum des EU-Parlaments seine offizielle Position zu dem Entwurf abstimmen. Sobald die Position des EU-Parlaments feststeht, starten die Trilog-Abstimmungen zwischen EU-Kommission, Rat der EU und EU-Parlament über die Endfassung der Richtlinie.
Quelle: Euractiv