ESG Reporting

7 Schritte zu Ihrer Klimarisikoanalyse nach EU Taxonomie

16. Sep. 2024

Die Auswirkungen des Klimawandels sind keine entfernten Prognosen mehr – sie sind unmittelbare Realität geworden. Mit zunehmenden Klimarisiken sehen sich Unternehmen nun einem wachsenden Druck ausgesetzt, diese Risiken nicht nur anzuerkennen, sondern sie aktiv zu managen und zu mindern.

Eines der wichtigsten Instrumente zur Bewältigung dieser neuen Situation ist die Klimarisikoanalyse. Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse muss Ihr Unternehmen die Wesentlichkeit klimabezogener Risiken und Chancen ermitteln und bewerten, einschließlich physischer und Übergangsrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber solchen Risiken.

Auch das regulatorische Umfeld hat sich weiterentwickelt, um der Dringlichkeit der Bewältigung von Klimarisiken Rechnung zu tragen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU Taxonomie haben Klimarisikoanalysen zu einer verpflichtenden Anforderung gemacht.

In diesem Artikel führen wir Sie durch die 7 wesentlichen Schritte zur Durchführung einer Klimarisikoanalyse und helfen Ihrem Unternehmen nicht nur, diese Vorschriften einzuhalten, sondern auch, in einer sich schnell verändernden Welt widerstandsfähig zu werden.

Erst einmal zurück zu den Grundlagen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Klimarisikoanalysen wissen müssen: Klimarisikoanalyse verstehen für EU Taxonomie Konformität


Schritt 1: Bestimmung der erwarteten Lebensdauer für jede Wirtschaftstätigkeit


Die Anforderungen für Klimarisikoanalysen aus dem Climate Delegated Act unterscheiden zwischen Aktivitäten mit einer erwarteten Lebensdauer von

(1) weniger als zehn Jahren

und

(2) mindestens zehn Jahren

Je nach diesem Zeitplan müssen Sie möglicherweise zukünftige IPCC-Klimaszenarien anwenden oder auch nicht. Eine Lebensdauer von weniger als zehn Jahren kann nur in Fällen erwartet werden, in denen es spezifische Gründe dafür gibt. Wenn beispielsweise davon auszugehen ist, dass die Nachfrage nach einem bestimmten Produkt drastisch sinken wird, ist es vernünftig anzunehmen, dass es in den kommenden Jahren vom Markt genommen wird.



Schritt 2: Festlegung der Untersuchungsobjekte für Wirtschaftstätigkeiten


Die Systeme, die die für die Taxonomie-relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten ausführen, sind die Untersuchungsobjekte für Ihre Klimarisikoanalyse. Beispielsweise sind Produktionsstätten und die damit verbundene Beschaffung und der Transport zwischen den Standorten in der Regel in der Fertigungsindustrie enthalten.


Es ist notwendig, standortspezifische Klimarisiken für jeden Produktionsstandort zu ermitteln und zusammenzustellen, der Umsatz, Betriebskosten oder Investitionskosten generiert. Im Vergleich zu Industriestandorten ist die Ermittlung von Untersuchungsobjekten im Bereich Transport und Beschaffung komplizierter. Daher ist es angemessen, Transport und Beschaffung nur in Regionen mit einem erheblichen Risiko für wesentliche Risiken zu untersuchen.


Schritt 3: Bestimmung klimabezogener Gefahren


Anhang A der EU Taxonomie enthält eine umfassende Liste der mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren. Sie müssen nur die Wesentlichkeit der Risiken für klimabedingte Gefahren bewerten, die für Ihr Unternehmen unmittelbar relevant sind. Es spart also immens viel Zeit und Mühe, Gefahren bereits zu Beginn der Bewertung zu eliminieren, ohne die spezifischen Untersuchungsobjekte zu beeinträchtigen.

Sie können klimabedingte Gefahren ausschließen, die

(1) nicht am Standort des Untersuchungsobjekts auftreten, z. B. Küstenerosion an Standorten im Landesinneren

und/oder

(2) keine negativen Auswirkungen auf die Leistung der wirtschaftlichen Tätigkeit haben können. Ein Zementunternehmen muss sich beispielsweise keine Sorgen über die klimabedingte Gefahr sich ändernder Windmuster machen, da dies keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf den Produktionsstandort haben kann.


Schritt 4: Durchführung der Klimarisikoanalyse


Bei der Klimarisikoanalyse wird die Wesentlichkeit der physischen Klimarisiken für jeden Teil des Untersuchungsobjekts geschätzt. Jede klimabedingte Gefahr, die das Potenzial hat, die Leistung der Wirtschaftstätigkeit zu beeinträchtigen, stellt ein Risiko dar.


Schritt 4.1: Verständnis der Wirkungszusammenhänge


Um zu verstehen, wie sich klimabedingte Gefahren auf Unternehmen auswirken, müssen sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen berücksichtigt werden. Während einige Auswirkungen, wie Schäden an Gebäuden durch Überschwemmungen oder Stürme, eindeutig sind, können andere in einer Abfolge auftreten oder sich gegenseitig verstärken, was zu komplexeren Ergebnissen führt. So kann beispielsweise ein Sturm die Energieinfrastruktur beschädigen und zu Stromausfällen führen, die die Produktion stören, wenn die Notstromversorgung nicht ausreicht. Kombinierte Gefahren wie Dürre, Stürme und Schädlingsbefall können auch zusammenwirken und neue Risiken schaffen, wie z. B. vermehrte Baumstürze.

Um diese Zusammenhänge effektiv zu bewerten, sollten Unternehmen vorhandenes Wissen über vergangene Ereignisse nutzen und sich dabei auf wesentliche Auswirkungen konzentrieren. Leitfragen können dabei helfen, diese Zusammenhänge aufzudecken:

  1. Wurde Ihr Unternehmen oder ähnliche Unternehmen in den letzten ein oder zwei Jahrzehnten von klimabedingten Gefahren betroffen?
  2. Wie sind diese Auswirkungen eingetreten (direkt, nacheinander oder durch kombinierte Gefahren)?
  3. Was wäre passiert, wenn die Gefahren stärker oder gleichzeitig aufgetreten wären?

Die Visualisierung dieser indirekten Auswirkungen mithilfe von Instrumenten wie Klimafolgenketten kann dazu beitragen, komplexe Wirkungsketten innerhalb des Unternehmens zu verstehen und zu kommunizieren. Klimafolgenketten veranschaulichen, wie Gefahren (z. B. Hitzewellen) zu Risiken (z. B. Betriebsunterbrechungen) führen können, und können zur Ermittlung wichtiger Ansatzpunkte für Anpassungsstrategien verwendet werden. Diese Visualisierungen müssen zwar nicht auf komplexen Modellen basieren, sollten aber als sich weiterentwickelnde Dokumente betrachtet werden, die dazu beitragen, wichtige Risikofaktoren wie Exposition und Empfindlichkeit zu erfassen.

Tipp: Weitere Anleitungen zur Erstellung von Wirkungsketten finden Sie in ISO 14091.


Schritt 4.2: Sammlung von Informationen über klimabezogene Gefahren


Für die Risikobewertung ist es unerlässlich, Informationen über klimabedingte Gefahren zu sammeln. Zu diesen Gefahren gehören natürliche oder vom Menschen verursachte Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen oder der Anstieg des Meeresspiegels, die Schäden verursachen können. Für eine umfassende Risikobewertung ist es wichtig, Daten über aktuelle und zukünftige Klimarisiken zu sammeln, insbesondere für Aktivitäten, die voraussichtlich länger als zehn Jahre dauern werden.


Aktuelle Klimarisiken (weniger als 10 Jahre)
Um aktuelle klimabedingte Gefahren zu bewerten, sollten Trends in der betreffenden Region in den letzten zwei Jahrzehnten berücksichtigt werden. Die Beobachtung vergangener Veränderungen kann dabei helfen, potenzielle zukünftige Störungen vorherzusagen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Wenn beispielsweise in letzter Zeit häufig extreme Wetterereignisse den Betrieb gestört haben, werden solche Ereignisse in den kommenden zehn Jahren wahrscheinlich zunehmen. Nationale Wetterdienste und bestehende regionale Klimarisikoanalysen können wertvolle Informationen zu diesen Trends liefern. Darüber hinaus empfiehlt das Climate Delegated Act die Verwendung von Klimaprojektionen auf der kleinstmöglichen Ebene, obwohl für Zeiträume von weniger als zehn Jahren nur Klimaprognosen auf der Grundlage von Wettermodellen verfügbar sind.


Zukünftige Klimarisiken (mehr als 10 Jahre)
Für zukünftige Risiken sollten die Bewertungen auf Klimaprojektionen nach dem neuesten Stand der Technik basieren und eine Reihe von Zukunftsszenarien berücksichtigen, darunter die RCP-Szenarien des IPCC.

Kurzcheck: Was sind RCP-Szenarien?


Szenarien sind im Wesentlichen Modelle, die mögliche zukünftige Entwicklungen beschreiben, basierend auf einer Reihe konsistenter Annahmen über Schlüsselfaktoren und ihre Wechselwirkungen (IPCC AR6). In der Klimaforschung sind zwei Arten von Szenarien besonders wichtig: Klimaszenarien und sozioökonomische Szenarien.

Die in der EU Taxonomie erwähnten repräsentativen Konzentrationspfade (RCP) sind Klimaszenarien, die im fünften Sachstandsbericht (AR5) des IPCC vorgestellt wurden. Diese Szenarien veranschaulichen unterschiedliche Niveaus der Treibhausgaskonzentrationen und ihre Auswirkungen auf die Energiebilanz der Erde, die als „Strahlungsantriebe“ bezeichnet werden. Jedes RCP-Szenario – 2.6, 4.5, 6.0 und 8.5 – steht für unterschiedliche Annahmen über zukünftige Emissionen und ihre Auswirkungen auf das globale Klima.

Sozioökonomische Szenarien untersuchen hingegen potenzielle zukünftige gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends. Sie berücksichtigen Faktoren wie demografische Veränderungen, wirtschaftliche Ressourcen und Landnutzung, die die Anfälligkeit oder Anpassungsfähigkeit einer Region an den Klimawandel beeinflussen können. Diese sozioökonomischen Prognosen wurden in die neuesten Shared Socioeconomic Pathways (SSP) integriert, die im sechsten Sachstandsbericht (AR6) des IPCC 2021/2022 vorgestellt wurden und einen umfassenderen Überblick darüber bieten, wie menschliche und umweltbezogene Faktoren die Zukunft beeinflussen können.

Oft reicht es aus, einen optimistischen und einen pessimistischen Fall zu vergleichen, anstatt alle Szenarien zu betrachten, da die Unterschiede zwischen den Szenarien vor der Jahrhundertmitte geringer sind. Zu den wichtigsten Fragen, die es zu untersuchen gilt, gehört, wie sich die Häufigkeit und Intensität der einzelnen Gefahren verändern könnte und wie die besten und schlechtesten Szenarien aussehen könnten.

Lokale und regionale Klimabewertungen können mithilfe hochauflösender Daten detaillierte Informationen liefern. Jede Gefahr und jedes Untersuchungsobjekt muss jedoch einzeln auf seine spezifischen Klimarisiken hin bewertet werden.

Tipp: Anhang A.1 dieses Dokuments enthält zusätzliche Hinweise zu allgemeinen Trends und Entwicklungen.


Schritt 4.3: Sammlung von Informationen über die Empfindlichkeit von Systemelementen


Die Empfindlichkeit bezieht sich darauf, wie stark ein System von klimabedingten Gefahren betroffen ist. Bei einer Klimarisikoanalyse, die den Anforderungen der Taxonomie entspricht, ist es wichtig, sich auf die negativen Auswirkungen zu konzentrieren. Für eine gründliche Bewertung sollten Sie die Empfindlichkeit jedes in der Vorbereitungsphase identifizierten Systemelements unter Berücksichtigung folgender Aspekte bewerten:

  • frühere Auswirkungen auf Systemelemente aufgrund ähnlicher Gefahren
  • potenzielle Auswirkungen auf Systemelemente bei Auftreten von Gefahren, basierend auf Erfahrungen mit ähnlichen Objekten

Informationen von vergleichbaren Standorten und Unternehmen können wertvolle Einblicke in die potenziellen Verluste und Schäden bieten.


Schritt 4.4: Bewertung des allgemeinen physischen Klimarisikos


Um die allgemeinen physischen Klimarisiken zu bewerten, sollten Sie das Potenzial für nachteilige Auswirkungen klimabedingter Gefahren auf jedes Systemelement Ihres Untersuchungsobjekts bewerten. Dies erfordert einen qualitativen Ansatz, bei dem eine Klimarisikomatrix verwendet wird, um Risiken als niedrig, mittel oder hoch einzustufen. An diesem Prozess sollten nicht nur die verantwortliche Person, sondern auch relevante Experten beteiligt sein.

Beginnen Sie mit der Bewertung der aktuellen Klimarisiken in den nächsten 10 Jahren, was für kurzfristige Anpassungslösungen unerlässlich ist. Bei Aktivitäten, die länger als zehn Jahre dauern, sollten auch zukünftige Risiken unter verschiedenen Klimaszenarien bewertet werden, um eine langfristige Anpassung zu ermöglichen. Berücksichtigen Sie Veränderungen bei Gefahren und Unsicherheiten in den Daten. Unternehmen mit einer niedrigen Risikotoleranz können unsichere Risiken als hoch einstufen, was auf einen Handlungsbedarf hinweist. Eine detaillierte Risikoskala sollte jedoch mit Vorsicht verwendet werden, um eine Pseudo-Genauigkeit zu vermeiden.

Bewertungen konzentrieren sich in der Regel auf Systemelemente und nicht auf umfassendere wirtschaftliche Aktivitäten, da Anpassungslösungen effektiver auf spezifische Elemente zugeschnitten sind.

Risikokategorisierung in der Envoria Software
Risikokategorisierung in der Envoria Software


Schritt 5: Identifizierung und Bewertung von Anpassungslösungen


Eine Voraussetzung für die Einhaltung der EU Taxonomie ist die Identifizierung und Bewertung von Anpassungslösungen, die zur Minderung der ermittelten Klimarisiken beitragen.

Dazu gehört die Bewertung der aktuellen und zukünftigen Anpassungsfähigkeit Ihres Unternehmens – die Fähigkeit, potenzielle Schäden zu bewältigen, Chancen zu nutzen oder auf Klimaauswirkungen zu reagieren. Zu den Schlüsselfaktoren gehören die Verfügbarkeit von Ressourcen (z. B. finanzielle, personelle und technische) und organisatorische Prozesse.

Die Anpassungslösungen sollten an die Schwere des Klimarisikos angepasst werden.

  • Bei geringen Risiken: Erstellen Sie eine Liste geeigneter und effektiver möglicher Anpassungslösungen, einschließlich einer Bewertung (z. B. qualitatives Kosten-Nutzen-Verhältnis)
  • Bei mittleren Risiken: Entscheiden Sie von Fall zu Fall, ob Anpassungslösungen tatsächlich umgesetzt werden sollen, und erstellen Sie bei Bedarf Pläne.
  • Bei hohen Risiken: Entwickeln und implementieren Sie innerhalb von fünf Jahren einen detaillierten Anpassungsplan (obligatorisch) für bestehende Vermögenswerte und vor der Inbetriebnahme neuer Vermögenswerte.


Step 6: Reporting


Die Berichterstattung über die Klimarisikoanalyse ist auch Teil der Anforderungen für die Einhaltung der EU Taxonomie. Die Berichterstattung sollte Folgendes umfassen:

  1. Vorbereitende Schritte: erste Schritte im Bewertungsprozess
  2. Bewertungsdetails: durchgeführte Bewertungen und Analysen
  3. Bewertungsergebnisse: Ergebnisse und Begründungen der Feststellungen.

Diese umfassende Dokumentation unterstützt nicht nur externe Audits, sondern hilft auch bei der internen Aktualisierung von Bewertungen und der Überprüfung der Begründungen und getroffenen Entscheidungen.


Schritt 7: Gültigkeitsprüfung


Die EU Taxonomie gibt keine Aktualisierungshäufigkeit für Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen vor. Technisch gesehen wird empfohlen, die Analysen alle drei Jahre für aktuelle Risiken und alle fünf Jahre für zukünftige Risiken aufgrund der sich entwickelnden Klimawissenschaft zu aktualisieren. Auch erhebliche Investitionen können Ad-hoc-Aktualisierungen erforderlich machen.

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