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15. Apr. 2026
Viele Unternehmen beschäftigen sich aktuell vor allem im Zusammenhang mit CSRD, EU-Taxonomie oder Lieferkettenthemen mit ESG-Daten. Gleichzeitig entsteht häufig der Eindruck, dass kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) oder nicht berichtspflichtige Unternehmen künftig weniger betroffen sein könnten.
Genau hier liegt jedoch ein Missverständnis.
Denn mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) entsteht ein neuer Treiber für ESG-Daten. Und zwar nicht über Berichtspflichten, sondern über Banken. Kreditinstitute in Deutschland müssen ESG-Risiken ihrer Kunden künftig stärker bewerten. Dadurch werden Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend Teil von Kreditgesprächen, Ratings und Finanzierungsentscheidungen.
Für Unternehmen bedeutet das: ESG-Daten werden nicht mehr nur für Berichte, Auditoren oder Investoren relevant – sondern auch für die Beziehung zur eigenen Bank.
BRUBEG steht für Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz. Es handelt sich um ein deutsches Gesetz, das europäische Vorgaben – insbesondere aus der Capital Requirements Directive VI (CRD VI) – in deutsches Recht umsetzt.
Direkt betroffen sind Banken, Sparkassen, Volksbanken, Förderbanken und weitere beaufsichtigte Finanzdienstleister mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Deutschland.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt darauf, ESG-Risiken stärker in die Risikobewertung, Kreditvergabe und Unternehmenssteuerung von Banken zu integrieren. Banken müssen künftig genauer prüfen, ob Klimarisiken, hohe Emissionen, steigende Energiekosten, regulatorische Veränderungen oder Lieferkettenprobleme die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens beeinflussen können.
Das BRUBEG richtet sich formal an Banken, die Auswirkungen reichen jedoch deutlich weiter. Denn Banken können ESG-Risiken nur bewerten, wenn sie ausreichende Informationen von ihren Kunden erhalten. Unternehmen werden deshalb künftig häufiger mit ESG-Fragebögen, zusätzlichen Nachweisen oder erweiterten Informationsanforderungen konfrontiert.
Besonders relevant ist das für Unternehmen, die:
Damit können auch Unternehmen ohne gesetzliche Berichtspflicht betroffen sein. Denn Banken müssen ESG-Risiken nicht nur bei großen Konzernen bewerten, sondern über ihr gesamtes Kreditportfolio hinweg und damit auch bei mittelständischen Unternehmen, Immobilienunternehmen oder kleineren Firmenkunden.
Viele Unternehmen gehen jedoch davon aus, dass ESG-Daten infolge der Omnibus-Initiative und damit der Abschwächung von Berichtspflichten wie der CSRD künftig für sie selbst weniger relevant werden. In der Praxis könnte jedoch genau das Gegenteil eintreten. Denn auch ohne gesetzliche Berichtspflicht werden Banken künftig häufiger Informationen zu Emissionen, Energieverbrauch, Klimarisiken, Lieferketten oder ESG-Zielen anfordern.
Und das nicht nur im Rahmen neuer Kreditanträge, sondern auch für bestehende Finanzierungen!
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das: ESG wird zunehmend zu einem Thema der Finanzierung. Viele KMU werden sich deshalb künftig deutlich strukturierter mit ESG-Daten, Nachweisen und internen Zuständigkeiten auseinandersetzen müssen.
Tipp: Digitale Lösungen wie Envoria unterstützen dabei, ESG-Daten strukturiert zu erfassen und aufzubereiten. Dank des modularen Aufbaus können insbesondere KMU nur die Funktionen nutzen, die sie tatsächlich benötigen. Mit dem kostenfreien Response AI-Modul lassen sich ESG-Fragebögen zudem innerhalb weniger Minuten KI-gestützt und auf Basis eigener Unternehmensdokumente beantworten.
Welche Informationen Banken benötigen, hängt von Branche, Unternehmensgröße und Finanzierungsart ab. Je nach Bank können diese Informationen über ESG-Fragebögen, Gespräche, Dokumente oder interne Ratings abgefragt werden.
Besonders häufig werden künftig folgende Themen relevant:
Für Unternehmen bedeutet das: ESG entwickelt sich zunehmend von einem Reporting-Thema zu einem Finanzierungsthema.
Banken müssen ESG-Risiken künftig stärker in Kreditentscheidungen, Ratings und Risikomodelle einbeziehen. Dafür benötigen sie mehr Informationen von Unternehmen – unabhängig davon, ob diese direkt berichtspflichtig sind oder nicht. Unternehmen werden deshalb künftig häufiger mit ESG-Fragebögen, zusätzlichen Nachweisen und neuen Anforderungen im Finanzierungsprozess konfrontiert.
Wer ESG-Daten strukturiert verfügbar hat, kann Finanzierungsgespräche besser vorbereiten, Rückfragen vermeiden und schneller auf Anforderungen von Banken reagieren. Unternehmen, die ESG-Daten erst kurzfristig aus verschiedenen Abteilungen zusammensuchen müssen, riskieren hingegen zusätzlichen Aufwand, Unsicherheit und Verzögerungen.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen wird es deshalb wichtig sein, ESG-Daten künftig nicht nur für Berichte oder regulatorische Anforderungen vorzuhalten, sondern auch für Kreditgespräche, Ratings und Finanzierungen.
Welche Daten Banken wie die Sparkasse und Volksbank konkret abfragen und wie sich besonders kleine und mittlere Unternehmen vorbereiten können, die bisher noch keine ESG-Prozesse aufgebaut haben, zeigen wir ausführlich in unserem Whitepaper:
„BRUBEG: Wie das neue Bankengesetz ESG-Daten von Unternehmen fordert“
Darin enthalten:
Zum Download
ESG-Performance als entscheidender Faktor für Finanzierungen ab 2026
Twin Transformation: Warum Digitalisierung und Nachhaltigkeit nur gemeinsam funktionieren
Risikomanagement: Warum jedes Unternehmen eine strukturierte Vorgehensweise braucht