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26. Jan. 2026
Die Transformationsplanförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Transformation hin zur Treibhausgasneutralität strategisch zu planen. Die Förderung ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich gezielt an Unternehmen, die relevante energie- oder prozessbezogene Emissionen verursachen und diese systematisch reduzieren wollen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die Transformationsplanförderung des BMWE konkret umfasst, welche Unternehmen antragsberechtigt sind, welche inhaltlichen Anforderungen ein förderfähiger Transformationsplan erfüllen muss und wie die Antragstellung in der Praxis abläuft.
💡Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – auch nicht bei Erfüllung aller formalen Anforderungen. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über ein Ranking nach Fördereffizienz, gefördert wird bis zur Ausschöpfung des Rundenbudgets.
Die Transformationsplanförderung verfolgt das Ziel, Unternehmen frühzeitig bei der Planung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen. Sie soll Orientierung schaffen, Investitionsentscheidungen vorbereiten und einen strukturierten Übergang zur Treibhausgasneutralität ermöglichen.
Wichtig: Gefördert wird nicht die Umsetzung einzelner Maßnahmen, sondern die strukturierte Entwicklung eines Transformationsplans, der den Weg zu einer deutlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen beschreibt.
Ein Transformationsplan ist die längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines oder mehrerer Unternehmensstandorte in Deutschland. Er beschreibt nachvollziehbar, wie der Übergang vom heutigen Emissionsniveau zu einem deutlich reduzierten Soll-Zustand erfolgen soll.
Ein förderfähiger Transformationsplan:
Nicht ausreichend sind:
Ein Transformationsplan ist nur dann förderfähig, wenn er alle folgenden Bestandteile vollständig abdeckt.
Für jeden betrachteten Standort muss eine standortbezogene THG-Bilanz erstellt oder aktualisiert werden:
Emissionsfaktoren & Nachvollziehbarkeit: Emissionsfaktoren müssen aus einschlägigen Datenbanken/ wissenschaftlichen Quellen stammen oder nachvollziehbar hergeleitet sein. Außerdem sind alle relevanten Treibhausgase (Kyoto-Gase inkl. NMVOC) in CO₂-Äquivalente umzurechnen. Die lässt sich einfach und strukturiert mit der Emissionsmanagement-Software von Envoria umsetzen.
Auf Basis der Ist-Analyse müssen Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen identifiziert werden:
Nicht anrechenbar auf das Mindestziel sind unter anderem:
Der Transformationsplan muss beschreiben, wie die Klimaziele organisatorisch verankert werden:
Antragsberechtigt sind:
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:
Gerade bei reinen Bürobetrieben empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung, ob ein ausreichender Prozessbezug gegeben ist.
Im Rahmen der Transformationsplanförderung werden ausschließlich externe Dienstleistungen gefördert, die unmittelbar mit der Erstellung des Transformationsplans zusammenhängen.
Förderfähig sind damit:
💡Förderfähig sind damit auch Envoria Beratungsleitungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Reduktionsplans sowie der Erwerb des Emissionsmanagement-Moduls der Envoria Software zur Erstellung des Transformationsplans – jeweils ab Genehmigung des Förderantrags. Denn der Projektstart ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids zulässig; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.
Die Förderrichtlinie grenzt außerdem klar ab, welche Leistungen nicht förderfähig sind. Dazu zählen unter anderem:
Die Höhe des möglichen Zuschusses richtet sich nach Unternehmensgröße (gem. Anhang 1 AGVO):
Unternehmensgröße
Anzahl Mitarbeitende
Jahresumsatz/Bilanzsumme
Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu
Große Unternehmen
mehr als 250
über 50 Mio. € Jahresumsatz oder über 43 Mio. € Bilanzsumme
40%
Mittlere Unternehmen
zwischen 50 und 250
max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme
50%
Kleine Unternehmen
weniger als 50
max.10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
60%
Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro pro Transformationsplan.
Unternehmen, die aktiv an einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk teilnehmen (IEEKN-Bonus), können eine 10 % höhere Förderquote erhalten, womit der maximal mögliche Förderzuschuss auf 90.000 Euro steigt.
Zunächst ist eine formgebundene Skizze mithilfe der offiziellen Skizzenvorlage des BMWE zu erstellen und ausschließlich per E-Mail beim zuständigen Projektträger einzureichen. Diese Skizze dient der Vorabprüfung der Antragsberechtigung und der grundsätzlichen Förderfähigkeit, stellt jedoch keine Zusage oder Erfolgsgarantie dar.
Nach positiver Skizzenerstellung können Unternehmen dann die offizielle Antragstellung elektronisch über das Förderportal „easy-Online“ vornehmen. Die Antragsstellung hat immer durch das antragstellende Unternehmen selbst zu erfolgen. Dies ist mit Unterstützung externer Berater, wie Envoria, möglich, jedoch ohne Übertragung der Antragstellerrolle.
Einzureichen sind unter anderem:
Wichtig zu beachten ist, dass die Umsetzung der Projekte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.
Hilfreiches Whitepaper zur Transformationsplan-Förderung: Erfahren Sie in unserem 20-seitigen Guide zur Förderung des Transformationsplans durch den BMWE, wie Sie die Erstellung des Reduktionsplans für Emissionen Schritt-für Schritt mit Envoria beantragen und erstellen können.
Die erfolgreiche Nutzung der Transformationsplanförderung erfordert nicht nur fachliches Know-how, sondern auch ein klares Verständnis der Förderlogik, der formalen Anforderungen sowie der zeitlichen Abfolge von Skizze, Antrag, Bewilligung und Planerstellung. Envoria unterstützt Unternehmen genau an diesen Schnittstellen und begleitet sie entlang des gesamten Förderprozesses – von der ersten Einordnung bis zur Erstellung eines förderkonformen Transformationsplans.
Envoria unterstützt Unternehmen insbesondere in folgenden Phasen:
1. Einordnung der Förderfähigkeit und Förderlogik
Envoria unterstützt bei der strukturierten Prüfung, ob das Vorhaben grundsätzlich in die Transformationsplanförderung passt. Dazu zählen unter anderem:
2. Vorbereitung von Skizze und Antrag
In der Vorbereitungs- und Antragsphase unterstützt Envoria inhaltlich bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen:
Das antragstellende Unternehmen bleibt dabei stets selbst Antragsteller. Envoria übernimmt keine Antragstellerrolle.
3. Erstellung des Transformationsplans mit Software
Nach erfolgreicher Bewilligung unterstützt Envoria die eigentliche Erstellung des Transformationsplans mit dem Envoria Emissionsmanagement-Modul. Die Software dient dabei als zentrale Arbeitsgrundlage für:
Die Planerstellung erfolgt durch das Unternehmen selbst. Envoria stellt die methodische Struktur, Systemlogik und technische Plattform bereit.
4. Vorbereitung von Bericht und Nachweisen
Envoria unterstützt zudem bei der strukturierten Aufbereitung der Ergebnisse für:
Durch die systematische Datengrundlage bleiben Annahmen, Berechnungen und Änderungen jederzeit nachvollziehbar.
Diese und viele weitere Informationen finden Sie in unserem 20-seitigen Whitepaper zur Förderung des Transformationsplans durch den BMWE. Hier zeigen wir Ihnen übersichtlich, wie Sie die Erstellung des Reduktionsplans für Emissionen Schritt-für Schritt mit Envoria beantragen und erstellen können.