Der Sommer 2023 war der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen in Europa, wobei extreme Wetterphänomene wie übermäßige Regenfälle, Überschwemmungen und Waldbrände als deutlicher Beweis für die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels dienen. Die Unternehmen werden sich der direkten Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit bewusst.
Was bedeutet das nun? Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, Klimarisiken zu managen und gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Klimarisikoanalyse soll ein Instrument für diesen Zweck sein. Sie hilft mit Hilfe von Szenarioanalysen, die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels abzuschätzen – und damit den Handlungsbedarf im Risikomanagement frühzeitig zu erkennen.
Auch der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und zieht nach: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSRD) – insbesondere aber die EU Taxonomie-Verordnung – enthält konkrete Anforderungen an diese Bewertungen.
Erfahren Sie, was eine Klimarisikoanalyse ist, was sie beinhaltet und wie sie durchgeführt werden kann. Außerdem lernen Sie 3 wichtige Tipps kennen, damit Ihre Klimarisikoanalyse ein voller Erfolg wird.
Worum geht es bei einer Klimarisikoanalyse?
In einer Klimarisikoanalyse muss Ihr Unternehmen die Wesentlichkeit klimabezogener Risiken und Chancen, einschließlich physischer Risiken und Übergangsrisiken, sowie die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber solchen Risiken ermitteln und bewerten.
Die Prüfung physischer Klimarisiken wurde in der jüngsten Zeit in zahlreiche gesetzliche Anforderungen und Empfehlungen für die Unternehmensberichterstattung aufgenommen. Im Jahr 2017 hat das Financial Stability Board der G20 die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) gegründet, die Leitlinien für die Offenlegung von Klimarisiken in Unternehmen veröffentlicht hat. Eine Klimarisikoanalyse ist sowohl in der CSRD als auch in der EU Taxonomie-Verordnung vorgeschrieben. Unternehmen müssen auch über ihre Anpassungspläne, -ziele und -strategien in Übereinstimmung mit den EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) berichten.
Die EU Taxonomie-Verordnung verlangt von den Unternehmen, dass sie über ihren Beitrag zu den Umweltzielen 1 und 2 – Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung des Klimawandels – berichten. Zu diesem Zweck müssen die Unternehmen eine solide Bewertung der Klimarisiken vornehmen. Das Ziel einer solchen Bewertung in der EU Taxonomie ist es daher, geeignete Anpassungslösungen zu identifizieren, die die physischen Klimarisiken, die für die Wirtschaftstätigkeit wesentlich sind, verringern können.
Ist Ihr Unternehmen von der EU Taxonomie betroffen und daher verpflichtet, eine Klimarisikoanalyse durchzuführen? Prüfen Sie hier Ihren Status. |
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Wo ist eine solide Klimarisikoanalyse in der EU Taxonomie erforderlich?
In Anhang A der EU Taxonomie-Verordnung ist festgelegt, dass Unternehmen eine umfassende Klimarisikoanalyse vorlegen müssen.
Der Nachweis einer soliden Klimarisikoanalyse ist Teil der in der EU Taxonomie
► technische Screening-Kriterien (TSC) bezüglich des wesentlichen Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel.
► DNSH-Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel für den Klimaschutz (bereits) und (wahrscheinlich in Zukunft für) alle anderen Umweltziele (Biodiversität, Umweltverschmutzung, etc.)
Zur Erinnerung: Was sind TSC- und DNSH-Kriterien in der EU Taxonomie? |
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Welche Klimarisikokategorien gibt es in der EU Taxonomie?
Bei der Bewertung von Klimarisiken müssen Unternehmen drei Hauptkategorien berücksichtigen:
Physische Risiken
Diese Risiken ergeben sich aus den direkten Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt und werden in zwei Arten unterteilt:
- Akute physische Risiken
Hierbei handelt es sich um kurzfristige, ereignisbedingte Risiken, die durch extreme Wetterereignisse wie Wirbelstürme, Überschwemmungen, Waldbrände und Hitzewellen verursacht werden. Diese Ereignisse können den Geschäftsbetrieb stören, die Infrastruktur beschädigen und die Lieferketten beeinträchtigen. - Chronische physische Risiken
Dazu gehören langfristige Veränderungen der Klimamuster, wie steigende Durchschnittstemperaturen, Meeresspiegel, veränderte Niederschlagsmuster und die Versauerung der Ozeane. Diese Veränderungen können sich allmählich auf Bereiche wie die landwirtschaftliche Produktivität, die Wasserressourcen und den Energieverbrauch auswirken und stellen die Unternehmen vor anhaltende Herausforderungen.
- Akute physische Risiken
Übergangsrisiken
Übergangsrisiken sind mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verbunden. Sie ergeben sich aus Veränderungen der Politik, der Technologien, der Marktdynamik und der gesellschaftlichen Präferenzen, die auf eine Verringerung der Treibhausgasemissionen abzielen. Zu den wichtigsten Übergangsrisiken gehören:
- Regulatorische Risiken
Es handelt sich dabei um Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, wie z. B. Kohlenstoffpreise, strengere Emissionsstandards oder andere klimabezogene Maßnahmen, die sich auf die Betriebskosten auswirken oder Änderungen der Geschäftspraktiken erfordern können. - Technologische Risiken
Mit dem Aufkommen neuer Technologien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz können Unternehmen vor Herausforderungen stehen, wenn ihre derzeitigen Technologien oder Prozesse veraltet oder nicht mehr wettbewerbsfähig sind. - Marktrisiken
Diese Risiken ergeben sich aus Verschiebungen in der Marktnachfrage, wie z. B. der zunehmenden Präferenz der Verbraucher für nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen, die die Lebensfähigkeit bestehender Produkte oder Geschäftsmodelle beeinträchtigen könnten. - Reputationsrisiken
Unternehmen, die sich nicht angemessen mit Klimarisiken auseinandersetzen, können einen Reputationsschaden erleiden, der sich in einem Verlust des Kundenvertrauens, der Unterstützung durch Investoren oder in Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Talenten äußern kann.
- Regulatorische Risiken
Haftungsrisiken
Bei diesen Risiken handelt es sich um potenzielle rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen, das zum Klimawandel beiträgt oder es versäumt, klimabezogene Risiken angemessen zu steuern und offenzulegen.
Zwei Hauptarten von Haftungsrisiken sind
- Klagen wegen Umweltschäden im Zusammenhang mit Verschmutzung, Umweltzerstörung und Gesundheitsschäden und
- Klagen wegen unterlassener Anpassung, wenn Unternehmen keine angemessenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an ihn ergriffen haben.
Wie wird eine Klimarisikoanalyse durchgeführt?
Eine Klimarisikoanalyse gemäß den Anforderungen der EU Taxonomie beginnt mit der Bewertung der erwarteten Lebensdauer wirtschaftlicher Aktivitäten, um festzustellen, ob zukünftige Klimaszenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) verwendet werden sollten. Dann muss Ihr Unternehmen die für diese Aktivitäten relevanten Systeme wie Produktionsstandorte, Beschaffung und Transport identifizieren und die standortspezifischen Klimarisiken zusammenstellen. Es werden nur die klimabedingten Gefahren bewertet, die für das Unternehmen direkt relevant sind, wobei der Schwerpunkt auf denjenigen liegt, die sich auf den Betrieb auswirken könnten.
Bei den physischen Risiken werden sowohl aktuelle Trends als auch Zukunftsprognosen berücksichtigt. Daten aus vergangenen Ereignissen und regionale Klimabewertungen werden verwendet, um potenzielle Auswirkungen, einschließlich direkter und indirekter Effekte, abzuschätzen. Die Bewertung umfasst das Verständnis der gegenseitigen Abhängigkeiten und der Empfindlichkeit der Systemelemente, wobei Instrumente wie Klimafolgenketten zur Visualisierung komplexer Risikopfade eingesetzt werden.
Auf der Grundlage der Bewertung muss Ihr Unternehmen Anpassungslösungen ermitteln und bewerten, die von der Zusammenstellung möglicher Maßnahmen für geringe Risiken bis zur Umsetzung detaillierter Pläne für hohe Risiken reichen. Die Berichterstattung über den Bewertungsprozess, die Ergebnisse und die Anpassungsmaßnahmen ist für die Einhaltung der EU Taxonomie erforderlich, wobei regelmäßige Aktualisierungen empfohlen werden, um mit den sich entwickelnden Klimadaten und neuen Investitionen Schritt zu halten.
Möchten Sie mehr darüber erfahren? Wir entwickeln derzeit einen detaillierten 7-Schritte-Leitfaden für die Durchführung einer Klimarisikoanalyse, der in Kürze hier veröffentlicht wird. |
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3 Tipps für eine gelungene Klimarisikoanalyse
Verwenden Sie einen kooperativen Ansatz für Ihre Risikobewertung
Neben den standortspezifischen Gefahren, wie z. B. extreme Wetterereignisse, sollte das Unternehmen auch die standortspezifischen Empfindlichkeiten und Anpassungsfähigkeiten analysieren. Dazu gehören z. B. die Altersstruktur der Belegschaft und die Kühl- und Beschattungsmöglichkeiten des Standorts. Dazu ist lokales Wissen von verschiedenen Experten erforderlich, das am besten in Workshops gesammelt und ausgewertet wird. Da das Ziel der Klimarisikoanalyse nicht nur die Identifizierung und Priorisierung von Risiken und die Vorbereitung von Anpassungsmaßnahmen ist, sondern auch die Sensibilisierung für die Risiken, sind kollaborative Prozesse, lokales Fachwissen und Eigenverantwortung die Schlüsselkomponenten einer erfolgreichen Risikoanalyse.
Berücksichtigen Sie Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte
Die Analyse der Auswirkungen von Klimaereignissen schärft das Bewusstsein für die Gefahren von Kaskadeneffekten, wie z. B. die vielfältigen Folgen eines Stromausfalls oder die Notwendigkeit gut etablierter Kommunikationswege im Falle eines Extremereignisses. Ihr Unternehmen sollte daher auch Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte in seine Analysen einbeziehen. Arbeiten Sie im Vorfeld von Krisenereignissen mit der lokalen Verwaltung und den Infrastrukturbetreibern zusammen, um Synergien für Anpassungen zu identifizieren und Fehlanpassungen zu vermeiden. Fehlanpassungen sind Maßnahmen, die andere gesellschaftliche Ziele wie den Klima- oder Biodiversitätsschutz oder die zukünftige Anpassung gefährden.
Dokumentieren Sie jeden Schritt im Detail
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Entscheidungen revisionssicher dokumentiert werden. Dazu gehören u.a. die Argumente für die Priorisierung von Risiken, z.B. im Rahmen der Filterung klimarelevanter Gefährdungen in Schritt 3 oben. Achten Sie zum Beispiel darauf, genau zu dokumentieren und zu begründen, warum eine ausgeschlossene Gefährdung keine negativen Folgen für eine Produktionsanlage hat, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
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