ESG Reporting

Diese EU Taxonomie Beispiele verbessern Ihr Verständnis des Berichtsprozesses

5. Jan. 2023

Als Teil des Europäischen “Green Deal” schafft die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU) einen Rahmen für die Definition, wann ein Unternehmen nachhaltig agiert.

Unternehmen, die zur Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie verpflichtet sind, müssen einen vierstufigen Bewertungs- und Offenlegungsprozess durchlaufen: Von der Identifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten, über die Prüfung ihrer Taxonomie-Konformität, zur Brechnung von Umsatz, CapEx und Opex, sowie die finale Berichterstattung. Lassen Sie uns anhand von zwei Beispielen veranschaulichen, was dieser komplexe Prozess in der Praxis bedeutet.

EU Taxonomy example


Erstes EU Taxonomie Beispiel: Ein Zementunternehmen renoviert zwei Werke


Nehmen wir an, ein Zementunternehmen renoviert und baut zwei Anlagen um, wobei der Umsatz und die Investitionsausgaben als Taxonomie-konform gelten.

Das Zementunternehmen möchte zwei seiner Werke, die 50 % seines Umsatzes ausmachen, renovieren und umbauen. Die Renovierung der Zementanlagen umfasst die Umrüstung zur Erreichung einer hohen Energieeffizienz, den verstärkten Einsatz von Mischmaterialien zur Senkung des Klinker-Zement-Verhältnisses auf unter 0,65 sowie den Einsatz alternativer Klinker und Bindemittel. Es wird erwartet, dass die Zementproduktionsanlagen eine thermische Energieintensität von etwa 3 GJ/t Klinker und eine Kohlenstoffintensität entsprechend der Taxonomie erreichen.

Eine Bewertung des Klimarisikos der Anlagen auf der Grundlage von Klimadaten zeigt, dass die Anlagen überflutungsgefährdet sind. Das Unternehmen beschließt, die Kapazität der Entwässerungssysteme zu erhöhen, um sie widerstandsfähiger gegen Überschwemmungen zu machen. Die Kosten für die Anpassung der Anlagen werden auf 5 Mio. EUR pro Anlage geschätzt.

Die Gesamtsanierung der Anlagen beläuft sich auf 500 Mio. EUR, was 80 % der Investitionsausgaben Ihres Unternehmens ausmacht. Das Unternehmen möchte sich auf dem Kapitalmarkt Mittel beschaffen und emittiert eine grüne Anleihe auf der Grundlage des EU-Standards für grüne Anleihen. Dieser beinhaltet die Einhaltung der DNSH-Kriterien sowohl für die Abschwächung als auch für die Anpassung. Die Anleihe wird also Taxonomie-konform sein.

Sobald die Arbeiten zur Eindämmung des Klimawandels abgeschlossen sind, könnte das Unternehmen behaupten, dass der gesamte Umsatz aus diesen beiden Anlagen (50 % des Umsatzes Ihres Unternehmens) sowie 80 % seiner Investitionsausgaben Taxonomie-konform sind.

EU Taxonomie Beispiel


Zweites EU Taxonomie Beispiel: Ein Unternehmen macht seinen Hauptsitz klimaresistent


Ein weiteres Szenario könnte darin bestehen, dass ein Unternehmen seinen Hauptsitz so umgestalten möchte, dass sein gesamter Betrieb klimaresistent wird (d.h., es möchte die entsprechenden Investitionen als Taxonomie-konform anrechnen). Zuallererst ist es wichtig zu wissen, dass die Renovierung des Hauptsitzes nur dann EU-Taxonomie-konform ist, wenn keine der Anlagen der Gewinnung, Lagerung, dem Transport oder der Herstellung fossiler Brennstoffe dient.

Im weiteren Verlauf führt das Unternehmen zunächst eine Klimarisikobewertung durch, um die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf den Hauptsitz und andere Unternehmensgebäude zu analysieren. Die Bewertung stützt sich auf Klimadaten und zeigt, dass Überschwemmungen und extreme Hitze die Hauptrisiken für den Hauptsitz sind. Außerdem sind einige der Einrichtungen durch Überschwemmungen gefährdet.

Das Unternehmen legt daraufhin mehrere Maßnahmen fest, um das ermittelte Risiko deutlich zu verringern. Dazu gehören Maßnahmen zur passiven Kühlung und zur Erhöhung der Kapazität der Entwässerungssysteme. Der Aktionsplan umfasst auch eine Folgenabschätzung, um sicherzustellen, dass die umzusetzenden Maßnahmen mit den lokalen und regionalen Anpassungsbestrebungen übereinstimmen und den DNSH-Kriterien für Gebäude entsprechen. Das Unternehmen schätzt die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Änderungen auf 50 Mio. EUR, für die es mehrere Darlehen über einen Zeitraum von drei Jahren beantragen wird.

Der Plan beginnt mit der Anpassung des Hauptsitzes mit geschätzten Kosten von 10 Mio. EUR - Gegenstand des ersten Darlehens. Diesem ersten Darlehen können weitere Darlehen oder z. B. eine Anleihe in Höhe von 40 Mio. EUR im Rahmen einer Privatplatzierung folgen.

Jedes der Darlehen ist mit den Kriterien der Taxonomie konform, auch wenn eines der Darlehen (z. B. das erste Darlehen in Höhe von 10 Mio. EUR) für sich genommen nicht alle wesentlichen Klimarisiken für die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens verringert. Das liegt daran, dass es eine notwendige Maßnahme in einem umfassenderen, zeitlich begrenzten Plan zur Anpassung des Gesamtvermögens Ihres Unternehmens ist. Die kreditgebende Bank könnte die Kredite bündeln und so die 50 Mio. EUR als grün und 100% Taxonomie-konform ausweisen.

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