Deutschland — Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat weitere Informationen veröffentlicht, um Unternehmen in der Umsetzung des LkSG zu unterstützen: den Fragenkatalog für die Berichterstattung und eine Handreichung über das Beschwerdeverfahren.
Mit der Vorabveröffentlichung des Fragebogens sollen Unternehmen prüfen können, inwiefern sie zum jetzigen Zeitpunkt auf die Umsetzung des LkSG vorbereitet sind und in welchen Bereichen Nachholbedarf besteht. Der Fragebogen zum Download befindet sich hier.
Das Beschwerdeverfahren soll Beschäftigten eines Unternehmens, aber auch Externen die Möglichkeit geben, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen entlang der Lieferkette aufmerksam zu machen. Die nun veröffentlichte Handreichung soll Unternehmen bei der Einführung eines angemessenen und effektiven Beschwerdeverfahrens unterstützen. Das Dokument erläutert das Zusammenspiel des Beschwerdeverfahrens mit anderen Sorgfaltspflichten, fasst die gesetzlichen Anforderungen zusammen und gibt Hinweise zur praktischen Einführung. Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.
Nächste Schritte: Das BAFA plant für die Beantwortung der Fragen eine digitale Eingabemaske bereitzustellen. Der zu veröffentlichende Bericht wird sich dann automatisch aus den Antworten auf den Fragebogen generieren.
Quelle: BAFA