Wenn ein von Ihnen empfohlenes Unternehmen einen qualifizierten* Softwarevertrag mit Envoria abschließt, profitieren beide Seiten.
auf Ihre nächste jährliche Lizenzabrechnung.
auf die Lizenzkosten im ersten Vertragsjahr.
Eine Empfehlung ist für das Envoria Referral Program qualifiziert, wenn ein interessiertes Unternehmen bei der ersten Kontaktaufnahme mit Envoria Ihr Unternehmen als Quelle der Empfehlung nennt.
Das kann zum Beispiel erfolgen durch:
Gerne können Sie auch eine kurze Vorankündigung Ihrerseits bei Envoria platzieren. Das empfohlene Unternehmen muss Sie jedoch explizit als Empfehlungsquelle nennen.
Das Referral Program gilt für neue Softwareverträge mit jährlicher Lizenzvereinbarung.
Ausgenommen sind einmalige Klimarisikoanalysen, Standalone-Abonnements (z. B. Response AI Pro), reine Service- oder Beratungsprojekte sowie Pilot-, Beta- und Testverträge.
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn das interessierte Unternehmen Ihr Unternehmen bei der ersten Kontaktaufnahme mit Envoria als Empfehlungsquelle nennt und anschließend ein qualifizierter Softwarevertrag zustande kommt (siehe nächste Frage).
Eine Empfehlung kann nicht berücksichtigt werden, wenn:
Maßgeblich ist die zuerst eindeutig zuordenbare Empfehlung. Voraussetzung ist, dass das interessierte Unternehmen Ihr Unternehmen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit Envoria als Empfehlungsquelle nennt.
Das empfohlene Unternehmen erhält den Rabatt auf die Lizenzkosten des ersten Vertragsjahres. Ihre Gutschrift wird mit der nächsten jährlichen Lizenzabrechnung verrechnet.
Ja. Sie können beliebig viele Unternehmen empfehlen. Für jede erfolgreiche Empfehlung eines neuen Unternehmens kann einmalig eine Gutschrift gewährt werden.
Nein. Die Gutschrift ist nicht auszahlbar und wird ausschließlich mit einer künftigen Lizenzabrechnung verrechnet.