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10. Mär. 2025
Am 26. Februar 2025 präsentierte die Europäische Kommission das sogenannte "Omnibus-I-Paket" mit dem Ziel, die bestehenden Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den damit verbundenen Verpflichtungen zu vereinfachen. Dieses Paket umfasst Anpassungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die vorgeschlagenen Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
In den letzten Jahren hat die Europäische Union eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen eingeführt, um Unternehmen zu verpflichten, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Standards einhalten. Diese Maßnahmen wurden jedoch von vielen Unternehmen als bürokratisch und kostspielig empfunden, was zu Forderungen nach Vereinfachungen führte. Das Omnibus-I-Paket ist die Antwort der EU-Kommission auf diese Bedenken.
Nach der Veröffentlichung durch die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 wird der Omnibus-Vorschlag nun in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments sowie durch die Mitgliedstaaten im Rat geprüft. Während dieses Verfahrens können noch Änderungen vorgenommen werden, insbesondere in interinstitutionellen Verhandlungen („Trilog“), falls unterschiedliche Positionen bestehen. Unternehmen und Verbände haben in dieser Phase oft noch die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, folgt die finale Abstimmung:
Nach der Verabschiedung wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in der Regel 20 Tage später in Kraft. Die genaue Verabschiedung wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Anschließend beginnt die Umsetzungsphase für die Mitgliedstaaten:
Hinweis: Es wird erwartet, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Änderungsrichtlinie schneller als innerhalb der regulären 12 Monate umsetzen müssen, damit nicht nur die zeitlichen, sondern auch die inhaltlichen Änderungen zum Ende des Jahres 2025 feststehen. Daher sollten Unternehmen sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorbereiten und die weitere Entwicklung der Gesetzgebung aufmerksam verfolgen.
Mit der Einführung der Omnibus-Initiative und der vorgeschlagenen Small-and Mid-Cap-Kategorie könnten kleinere Unternehmen, Schätzungen zufolge mit 250-1.000 Mitarbeitenden, vor neuen Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen. Die Small-and Mid-Cap-Unternehmen, die bislang nicht zur Berichterstattung verpflichtet waren, könnten künftig ebenfalls Nachhaltigkeitsinformationen liefern müssen, jedoch in einer vereinfachten Form. Hier kommt der VSME (Voluntary Sustainability Monitoring and Reporting Standard) ins Spiel. Dieser freiwillige Standard könnte künftig eine verbindliche Grundlage für diese Unternehmen bieten. Zum VSME als eventuell verpflichtender Standard gibt es aber noch keine konkreten Aussagen, bislang handelt es sich nur um eine Idee.
Der VSME wurde als eine abgespeckte Version der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) konzipiert, um kleineren Unternehmen eine einfachere Möglichkeit zu bieten, relevante Nachhaltigkeitsdaten zu erfassen und zu berichten. Sollte der Standard für die neue Small-and Mid-Cap-Kategorie verpflichtend werden, könnten diese Unternehmen von einer klaren und strukturierten, aber weniger komplexen Lösung profitieren. Der VSME würde es ihnen ermöglichen, die von größeren, berichtspflichtigen Unternehmen geforderten Informationen effizient zu erfassen und gleichzeitig den Aufwand zu minimieren. So könnte der VSME als Brücke dienen, um auch kleinere Unternehmen in die Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen, ohne sie mit den umfangreichen Anforderungen der ESRS zu überlasten.
Die Omnibus-Initiative bringt wichtige Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich, die sowohl kleine als auch große Unternehmen betreffen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anpassungen notwendig sind, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden.
Für große Unternehmen erfordert die Omnibus-Initiative eine Anpassung der Reporting-Systeme an die neuen ESRS-Vorgaben. Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung müssen zunehmend integriert werden. Zudem sollten Unternehmen ihre Due-Diligence-Prozesse in der Lieferkette überprüfen, um den Anforderungen der CSDDD gerecht zu werden.
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Kleine Unternehmen sollten prüfen, ob sie von den neuen gelockerten Schwellenwerten betroffen sind. Abhängig davon könnte zukünftig eine Berichtspflicht entstehen. Die finalen Änderungen der ESRS sowie die Vorschläge zu einer neuen Small-and-Mid-Cap-Kategorie und daraus eventuell neu entstehende Berichtspflichten verfolgt werden, um sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
💡Alle Auswirkungen zur Omnibus-Initiative und die zu prüfende Schritte für kleine Unternehmen Sie in unserem übersichtlichen Visual Guide zum Omnibus-Vorschlag. Jetzt downloden!
Die Omnibus-Initiative zur Bürokratieentlastung von Unternehmen hat das Ziel, den administrativen Aufwand zu verringern. Doch einige Verbände, Industrien und Unternehmen äußern bereits Bedenken. Es gibt mehrere kritische Stimmen, die im Folgenden zusammengefasst werden:
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