Europa – Der überarbeitete Entwurf der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) ist veröffentlicht worden.
Der erste Satz der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt die CSRD, die börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet.
In diesem ersten delegierten Rechtsakt werden bereichsübergreifende Standards und Standards für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen festgelegt.
Nächste Schritte: Dieser Entwurf ist noch nicht von der Europäischen Kommission angenommen oder genehmigt worden. Der Entwurf steht nun 4 Wochen lang – bis zum 7. Juli – für Rückmeldungen offen. Die Verabschiedung durch die Kommission ist für das zweite Quartal 2023 geplant.
Sehen Sie sich den Entwurf hier an.
Update: Die ESRS wurden von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 angenommen. Lesen Sie mehr hier.