ESG

Transformationsplanförderung des BMWE mit Envoria

26. Jan. 2026

Die Transformationsplanförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Transformation hin zur Treibhausgasneutralität strategisch zu planen. Die Förderung ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich gezielt an Unternehmen, die relevante energie- oder prozessbezogene Emissionen verursachen und diese systematisch reduzieren wollen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was die Transformationsplanförderung des BMWE konkret umfasst, welche Unternehmen antragsberechtigt sind, welche inhaltlichen Anforderungen ein förderfähiger Transformationsplan erfüllen muss und wie die Antragstellung in der Praxis abläuft.

💡Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – auch nicht bei Erfüllung aller formalen Anforderungen. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über ein Ranking nach Fördereffizienz, gefördert wird bis zur Ausschöpfung des Rundenbudgets.

 

Quick Check: Was ist die Transformationsplanförderung?


Die Transformationsplanförderung verfolgt das Ziel, Unternehmen frühzeitig bei der Planung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen. Sie soll Orientierung schaffen, Investitionsentscheidungen vorbereiten und einen strukturierten Übergang zur Treibhausgasneutralität ermöglichen.

Wichtig: Gefördert wird nicht die Umsetzung einzelner Maßnahmen, sondern die strukturierte Entwicklung eines Transformationsplans, der den Weg zu einer deutlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen beschreibt.

 

Was ist ein Transformationsplan im Sinne der Förderung?


Ein Transformationsplan ist die längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines oder mehrerer Unternehmensstandorte in Deutschland. Er beschreibt nachvollziehbar, wie der Übergang vom heutigen Emissionsniveau zu einem deutlich reduzierten Soll-Zustand erfolgen soll.

Ein förderfähiger Transformationsplan:

  • Bezieht sich auf einen oder mehrere klar definierte Standorte in Deutschland
  • Enthält ein verbindliches 10-Jahres-Ziel (≥ 40 % Reduktion Scope 1 & 2) und stellt die Kompatibilität mit dem Klimaneutralitätsziel bis spätestens 2045 dar
  • Enthält konkrete, bewertete Maßnahmen zur Emissionsreduktion
  • Weist einen eindeutigen Bezug zu Anlagen oder Prozessen im Sinne der EEW-Förderrichtlinie auf

Nicht ausreichend sind:

  • Reine Nachhaltigkeits- oder Klimastrategien ohne Prozessbezug
  • Dokumente, die ausschließlich gebäudebezogene Maßnahmen behandeln
  • Berichte zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, etwa CSRD- oder Energieaudit-Berichte

     

Welche Inhalte muss ein Transformationsplan zwingend enthalten?

Ein Transformationsplan ist nur dann förderfähig, wenn er alle folgenden Bestandteile vollständig abdeckt.
 

1. Ist-Analyse und Treibhausgasbilanz

Für jeden betrachteten Standort muss eine standortbezogene THG-Bilanz erstellt oder aktualisiert werden:

  • Die Bilanzierung muss nach dem GHG Protocol oder der ISO 14064-1 erfolgen
  • Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind verpflichtend zu erfassen; Scope 3 ist optional
  • Die Hauptemittenten müssen identifiziert und nachvollziehbar dargestellt werden
  • Die Datengrundlage muss aktuell sein und sich auf ein Bilanzjahr mit Datenbasis ≤ 2 Jahre beziehen

Emissionsfaktoren & Nachvollziehbarkeit: Emissionsfaktoren müssen aus einschlägigen Datenbanken/ wissenschaftlichen Quellen stammen oder nachvollziehbar hergeleitet sein. Außerdem sind alle relevanten Treibhausgase (Kyoto-Gase inkl. NMVOC) in CO₂-Äquivalente umzurechnen. Die lässt sich einfach und strukturiert mit der Emissionsmanagement-Software von Envoria umsetzen.


2. Zielfestlegung

  • Das Unternehmen muss sich verbindlich dazu bekennen, spätestens ab dem Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein
  • Zusätzlich ist ein konkretes 10-Jahres-Ziel zu definieren
  • Dieses Ziel muss mindestens eine Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Emissionen um 40 % gegenüber dem Bilanzjahr vorsehen
  • Die Zieldefinition muss plausibel begründet und konsistent mit der Ist-Analyse sein


3. Maßnahmenplan

Auf Basis der Ist-Analyse müssen Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen identifiziert werden:

  • Die Maßnahmen müssen hinsichtlich THG-Wirkung, Machbarkeit und zeitlichem Umsetzungshorizont bewertet werden
  • Der Maßnahmenplan muss darlegen, wie das 10-Jahres-Ziel tatsächlich erreicht werden soll
  • Mindestens eine Maßnahme muss einen direkten Bezug zu Produktions- oder Dienstleistungsprozessen haben

Nicht anrechenbar auf das Mindestziel sind unter anderem:

  • Kompensation durch den Kauf von Zertifikaten
  • Reduktion des Produktionsvolumens
  • Auslagerung von Emissionen oder Produktionsprozessen


4. Verankerung im Unternehmen

Der Transformationsplan muss beschreiben, wie die Klimaziele organisatorisch verankert werden:

  • Es ist darzustellen, wie die Umsetzung der Maßnahmen gesteuert, überwacht und weiterentwickelt wird
  • Governance, Verantwortlichkeiten und interne Prozesse müssen nachvollziehbar beschrieben sein

 

Welche Unternehmen können einen Antrag auf Transformationsplanförderung stellen?


Antragsberechtigt sind:

  • Private und kommunale Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen
  • Freiberuflich Tätige sowie Contractoren, sofern eine Betriebsstätte in Deutschland besteht

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Kommunen und Städte als Teil der öffentlichen Verwaltung
  • Unternehmen mit überwiegend bundesstaatlicher Beteiligung
  • Unternehmen ohne relevante Anlagen oder Prozesse jenseits reiner Gebäudetechnik

Gerade bei reinen Bürobetrieben empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung, ob ein ausreichender Prozessbezug gegeben ist.

 

Welche Leistungen werden konkret gefördert im Rahmen eines Transformationsplans  und welche nicht?


Im Rahmen der Transformationsplanförderung werden ausschließlich externe Dienstleistungen gefördert, die unmittelbar mit der Erstellung des Transformationsplans zusammenhängen.

Förderfähig sind damit:

  • Beratungsleistungen zur Erstellung der THG-Bilanz
  • Datenerhebungen und Analysen für die Ist-Analyse
  • Beratung zur Entwicklung und Bewertung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Optional die Zertifizierung oder Verifizierung der THG-Bilanz

💡Förderfähig sind damit auch Envoria Beratungsleitungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Reduktionsplans sowie der Erwerb des Emissionsmanagement-Moduls der Envoria Software zur Erstellung des Transformationsplans – jeweils ab Genehmigung des Förderantrags. Denn der Projektstart ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids zulässig; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.

Die Förderrichtlinie grenzt außerdem klar ab, welche Leistungen nicht förderfähig sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Eigenleistungen des Unternehmens oder verbundener Unternehmen
  • Leistungen, die auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, etwa CSRD-Berichte oder Energieaudits
  • (Re-)Zertifizierungen von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
  • Technische Detailplanungen für die spätere Umsetzung
  • Investitionen (z.B. Kauf von Messgeräten/Hardware)
  • Projekte, die vor Bewilligung des Förderantrags begonnen wurden

     

Förderhöhe und Förderquote


Die Höhe des möglichen Zuschusses richtet sich nach Unternehmensgröße (gem. Anhang 1 AGVO): 

Unternehmensgröße

Anzahl Mitarbeitende

Jahresumsatz/Bilanzsumme

Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu

Große Unternehmen

mehr als 250

über 50 Mio. € Jahresumsatz oder über 43 Mio. € Bilanzsumme

40%

Mittlere Unternehmen

zwischen 50 und 250

max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme

50%

Kleine Unternehmen

weniger als 50

max.10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme

60%

Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro pro Transformationsplan.

Unternehmen, die aktiv an einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk teilnehmen (IEEKN-Bonus), können eine 10 % höhere Förderquote erhalten, womit der maximal mögliche Förderzuschuss auf 90.000 Euro steigt.

 

Wie beantragen Unternehmen die Transformationsplanförderung?


Zunächst ist eine formgebundene Skizze mithilfe der offiziellen Skizzenvorlage des BMWE zu erstellen und ausschließlich per E-Mail beim zuständigen Projektträger einzureichen. Diese Skizze dient der Vorabprüfung der Antragsberechtigung und der grundsätzlichen Förderfähigkeit, stellt jedoch keine Zusage oder Erfolgsgarantie dar.

Nach positiver Skizzenerstellung können Unternehmen dann die offizielle Antragstellung elektronisch über das Förderportal „easy-Online“ vornehmen. Die Antragsstellung hat immer durch das antragstellende Unternehmen selbst zu erfolgen. Dies ist mit Unterstützung externer Berater, wie Envoria, möglich, jedoch ohne Übertragung der Antragstellerrolle.

Einzureichen sind unter anderem:

  • Detaillierte Angebote der geplanten Beratungsleistungen
  • Angaben zu den betrachteten Standorten
  • Erklärungen zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Nachweise zur Unternehmensform und Vertretungsberechtigung

Wichtig zu beachten ist, dass die Umsetzung der Projekte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.

Hilfreiches Whitepaper zur Transformationsplan-Förderung: 
Erfahren Sie in unserem 20-seitigen Guide zur Förderung des Transformationsplans durch den BMWE, wie Sie die Erstellung des Reduktionsplans für Emissionen Schritt-für Schritt mit Envoria beantragen und erstellen können. 

 

Envoria als Partner für die Förderung Ihres Transformationsplans


Die erfolgreiche Nutzung der Transformationsplanförderung erfordert nicht nur fachliches Know-how, sondern auch ein klares Verständnis der Förderlogik, der formalen Anforderungen sowie der zeitlichen Abfolge von Skizze, Antrag, Bewilligung und Planerstellung. Envoria unterstützt Unternehmen genau an diesen Schnittstellen und begleitet sie entlang des gesamten Förderprozesses – von der ersten Einordnung bis zur Erstellung eines förderkonformen Transformationsplans.

Envoria unterstützt Unternehmen insbesondere in folgenden Phasen:
 

1. Einordnung der Förderfähigkeit und Förderlogik

Envoria unterstützt bei der strukturierten Prüfung, ob das Vorhaben grundsätzlich in die Transformationsplanförderung passt. Dazu zählen unter anderem:

  • Einordnung der betrachteten Standorte und Organisationsstrukturen
  • Abgrenzung förderfähiger Inhalte gegenüber nicht förderfähigen Leistungen
  • Prüfung zentraler Förderanforderungen (z. B. Scope 1 & 2, Zeithorizont, Zieldefinition)
     

2. Vorbereitung von Skizze und Antrag

In der Vorbereitungs- und Antragsphase unterstützt Envoria inhaltlich bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen:

  • Strukturierung der Skizzeninhalte entlang der Förderanforderungen
  • Zuarbeit zu Leistungsbeschreibungen und Angebotsinhalten
  • Prüfung der inhaltlichen Konsistenz zwischen Ist-Analyse, Zielsetzung und Maßnahmenlogik

Das antragstellende Unternehmen bleibt dabei stets selbst Antragsteller. Envoria übernimmt keine Antragstellerrolle.
 

3. Erstellung des Transformationsplans mit Software

Nach erfolgreicher Bewilligung unterstützt Envoria die eigentliche Erstellung des Transformationsplans mit dem Envoria Emissionsmanagement-Modul. Die Software dient dabei als zentrale Arbeitsgrundlage für:

  • die standortbezogene THG-Bilanzierung (Scope 1 & 2, optional Scope 3),
  • die strukturierte Erfassung und Bewertung von Maßnahmen,
  • die Ableitung eines konsistenten Reduktionspfads über den 10-Jahres-Zeithorizont,
  • sowie die transparente Dokumentation für Abschlussbericht und Verwendungsnachweis.

Die Planerstellung erfolgt durch das Unternehmen selbst. Envoria stellt die methodische Struktur, Systemlogik und technische Plattform bereit.
 

4. Vorbereitung von Bericht und Nachweisen

Envoria unterstützt zudem bei der strukturierten Aufbereitung der Ergebnisse für:

  • Abschlussbericht
  • Verwendungsnachweis
  • eventuelle Rückfragen des Projektträgers

Durch die systematische Datengrundlage bleiben Annahmen, Berechnungen und Änderungen jederzeit nachvollziehbar.
 

Diese und viele weitere Informationen finden Sie in unserem 20-seitigen Whitepaper zur Förderung des Transformationsplans durch den BMWE. Hier zeigen wir Ihnen übersichtlich, wie Sie die Erstellung des Reduktionsplans für Emissionen Schritt-für Schritt mit Envoria beantragen und erstellen können.

Von Malika Ziegler