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30. Jun. 2026
Mit der CSRD wurde Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa deutlich verbindlicher. Gleichzeitig hat die EU mit dem Omnibus-I-Paket den Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen erneut eingegrenzt. Viele Unternehmen, die ursprünglich mit einer CSRD-Berichtspflicht gerechnet hatten, fallen dadurch nicht oder nicht mehr unmittelbar unter die verpflichtende Berichterstattung nach den ESRS.
Eine ausführliche Einordnung der aktuellen Berichtspflichten bietet unser Artikel zum aktuellen Stand der CSRD in 2026. Auch die ESRS selbst werden derzeit vereinfacht; mehr dazu lesen Sie in unserer Einordnung zu den neuen ESRS-Vereinfachungen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Nachhaltigkeitsdaten für diese Unternehmen an Bedeutung verlieren. Banken, Investoren, Kunden, Konzernmütter, öffentliche Auftraggeber und größere Geschäftspartner benötigen weiterhin ESG-Informationen, etwa für Kreditentscheidungen, Lieferantenbewertungen, Ausschreibungen, Risikomanagement oder eigene CSRD-Berichte.
Genau hier setzen der VSME-Standard und der neue VS an. Beide sollen die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen, Datenanforderungen harmonisieren und kleinere sowie nicht berichtspflichtige Unternehmen vor übermäßigen ESG-Fragebögen schützen. Gleichzeitig stellt sich aktuell eine zentrale Frage: Löst der VS den VSME künftig ab?
Die kurze Antwort: voraussichtlich ja – zumindest perspektivisch. Der neue VS basiert inhaltlich weitgehend auf dem bisherigen EFRAG-VSME. Wenn er wie geplant als delegierter Rechtsakt verabschiedet wird, würde er den bisherigen freiwilligen EFRAG-Standard institutionalisieren und als offizieller freiwilliger EU-Standard weiterführen. Der VSME bleibt damit der fachliche Ausgangspunkt, dürfte als eigenständiger Referenzrahmen aber langfristig an Bedeutung verlieren.
Der VSME-Standard ist der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Entwickelt wurde er von der EFRAG, der technischen Beratungsstelle der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeitsberichtsstandards.
Der Standard richtet sich primär an Unternehmen, die nicht unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung fallen, aber dennoch strukturiert Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten oder müssen. Das betrifft insbesondere KMU, deren ESG-Daten von Kunden, Banken oder Investoren abgefragt werden.
Der VSME verfolgt drei praktische Ziele:
Der VSME ist modular aufgebaut. Das Basic Module bildet den Einstieg und umfasst grundlegende Informationen, Umweltkennzahlen, Sozialkennzahlen und Governance-Aspekte. Das Comprehensive Module umfasst zusätzliche Angaben, die typischerweise von Banken, Investoren oder größeren Geschäftspartnern angefordert werden.
💡 Für die praktische Vorbereitung kann eine strukturierte Datenpunktübersicht hilfreich sein. Unsere Checkliste aller VSME Datenpunkte zeigt, welche Angaben im Basis- und Zusatzmodul vorgesehen sind und welche Daten Unternehmen frühzeitig erfassen sollten.
Inhaltlich orientiert sich der VSME an den ESRS, ist jedoch deutlich kürzer und auf die Ressourcen kleinerer Unternehmen zugeschnitten. Er ist freiwillig und hat nicht denselben rechtlichen Status wie die ESRS für berichtspflichtige Unternehmen.
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Der VS ist der geplante freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard der Europäischen Kommission für Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung. Er baut auf dem VSME auf, soll aber als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden.
Damit verändert sich die Funktion des Standards: Der VS ist nicht nur ein freiwilliger Berichtsrahmen, sondern soll auch als Referenzpunkt für den Value Chain Cap dienen. Dieser Cap begrenzt, welche Nachhaltigkeitsinformationen CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von bestimmten Geschäftspartnern in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen.
Nach dem aktuellen Entwurf betrifft dieser Schutz Unternehmen mit 1.000 oder weniger Beschäftigten. Diese Unternehmen sind nicht verpflichtet, nach VS zu berichten. Der Standard definiert jedoch, welche Informationen größere CSRD-Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Berichterstattung maximal verlangen dürfen.
Der VS ist damit regulatorisch näher an der CSRD-Systematik als der ursprüngliche VSME. Gleichzeitig bleibt die Anwendung für nicht berichtspflichtige Unternehmen freiwillig. In der Praxis ist der VS deshalb nicht als vollständig paralleler Standard zum VSME zu verstehen, sondern als dessen geplante offizielle Weiterführung im EU-Rechtsrahmen.
Stand Ende Juni 2026 liegt der VS noch nicht als final in Kraft getretener Standard vor. Die Europäische Kommission hatte den Entwurf am 6. Mai 2026 veröffentlicht und eine Feedbackphase bis zum 3. Juni 2026 durchgeführt. Nach Abschluss der Konsultation soll die Kommission die delegierten Rechtsakte so bald wie möglich verabschieden. EFRAG ging in ihrem ursprünglichen Arbeitsprogramm 2026 davon aus, dass der delegierte Rechtsakt für den VS im Juni 2026 erlassen werden würde.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem VSME-Standard und dem VS-Standard auf einen Blick. Sie hilft dabei, die beiden Ansätze hinsichtlich Zielgruppe, Zweck und regulatorischer Einordnung besser zu verstehen.
VSME
VS
Vollständige Bezeichnung
Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs
Sustainability Reporting Standard for voluntary use / Voluntary Standard
Ursprung
Von EFRAG entwickelt und 2024 an die Europäische Kommission übermittelt
Von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt geplant
Aktueller Status
Von der Kommission 2025 als Empfehlung unterstützt
Stand Juni 2026: Entwurf konsultiert, finale Verabschiedung noch zu prüfen
Zielgruppe
Nicht kapitalmarktorientierte Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung, insbesondere bis 1.000 Beschäftigte
Hauptzweck
Freiwillige, vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU
Freiwilliger Berichtsrahmen plus Referenzrahmen für den Value Chain Cap
Rechtliche Wirkung
Keine eigenständige Rechtsverbindlichkeit wie ESRS
Soll als delegierter Rechtsakt regulatorisch verankert werden
Nähe zu ESRS
Inhaltlich an ESRS angelehnt, aber stark vereinfacht
Auf VSME basierend, zusätzlich stärker an CSRD- und Value-Chain-Cap-Logik ausgerichtet
Struktur
Basic Module und Comprehensive Module
Grundstruktur des VSME voraussichtlich als Basis
Relevanz für Lieferketten
Hilft, ESG-Anfragen standardisiert zu beantworten
Begrenzt CSRD-bezogene Datenanforderungen an durch Value Chain Cap geschützte Unternehmen
Praktische Nutzung
Sofort nutzbarer Orientierungsrahmen für freiwillige Berichte
Perspektivisch zentraler Referenzrahmen für freiwillige Berichte und Datenanfragen
Der VSME wurde als pragmatisches Instrument für KMU entwickelt. Er soll helfen, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert und proportional bereitzustellen.
Der VS übernimmt diese Grundidee, erhält aber eine zusätzliche rechtliche Funktion: Er soll festlegen, welche Informationen CSRD-berichtspflichtige Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleineren oder nicht berichtspflichtigen Geschäftspartnern verlangen dürfen.
Damit verschiebt sich der Fokus. Beim VSME steht die freiwillige Berichterstattung im Vordergrund. Beim VS kommt die Schutzfunktion gegen übermäßige Datenanforderungen hinzu. Gleichzeitig führt der VS die VSME-Logik weiter und dürfte sie langfristig als maßgeblicher freiwilliger EU-Standard ersetzen.
Auch wenn der VSME in der Praxis breiter angewendet wird, wurde der VSME ursprünglich für nicht-kapitalmarktorientierte KMU konzipiert. Nach der klassischen EU-KMU-Definition betrifft das Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, sofern auch Umsatz- und Bilanzsummenschwellen eingehalten werden.
Der VS ist breiter angelegt. Er soll für Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung relevant sein und insbesondere Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten erfassen, die durch Lieferkettenanfragen indirekt betroffen sind. Dazu gehören auch Unternehmen, die keine KMU im engeren Sinne mehr sind, aber nach der reformierten CSRD-Systematik nicht berichtspflichtig wären.
Der Value Chain Cap soll den sogenannten Trickle-down-Effekt begrenzen. Damit ist gemeint, dass große CSRD-berichtspflichtige Unternehmen häufig ihre eigenen Berichtspflichten über umfangreiche Fragebögen an kleinere Zulieferer weiterreichen.
Der VS soll hier eine Obergrenze setzen. Nach dem aktuellen Entwurf dürfen CSRD-Unternehmen von geschützten Unternehmen nicht mehr Informationen verlangen, als im VS als relevant definiert sind, zumindest soweit die Anfrage der CSRD-Berichterstattung dient.
Das ist wichtig, aber kein vollständiger Schutz vor jeder ESG-Anfrage. Informationen können weiterhin aus anderen Gründen angefordert werden, etwa für Due Diligence, Risikomanagement, Finanzierung, Produktspezifikationen oder vertragliche Anforderungen. Unternehmen sollten daher prüfen, warum eine ESG-Anfrage gestellt wird und ob sie unter den Value Chain Cap fällt.
Der Entwurf des VS unterscheidet stärker danach, welche Angaben notwendig, nur unter bestimmten Bedingungen relevant oder freiwillig sind. Für den Value Chain Cap ist entscheidend, welche Angaben als verpflichtend bzw. „necessary“ eingeordnet werden.
Für Unternehmen ist diese Kategorisierung praktisch relevant, weil sie hilft, ESG-Anfragen besser einzuordnen: Welche Informationen müssen für eine standardisierte Antwort verfügbar sein? Welche Angaben sind optional? Und welche Datenpunkte können zwar sinnvoll sein, gehen aber über den geschützten Mindestumfang hinaus?
Weder VSME noch VS sind „kleine CSRD-Berichte“. Sie sind bewusst proportional angelegt. Die Standards greifen zentrale ESG-Themen auf, verzichten jedoch auf die Tiefe, Komplexität und Prüfungssystematik der ESRS.
Für Unternehmen ist das ein Vorteil: Sie können Nachhaltigkeitsdaten strukturiert aufbauen, ohne direkt ein vollständiges ESRS-Reporting-System einführen zu müssen. Gleichzeitig sollten sie die Standards nicht unterschätzen. Auch freiwillige Berichterstattung erfordert belastbare Daten, klare Verantwortlichkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Für klassische KMU bleibt der VSME ein naheliegender Einstieg, insbesondere solange der VS noch nicht final verabschiedet und in Kraft ist. Wer bereits heute ESG-Daten von Kunden, Banken oder Investoren angefragt bekommt, kann den VSME nutzen, um Daten strukturiert zu erfassen und wiederkehrende Anfragen effizienter zu beantworten.
Sobald der VS final verabschiedet ist, sollten KMU prüfen, ob sie ihre Berichterstattung auf den VS ausrichten oder den bestehenden VSME-Ansatz entsprechend anpassen.
Diese Gruppe ist besonders relevant. Viele dieser Unternehmen sind keine KMU im engen Sinne mehr, können aber nach der reformierten CSRD-Systematik außerhalb der verpflichtenden Berichterstattung liegen. Gleichzeitig sind sie häufig Teil professioneller Lieferketten und erhalten ESG-Anfragen von Konzernen, Finanzinstituten oder öffentlichen Auftraggebern.
Für sie dürfte der VS wichtiger werden als der ursprüngliche VSME, weil er gezielt für den erweiterten Kreis nicht berichtspflichtiger Unternehmen und den Value Chain Cap entwickelt wird.
Unternehmen, die weiterhin unter die CSRD fallen, müssen nach den ESRS berichten. Für sie ist der VS trotzdem relevant, weil er die Gestaltung von Lieferantenfragebögen beeinflusst.
Praktisch bedeutet das: ESG-, Einkauf-, Compliance- und Finance-Teams sollten ihre Datenanfragen an Lieferanten überprüfen. Nicht jede intern gewünschte Information darf künftig ohne Weiteres als verpflichtende Anfrage an kleinere Wertschöpfungspartner weitergegeben werden. Der VS kann damit auch für große Unternehmen zum Governance-Thema werden.
Für Zulieferer kann der VS eine wichtige Verhandlungs- und Orientierungshilfe sein. Er schafft eine gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsdaten und hilft, zwischen berechtigten Standardinformationen und zusätzlichen, darüber hinausgehenden Anforderungen zu unterscheiden.
Das ersetzt keine individuelle Prüfung. Aber es stärkt die Position von Unternehmen, die bisher mit uneinheitlichen ESG-Fragebögen, Excel-Listen und Plattformanforderungen konfrontiert waren.
Handlungsempfehlung
Für die Praxis lässt sich die Einordnung aktuell wie folgt zusammenfassen:
VS und VSME verfolgen dasselbe Grundziel: freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung soll einfacher, vergleichbarer und praxistauglicher werden. Der VSME liefert hierfür den fachlichen Ausgangspunkt. Der VS überführt diese Logik in einen stärker regulierten Rahmen und verbindet sie mit dem Value Chain Cap.
Damit werden VSME und VS voraussichtlich nicht dauerhaft als zwei gleichwertige parallele Standards nebeneinanderstehen. Der VS basiert auf dem bisherigen EFRAG-VSME, institutionalisiert dessen Inhalte als offiziellen freiwilligen EU-Standard und dürfte den eigenständigen EFRAG-VSME perspektivisch ablösen bzw. weiterführen.
Für Unternehmen ist die wichtigste Erkenntnis: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nicht verschwinden; sie wird stärker standardisiert. Wer frühzeitig eine saubere ESG-Datenbasis aufbaut, kann Anfragen effizienter beantworten, Doppelarbeit reduzieren und besser einschätzen, welche Informationen wirklich erforderlich sind.
Der aktuelle Stand ist jedoch dynamisch. Der VS liegt Ende Juni 2026 noch als konsultierter Entwurf vor. Unternehmen sollten daher bestehende VSME-Vorbereitungen nicht stoppen, sondern die finale Fassung des VS eng verfolgen und ihre Datenstrukturen so aufbauen, dass sie anpassbar bleiben.
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