Lösung
Module
Reporting
Ressourcen
Unternehmen
3. Mär. 2026
Die EU Taxonomie ist zu einer zentralen Säule der nachhaltigen Finanzarchitektur Europas geworden und prägt die Art und Weise, wie Unternehmen und Finanzinstitute ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten definieren und offenlegen. Mit dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur vereinfachten EU Taxonomie am 28. Januar 2026, der ab dem 1. Januar 2026 gilt und somit für den Berichtszyklus 2026 für das Geschäftsjahr 2025 relevant ist, ändert die EU den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, um eine verhältnismäßigere Anwendung der Taxonomie-Verordnung einzuführen.
Der überarbeitete Rechtsakt ändert die delegierten Rechtsakte zu Offenlegungen, Klima und Umwelt mit dem Ziel, die operative Komplexität zu verringern und gleichzeitig die Rolle der Taxonomie als Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten beizubehalten.
Die ersten Berichtszyklen zur Taxonomie machten operative und methodische Herausforderungen deutlich. Viele Organisationen mussten wirtschaftliche Aktivitäten bewerten, die für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich waren, was zu einem hohen Aufwand für die Datenerhebung und Berichterstattung führte, der für die Entscheidungsfindung nur von begrenzter Relevanz war. Finanzinstitute hatten ebenfalls Schwierigkeiten, da sie auf vorgelagerte Daten von nichtfinanziellen Gegenparteien angewiesen waren, die oft unvollständig oder inkonsistent waren. Diese Probleme trugen zu unterschiedlichen Angleichungsergebnissen auf dem Markt bei und verringerten die Vergleichbarkeit der Offenlegungen. Der vereinfachte delegierte Rechtsakt führt Verhältnismäßigkeitsmechanismen ein, die darauf abzielen, die Berichterstattung auf wesentliche Aktivitäten zu konzentrieren und die Benutzerfreundlichkeit des Rahmens zu verbessern.
Der vereinfachte delegierte Rechtsakt führt mehrere gezielte Anpassungen bei der Anwendung der EU Taxonomie-Verordnung ein:
Bereich
Zentrale Änderung
Praktische Auswirkung
Wesentlichkeitsprinzip
Einführung einer 10%-Schwelle, die den Ausschluss nicht wesentlicher Aktivitäten oder Vermögenswerte ermöglicht
Die Berichterstattung konzentriert sich auf wirtschaftlich relevante Aktivitäten
Berichtsvorlagen
Verschlankte Taxonomie-Berichtsvorlagen mit deutlicher Reduktion der Datenpunkte (ca. 64% für nichtfinanzielle, 89% für finanzielle Unternehmen)
Geringerer Berichtsaufwand und vereinfachte Berichtsstruktur
DNSH-Kriterien
Gezielte Vereinfachung der Anforderungen an Verschmutzungsprävention und den Umgang mit gefährlichen Stoffen
Reduzierte Komplexität bei umweltbezogenen Compliance-Prüfungen
KPI-Umfang
Verbesserte Konsistenz zwischen Zähler und Nenner von KPIs
Konsistentere und besser vergleichbare KPI-Ergebnisse
Übergangsregelungen
Temporäre Erleichterungen und verschobene Berichtspflichten für ausgewählte finanzielle KPIs
Schrittweise Umsetzung der überarbeiteten Anforderungen
Nichtfinanzielle Unternehmen können nun wirtschaftliche Aktivitäten von der Taxonomie-Eignungs- und -Konformitätsbewertung ausschließen, wenn der kumulierte Wert von Umsatz, CapEx oder OpEx unter 10 % des jeweiligen KPI-Nenners liegt. Die Schwelle wird für jeden KPI separat angewendet, was bedeutet, dass eine Aktivität aufgrund des Umsatzes ausgeschlossen werden kann, aber dennoch für CapEx oder OpEx bewertet wird, wenn sie wesentlich ist.
Darüber hinaus können Unternehmen darauf verzichten, alle OpEx-bezogenen Aktivitäten zu bewerten, wenn die gesamten OpEx für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich sind. Es ist kein fester quantitativer Schwellenwert vorgeschrieben, aber die Bewertung muss den Grundsätzen der finanziellen Wesentlichkeit folgen und klar begründet sein.
Auch wenn Aktivitäten ausgeschlossen werden, bleiben die Transparenzanforderungen bestehen. Unternehmen müssen Folgendes offenlegen:
Die überarbeiteten Vorlagen führen eine zusammenfassende KPI-Tabelle und eine vereinfachte Aufschlüsselung der Aktivitäten ein, entfernen mehrere bisherige Datenpunkte und ermöglichen die Weglassung detaillierter Tabellen, wenn die Taxonomie-Eignung null ist. Das Rahmenwerk führt auch eine neue Methode für die Berichterstattung über Beiträge zu mehreren Umweltzielen ein.
Die aktualisierten Regeln reduzieren die Anzahl der Stoffe, die Unternehmen bewerten müssen, und erlauben bestimmte regulierte Verwendungen von ozonschädigenden und gefährlichen Stoffen unter definierten Ausnahmen. Dies verringert die Komplexität der Compliance erheblich und gewährleistet gleichzeitig die Übereinstimmung mit dem EU-Umweltrecht.
Finanzinstitute können sich dafür entscheiden, bis zum 31. Dezember 2027 keine detaillierten Taxonomie-Vorlagen zu veröffentlichen, sofern sie klar angeben, dass sie keine Übereinstimmung mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten beanspruchen. Dies schafft kurzfristige operative Entlastung, während umfassendere regulatorische Überprüfungen fortgesetzt werden.
Die Berichterstattung über KPIs für das Handelsbuch und Gebühren und Provisionen wurde aufgrund der begrenzten Entscheidungsrelevanz früherer Bewertungen bis 2028 verschoben.
Finanzunternehmen können Risiken oder Aktivitäten unterhalb einer Wesentlichkeitsschwelle von 10 % ausschließen, basierend auf:
Der Ansatz variiert je nach Art des Instituts, der Anlageklasse und dem berichteten KPI.
Die überarbeiteten Vorlagen sorgen für zusätzliche Transparenz in Bezug auf nicht bewertete Risiken und unterscheiden zwischen:
Der Umfang der in den KPI-Nennern enthaltenen Risiken wurde ebenfalls verfeinert. Bestimmte Risiken sind nun ausgeschlossen, darunter:
Finanzinstitute profitieren von erheblichen Vereinfachungen der Vorlagen, reduzierten Aufschlüsselungsanforderungen und aggregierten Berichten für fossile Gas- und Nuklearrisiken. Insgesamt werden die Datenpunkte um rund 89 % reduziert, was den operativen Aufwand verringert.
Unternehmen sollten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Rahmen des überarbeiteten Wesentlichkeitsrahmens neu bewerten und alle Wesentlichkeitsentscheidungen konsistent dokumentieren.
Die Vorbereitung sollte Folgendes umfassen:
Mit der EU Taxonomie Software von Envoria, die zur Optimierung der Klassifizierung, Datenintegration und Berichterstattung entwickelt wurde, können Sie sich ganz einfach an die EU Taxonomie Anforderungen anpassen.
Darüber hinaus sollten Unternehmen sicherstellen, dass die Offenlegungen zu nicht bewerteten Aktivitäten transparent und vollständig bleiben. Dazu gehört die Angabe des Anteils nicht wesentlicher Aktivitäten innerhalb der KPI-Nenner, die Angabe ihrer Sektorklassifizierung und die Bereitstellung klarer Erläuterungen zur Untermauerung der Wesentlichkeitserkenntnisse. Wenn Betriebsausgaben als für das Geschäftsmodell nicht wesentlich angesehen werden, sollten Unternehmen den Gesamtnenner der Betriebsausgaben zusammen mit der Begründung für diese Feststellung offenlegen.
Finanzunternehmen sollten die Übergangsphase nutzen, um Governance-, Datenbeschaffungs- und Validierungsprozesse zu überprüfen, auch wenn keine detaillierten Berichtsvorlagen verwendet werden. Vorbereitende Arbeiten in dieser Phase können eine konsistente KPI-Berechnung unterstützen und die künftige Einhaltung der Vorschriften erleichtern, sobald die vollständigen Berichterstattungsanforderungen wieder in Kraft treten.
Die Europäische Kommission hat eine umfassendere, systematische Überprüfung der Berichterstattungsanforderungen und technischen Screening-Kriterien der EU Taxonomie angekündigt, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf einer weiteren Vereinfachung des Rahmens, der Verbesserung seiner Benutzerfreundlichkeit und der Angleichung an bestehende EU-Rechtsvorschriften liegt. Dazu gehört auch eine Neubewertung wichtiger Elemente wie der DNSH-Kriterien, um die Komplexität zu verringern.
Parallel dazu werden zusätzliche regulatorische Anpassungen im Rahmen der umfassenderen Omnibus-Vereinfachungsagenda erwartet, darunter mögliche Änderungen des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD, wie z. B. überarbeitete Schwellenwerte für große Konzerne und Emittenten. Diese bevorstehenden Entwicklungen sollen die Nachhaltigkeitsvorschriften in der gesamten EU weiter straffen, haben jedoch keinen Einfluss auf die Anwendung des Taxonomie-Rahmens für das Geschäftsjahr 2025.
Das EU Taxonomie Softwaremodul von Envoria ermöglicht es Ihnen, Ihre EU Taxonomie Konformität effizient zu bewerten, indem es Ihre nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen genau identifiziert. Mit einem All-in-One-Ansatz bietet die Software einen ganzheitlichen Überblick über die Umweltauswirkungen:
💡Envoria hat alle aktuellen Änderungen, die im Rahmen des vereinfachten delegierten Rechtsakts eingeführt wurden, in sein EU Taxonomie Softwaremodul integriert, um sicherzustellen, dass Bewertungen, KPIs und Berichtsvorlagen den aktualisierten regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Benötigen Sie weitere Informationen? Die EU Taxonomie Modulbroschüre bietet einen detaillierten Überblick über das EU Taxonomie Softwaremodul von Envoria und beschreibt die Funktionen und Fähigkeiten, die eine effiziente, revisionsfähige EU Taxonomie Berichterstattung unterstützen.
Twin Transformation: Warum Digitalisierung und Nachhaltigkeit nur gemeinsam funktionieren
VSME: Praxisleitfaden für die Berichterstattung inkl. Checkliste aller VSME Datenpunkte
ESG-Performance als entscheidender Faktor für Finanzierungen ab 2026