Deutschland/Europa — Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter ab dem kommenden Jahr über ihre menschenrechtlichen und ökologischen Risiken in der Lieferkette zu berichten und ihren Umgang mit Verstößen gegen Sorgfaltspflichten offenzulegen. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Unternehmen im Rahmen einer Risikoanalyse ihre Risiken ermitteln und priorisieren. Nun hat das für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung vorgelegt, die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Risikoanalyse unterstützen soll. Die Handreichung fasst die wesentlichen Anforderungen an die Risikoanalyse zusammen und erläutert die Umsetzung dieser Anforderungen anhand von Beispielen.
Nächster Schritt: Weitere Handreichungen zu bestimmten Anforderungen des LkSG sollen folgen, z.B. über die Frage der Angemessenheit der zu ergreifenden Maßnahmen durch berichtspflichtige Unternehmen sowie über das Beschwerdeverfahren.
Source: BAFA