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18. Dez. 2025
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verändert die Spielregeln für globales Sourcing. Während frühere Regulierungen vor allem auf Berichterstattung und Risikoindikatoren setzten, verlangt die EUDR erstmals produkt- und flächenbezogene Nachweise für Entwaldungsfreiheit. Das Ziel: Nachhaltigkeit operativer machen – und überprüfbar.
Mit der jüngsten Anpassung der Anwendungsfristen erhalten Unternehmen zwar mehr Zeit, der Handlungsdruck bleibt jedoch: Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Unternehmen vollständig compliant sein, ab dem 30. Juni 2027 auch Kleinst- und kleine Unternehmen. Das heißt: Wer erst 2027 beginnt, wird strukturell zu spät sein.
Kern der EUDR sind vier Pflichten:
Die EUDR ist damit weniger eine Berichtspflicht als eine operative Nachweispflicht, die belastbare Daten, klare Prozesse und nachvollziehbare Entscheidungen entlang der Lieferkette erfordert.
Ein zentrales Missverständnis in der aktuellen Diskussion besteht darin, dass die EUDR häufig auf landwirtschaftliche Betriebe oder Rohstoffproduzenten reduziert wird. Tatsächlich greift diese Sicht jedoch zu kurz. Die Verordnung adressiert nicht bestimmte Branchen, sondern Marktrollen.
Entscheidend ist daher nicht, was ein Unternehmen produziert, sondern welche Funktion es in der Lieferkette einnimmt. Relevant wird die EUDR immer dann, wenn ein Unternehmen ein betroffenes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt, damit handelt oder es Bestandteil komplexer Wertschöpfungsketten ist. Damit rücken auch Importeure, Händler, verarbeitende Betriebe sowie Markenhersteller in den Fokus – selbst wenn sie selbst keinen direkten Bezug zur landwirtschaftlichen Erzeugung haben. Genau dieses rollenbasierte Verständnis ist zentral, um die Anforderungen und Reichweite der EUDR korrekt einzuordnen.
Rolle
Betroffenheit
Typische Verantwortung
Importeure
direkt
Höchste regulatorische Verantwortung; müssen eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben, inklusive Geolokalisierung der Produktionsflächen, Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen
Händler (Trader)
Agieren als Daten- und Dokumentendrehscheiben; auch wenn sie sich teilweise auf bestehende Due-Diligence-Erklärungen beziehen dürfen, müssen sie deren Plausibilität prüfen und weiterreichen
Marken / Hersteller
mittelbar & direkt
Geraten spätestens dann in die Pflicht, wenn sie Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringen, selbst bei indirekter Betroffenheit entsteht faktisch eine Verantwortung zur Absicherung vorgelagerter Stufen
OEMs (z. B. Automotive, Maschinenbau Konsumgüter)
mittelbar
Sind häufig mehrere Stufen vom Ursprung entfernt und dennoch exponiert; enthält ein Bauteil Leder, Kautschuk oder Holz, wird Rückverfolgbarkeit bis zur Fläche erforderlich
KMU-Zulieferer
zunehmend
Sind zwar erst später formell betroffen, werden jedoch frühzeitig von Kunden zur Datenbereitstellung verpflichtet
Die zentrale Herausforderung bei der Umsetzung der EUDR liegt selten im fehlenden Engagement, sondern fast immer in der Qualität, Struktur und Konsistenz der vorhandenen Daten. Viele Unternehmen verfügen zwar über ESG-Berichte, Zertifikate oder ausgefüllte Lieferantenfragebögen, doch diese Informationsquellen liegen meist in unstrukturierten Formaten vor. Was auf den ersten Blick nach ausreichender Dokumentation aussieht, erweist sich für die Anforderungen der EUDR als unzureichend: Es fehlt der Übergang von eingescannten Dokumenten und Tabellenkalkulationen hin zu belastbaren, verknüpfbaren und prüffähigen Datensätzen, die automatisiert verarbeitet werden können.
Traditionelle Vorgehensweisen im Lieferkettenmanagement geraten bei der EUDR schnell an ihre Grenzen. Denn PDF-Zertifikate, E-Mail-Anhänge oder Excel-Listen lassen sich:
Genau diese Belastbarkeit ist jedoch Kernanforderung der EUDR. Unternehmen müssen daher von dokumentengetriebenen Prozessen zu einer strukturierten, datenbasierten Arbeitsweise übergehen, um Compliance überhaupt sicherstellen zu können.
Die EUDR macht erst dann Sinn, wenn entlang der gesamten Lieferkette klar ist, wer welche Daten liefern muss und in welchem Kontext sie relevant werden. Jede Stufe, vom Primärproduzenten bis zum direkten Lieferanten, erfüllt eine spezifische Rolle. Dadurch entsteht ein Datenfluss, der es ermöglicht, Produkte eindeutig zuzuordnen, Materialbewegungen nachzuverfolgen und letztlich die geforderte Entwaldungsfreiheit nachzuweisen.
Lieferketten-Stufe
Typischer Akteur
Rolle im EUDR-Kontext
Tier 1
Direkte Lieferanten (z. B. Komponenten-, Rohwaren- oder Handelslieferanten)
Bindeglied zur EUDR-Erklärung: Stellen die direkte Verbindung zwischen Produkt, Menge und vorgelagerter Lieferkette her. Sie müssen EUDR-relevante Produkte klar kennzeichnen, Mengen sauber zuordnen und entweder eine eigene Due-Diligence-Erklärung liefern oder auf valide vorgelagerte Erklärungen verweisen. → Welches Produkt kommt in welcher Menge von wem?
Tier 2
Verarbeiter, Mühlen, Schlachthöfe, Sammelstellen, Zwischenhändler
Transparenz über Materialflüsse: Erklären, wie Rohstoffe gebündelt, getrennt oder weiterverarbeitet werden. Sie sind entscheidend dafür, ob ein Endprodukt eindeutig auf bestimmte Ursprungsflächen zurückgeführt werden kann oder ob Vermischungsrisiken entstehen. → Wie wurde aus mehreren Rohstoffen ein marktfähiges Produkt & ist das rückverfolgbar?
Tier 3
Farmen, Plantagen, Forstbetriebe, Primärproduzenten
Ursprungsnachweis & Entwaldungsfreiheit: Liefern die kritischen Primärdaten der EUDR, insbesondere Geokoordinaten der Produktionsflächen, Produktionszeitraum und Landnutzung. Ohne diese Daten ist kein belastbarer Nachweis der Entwaldungsfreiheit möglich. → Wo genau wurde produziert & war diese Fläche entwaldungsfrei?
Gerade Tier-3-Daten sind kritisch: Ohne valide Geodaten auf Parzellenebene kann keine Entwaldungsfreiheit nachgewiesen werden; unabhängig davon, wie gut Tier 1 dokumentiert ist.
Die Umsetzung der EUDR ist weit mehr als ein Compliance-Projekt, das einmalig abgearbeitet wird. Sie verändert dauerhaft, wie Unternehmen ihre Lieferketten steuern, wie sie Daten erheben und wie sie Entscheidungen im Einkauf treffen.
EUDR-Compliance entsteht nicht in einzelnen Abteilungen, sondern an den Schnittstellen: zwischen Einkauf, Nachhaltigkeit, Compliance, Qualitätsmanagement und IT. Erst wenn diese Bereiche reibungslos zusammenarbeiten, lassen sich die regulatorischen Anforderungen konsistent in den täglichen Betrieb integrieren. Ein klar definierter Prozess-Blueprint hilft dabei, die komplexen Vorgaben in handhabbare Schritte zu übersetzen, von der Auswahl neuer Lieferanten über die Überprüfung bestehender Partner bis hin zum Umgang mit Risikofällen.
Bei neuen Lieferanten entscheidet sich, ob Risiken frühzeitig vermieden oder später teuer korrigiert werden müssen.
Ein robustes Onboarding umfasst:
→ Der Schlüssel liegt darin, EUDR-Kriterien als festen Bestandteil der Lieferantenauswahl zu etablieren, nicht als nachgelagerten Compliance-Check.
Die größte Herausforderung liegt fast immer im Bestand. Langjährige Lieferantenbeziehungen basieren oft auf Vertrauen, nicht auf vollständiger Datenlage.
Ein pragmatischer Ansatz:
→ Wichtig: Re-Onboarding ist Change Management, kein reines Datensammeln.
Nicht jeder Hochrisiko-Lieferant ist automatisch auszuschließen, aber jeder erfordert einen klaren Umgang.
Typische Maßnahmen:
→ Entscheidend ist Nachvollziehbarkeit: Warum wurde ein Risiko akzeptiert oder nicht?
Betrachten wir ein konkretes Beispiel, wie sich die abstrakten Anforderungen der EUDR in eine belastbare, operative Entscheidungslogik übersetzen lassen:
Ein europäischer Hersteller bezieht einen EUDR-relevanten Rohstoff über mehrere Verarbeitungsstufen. Der direkte Lieferant (Tier 1) liefert vollständige Produkt- und Mengendaten, die Ursprungsflächen liegen jedoch bei mehreren Tier-3-Produzenten in einem Land mit erhöhtem Entwaldungsrisiko. Die zentrale Frage lautet: Ist das Risiko noch vernachlässigbar oder sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich?
Bewertungskriterium
Beobachtung beim Lieferanten
Einordnung
Geodatenqualität
Polygondaten für alle Produktionsflächen vorhanden, vereinzelt veraltete Grenzziehungen
mittel
Rückverfolgbarkeit
Materialfluss von Fläche bis Endprodukt dokumentiert, geringe Vermischung
niedrig
Zertifikate & Nachweise
Teilweise FSC-/RSPO-Zertifizierung auf Tier-3-Ebene
Länder- & Kontextrisiko
Ursprungsland als „High Risk“ eingestuft
hoch
Reaktionsgeschwindigkeit
Nachforderungen innerhalb weniger Tage, hohe Kooperationsbereitschaft
Audit & Historie
Keine früheren Beanstandungen oder Verstöße
Auf den ersten Blick wirkt das Länderrisiko kritisch. Die Scorecard macht jedoch sichtbar, dass dieses Risiko durch gute Geodaten, belastbare Rückverfolgbarkeit und hohe operative Reife des Lieferanten teilweise kompensiert wird. Der aggregierte EUDR-Risikoscore liegt damit im mittleren Bereich.
Auf Grundlage des ermittelten Risikoprofils leitet das Unternehmen nicht nur einzelne Korrekturen ab, sondern definiert einen klaren Maßnahmenplan, der sowohl kurzfristige Prüfungen als auch mittel- und langfristige Absicherungen umfasst. Ziel ist es, die identifizierten Risiken gezielt zu adressieren, ohne die Lieferbeziehung unnötig zu belasten oder vorschnell einen Lieferantenwechsel einzuleiten.
Typische Schritte in diesem Beispiel sind:
Gezielte Aktualisierung einzelner Polygondaten
Die vorhandenen Geodaten sind grundsätzlich verwertbar, weisen jedoch stellenweise veraltete oder unpräzise Grenzziehungen auf. Durch eine gezielte Aktualisierung dieser Flächen entsteht ein verlässlicherer Datensatz, der die Risikoanalyse verbessert und die Prüffähigkeit für Behörden oder Auditoren erhöht.
Zusätzliche stichprobenartige Geodatenprüfung
Um die Datenqualität abzusichern, führt das Unternehmen ergänzende Stichprobenanalysen durch – etwa durch Abgleich mit Satellitendaten, historischen Bildern oder unabhängigen Geo-Datenquellen. Dieser Schritt dient weniger der Korrektur, sondern vor allem der Validierung, dass die übermittelten Flächenangaben konsistent und plausibel sind.
Zeitlich begrenzte Freigabe mit Monitoring
Da der Gesamtscore im mittleren Risikobereich liegt und der Lieferant eine hohe Kooperationsbereitschaft zeigt, erhält er eine Freigabe unter Auflagen. Diese ist zeitlich begrenzt und wird von einem engmaschigeren Monitoring begleitet. Dazu gehören regelmäßige Status-Updates, definierte Meilensteine und ein erneuter Review nach Ablauf der Frist.
Der entscheidende Punkt: Ein Lieferantenwechsel ist nicht erforderlich. Stattdessen wird das verbleibende Risiko aktiv gesteuert, dokumentiert und transparent begründet. Damit erfüllt die Entscheidung sowohl die EUDR-Anforderungen als auch die Erwartungen an eine behördenfeste, nachvollziehbare Risikoabwägung – ein zentraler Aspekt in komplexen Lieferketten, in denen ein sofortiger Wechsel weder praktikabel noch notwendig ist.
Die EUDR ist weniger eine Umweltvorgabe als ein Strukturtest für Daten, Prozesse und Governance. Mit der am 17. Dezember 2025 bestätigten 12-monatigen Verschiebung der EUDR entsteht zwar mehr Vorbereitungszeit, gleichzeitig aber auch Regulierungsunsicherheit: Die neu eingeführte Simplification Review verpflichtet die EU-Kommission, Anfang 2026 potenzielle Änderungen an der EUDR vorzuschlagen. Damit bleibt unklar, welche Detailanforderungen tatsächlich ab 2026 gelten werden. Unternehmen müssen diese Entwicklung aktiv im Blick behalten.
Gerade deshalb bleibt der Handlungsdruck hoch: Datenarchitekturen, Rückverfolgbarkeit und Lieferantenprozesse lassen sich nicht kurzfristig aufbauen. Wer jetzt Rollen klärt, Daten strukturiert und operative Prozesse definiert, schafft eine belastbare Grundlage; unabhängig davon, wie sich technische Vorgaben weiter konkretisieren.
Envoria wird ab 2026 eine vollständige EUDR-Implementierung in die Software integrieren und Unternehmen damit ermöglichen, Daten, Risiken und Due-Diligence-Prozesse zentral zu steuern.
Kurz gesagt: Die EUDR prüft nicht nur Lieferketten, sondern Organisationsfähigkeit. Und sie belohnt jene, die trotz Unsicherheit früh beginnen.
Wie Software Lieferkettenrisiken sichtbar und steuerbar macht
2026: Die neue Realität des Lieferkettenmanagements – auch ohne gesetzlichen Druck
Wie Lieferanten ihre Risikoscores verbessern können