Lösung
Module
Reporting
Ressourcen
Unternehmen
8. Apr. 2026
Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union einen zentralen Baustein ihres Green Deals geschaffen, der weit über klassische Verbraucherschutzmaßnahmen hinausgeht. Im Kern zielt die Richtlinie darauf ab, die zunehmende Diskrepanz zwischen kommunizierter und tatsächlicher Nachhaltigkeit im Markt zu schließen. Während Umwelt- und ESG-Themen in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben, fehlte es bislang häufig an klaren rechtlichen Leitplanken für entsprechende Aussagen.
Genau hier setzt die Richtlinie an: Nachhaltigkeitskommunikation wird erstmals systematisch reguliert und damit aus der Grauzone zwischen Marketing und Fakt herausgeführt. Greenwashing wird damit der Kampf angesagt. Unternehmen können sich künftig nicht mehr auf vage oder pauschale Begriffe stützen, sondern müssen sicherstellen, dass sämtliche Aussagen überprüfbar, konkret und belastbar sind.
Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) ist die Richtlinie (EU) 2024/825 und wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet. Seit März 2024 ist sie in Kraft und stellt einen zentralen Bestandteil des europäischen Green Deals dar.
Dabei handelt es sich nicht um ein vollständig neues, eigenständiges Regelwerk. Vielmehr passt die Richtlinie bestehende EU-Vorschriften gezielt um konkrete Anforderungen in der Nachhaltigkeitskommunikation an. Dies betrifft insbesondere die Richtlinien:
Ziel ist es, bestehende Lücken zu schließen und sicherzustellen, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig klar definiert, nachvollziehbar und rechtlich überprüfbar sind. Damit sollen das Vertrauen in nachhaltige Produkte gestärkt und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
Besonders relevant ist zudem die Verbindung zur geplanten Green Claims Directive, die voraussichtlich detaillierter regeln wird, wie Nachhaltigkeitsclaims konkret nachzuweisen sind. Während die EmpCo-Richtlinie vor allem definiert, welche Aussagen unzulässig sind, geht die Green Claims Directive stärker auf die methodische Absicherung und Validierung ein. Zusammen führen beide Regelwerke zu einer deutlichen Professionalisierung der Nachhaltigkeitskommunikation und damit zur Vermeidung von Greenwashing.
Die EmpCo-Richtlinie, offiziell als Richtlinie (EU) 2024/825 verabschiedet, verändert nicht nur einzelne Anforderungen, sondern verschiebt die grundsätzliche Rolle von Nachhaltigkeit im Markt. Statt ein optionales Differenzierungsmerkmal zu sein, wird sie zu einem regulierten Bestandteil der Produkt- und Unternehmenskommunikation. Dies geschieht nicht durch ein völlig neues Regelwerk, sondern durch die gezielte Anpassung bestehender Vorschriften, insbesondere im Bereich unlauterer Geschäftspraktiken.
Ein zentraler Mechanismus ist hierbei die Erweiterung der sogenannten Blacklist. Bestimmte Aussagen gelten künftig als grundsätzlich unzulässig, wenn sie nicht klar belegt oder nachvollziehbar begründet werden können. Auch die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln ohne unabhängige Zertifizierung wird deutlich eingeschränkt.
Unzulässig sind damit u.a.:
Gleichzeitig wird erstmals klar definiert, was überhaupt als „Umweltaussage“ gilt: Darunter fallen sämtliche freiwilligen Aussagen oder Darstellungen – ob Text, Bild, Label oder Symbol –, die den Eindruck vermitteln, ein Produkt oder Unternehmen habe positive oder geringere Umweltauswirkungen.
Damit wird der Anwendungsbereich bewusst weit gefasst und umfasst praktisch die gesamte Nachhaltigkeitskommunikation.
Mit der Einschränkung von Aussagen geht zwangsläufig eine Verschärfung der Anforderungen an deren Grundlage einher. Unternehmen müssen künftig in der Lage sein, Nachhaltigkeitsclaims strukturiert zu belegen und transparent darzustellen. Das betrifft nicht nur einzelne Marketingaussagen, sondern die gesamte Datenbasis, auf der diese Aussagen beruhen.
In der Praxis bedeutet das, dass ESG-Daten konsistent erfasst, validiert und dokumentiert werden müssen. Aussagen zur Klimaneutralität oder zu Umweltauswirkungen lassen sich ohne belastbare Datengrundlage nicht mehr rechtssicher kommunizieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualität dieser Nachweise deutlich: Aussagen müssen nicht nur intern plausibel sein, sondern auch extern nachvollziehbar und überprüfbar.
Besonders relevant ist dabei, dass auch zukunftsbezogene Aussagen strengen Anforderungen unterliegen. Wer etwa mit Zielen wie „klimaneutral bis 2030“ wirbt, muss künftig einen konkreten, messbaren und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan vorlegen, inklusive Zwischenziele und externer Überprüfung.
„Ziele ohne Plan“ werden damit faktisch unzulässig.
Die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie machen deutlich, dass Nachhaltigkeitskommunikation künftig nur so belastbar ist wie die zugrunde liegenden Daten und Prozesse. Unternehmen benötigen eine konsistente Datenbasis, klar definierte Verantwortlichkeiten sowie nachvollziehbare Dokumentations- und Freigabestrukturen.
In der Praxis bedeutet das insbesondere:
Ohne entsprechende Systeme entsteht schnell eine Lücke zwischen der operativen Umsetzung und der externen Kommunikation.
Digitale Lösungen können hier eine zentrale Rolle spielen, indem sie ESG-Daten strukturiert erfassen, Prozesse standardisieren und die Grundlage für belastbare Reports und Nachweise schaffen. Plattformen wie Envoria ermöglichen es, Nachhaltigkeitsdaten zentral zu bündeln, Strategien abzubilden und Reporting-Prozesse so aufzusetzen, dass Aussagen konsistent, nachvollziehbar und prüfbar sind.
💡Tipp: Mit der Envoria-Plattform und den Softwaremodulen Strategiemanagement, KPI Management und Emissionsmanagement lässt sich eine umfassende Datengrundlage für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation aufbauen.
Gerade im Kontext der EmpCo-Richtlinie wird damit deutlich: Nicht einzelne Aussagen stehen im Fokus, sondern die Fähigkeit eines Unternehmens, Nachhaltigkeit systematisch zu steuern und transparent darzustellen.
Neben der Kommunikation selbst adressiert die EmpCo-Richtlinie auch die Transparenz von Produkteigenschaften. Verbraucher sollen künftig besser nachvollziehen können, wie nachhaltig ein Produkt tatsächlich ist – nicht nur in Bezug auf seine Herstellung, sondern über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, Informationen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen bereitzustellen. Auch Aspekte wie Software-Updates oder Wartungsmöglichkeiten rücken stärker in den Fokus. Gleichzeitig werden irreführende Aussagen über die Lebensdauer oder Reparierbarkeit ausdrücklich untersagt.
Diese Anforderungen zielen darauf ab, nachhaltigere Konsumentscheidungen zu fördern und Geschäftsmodelle zu stärken, die auf Langlebigkeit statt auf schnellen Ersatz setzen.
Die Reichweite der EmpCo-Richtlinie ist bewusst breit angelegt. Grundsätzlich betrifft sie alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten – unabhängig von Branche oder Größe. Entscheidend ist nicht die Struktur des Unternehmens, sondern die Art der Kommunikation und der Bezug zum Endkunden.
Gleichzeitig gehen die Auswirkungen über den unmittelbaren B2C-Bereich hinaus. Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette können betroffen sein, insbesondere dann, wenn sie Daten für Nachhaltigkeitsangaben liefern oder Teil von Reporting-Prozessen sind. Dadurch entsteht ein indirekter Druck auf B2B-Strukturen, ihre Datenqualität und Transparenz ebenfalls zu erhöhen.
Die Richtlinie ist seit 2024 in Kraft und wird in Deutschland über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Das entsprechende Umsetzungsgesetz wurde Anfang 2026 verabschiedet und konkretisiert insbesondere die neuen Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.
Ab dem 27. September 2026 sind die Regelungen verbindlich anzuwenden.
Dieser Zeitrahmen mag auf den ersten Blick ausreichend erscheinen, erfordert jedoch eine frühzeitige Vorbereitung. Die Anpassung von Kommunikationsstrategien allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen auch Datenstrukturen, interne Prozesse und Kontrollmechanismen entsprechend weiterentwickelt werden.
Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie sind schwerwiegend.
Neben klassischen Abmahnungen und Unterlassungsklagen drohen spürbare finanzielle Konsequenzen. Denn im Rahmen der nationalen Umsetzung können Verstöße gegen die neuen Anforderungen als unlautere Geschäftspraktiken geahndet werden. In Deutschland sind dabei Bußgelder von bis zu 4 % des jährlichen Unternehmensumsatzes möglich – insbesondere bei weit verbreiteten oder systematischen Verstößen. Zusätzlich können Behörden die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile anordnen, die durch irreführende Nachhaltigkeitsaussagen erzielt wurden.
Parallel dazu können Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und Verbände Verstöße aktiv verfolgen und kostenpflichtig abmahnen. Gerade im Bereich Nachhaltigkeit ist davon auszugehen, dass entsprechende Fälle gezielt aufgegriffen werden.
Dazu kommt das Reputationsrisiko. Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer Positionierung. Werden entsprechende Aussagen als irreführend eingestuft, kann dies unmittelbare Auswirkungen auf das Vertrauen, den Markenwert und die Marktposition haben.
Die EmpCo-Richtlinie markiert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Nachhaltigkeit und Greenwashing im Markt. Nachhaltigkeitsaussagen verlieren ihren rein kommunikativen Charakter und werden zu überprüfbaren, datenbasierten Informationen. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre ESG-Aktivitäten nicht nur umzusetzen, sondern auch strukturiert nachzuweisen.
Langfristig führt diese Entwicklung zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit, aber auch zu höheren Anforderungen an Daten, Prozesse und Systeme. Nachhaltigkeit entwickelt sich damit zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenssteuerung – und nicht mehr nur zu einem Aspekt der Außendarstellung.
Wie Transparenz Greenwashing verhindert
Klimaziele sterben an Quartalszahlen
Mehr als Compliance: Strategische Entscheidungen mithilfe von ESG Daten