Envoria

Envoria integriert neue EU Verordnung für Gas und Kernenergie

23. Mär. 2022

Vor Kurzem wurden neue EU-Verordnungen für Nuklear- und Gas-bezogene Tätigkeiten in der EU Taxonomie im Rahmen eines ergänzenden delegierten Klima-Rechtsakts festgelegt. Diese neuen Regelungen der EU-Kommission wurden bereits in die Envoria Software aufgenommen. In weniger als zwei Monaten wurden 287 neue Kriterien integriert, die in allen EU-Amtssprachen verfügbar sind.

In einem ergänzenden delegiertem Rechtsakt vom 02.02.2022 werden Nuklear- und Gas-bezogene Geschäftstätigkeiten unter Einhaltung bestimmter Anforderungen als Wirtschaftstätigkeiten, die mit den Umwelt- und Klimazielen der EU in Einklang stehen, eingestuft.


Atomenergie und Erdgas als Übergangstätigkeiten


Laut EU-Kommission besteht ein Motiv für die neuen Klassifizierung von Nuklear- und Gas-bezogenen Tätigkeiten darin, über stabile Quellen zu verfügen, die dazu beitragen, den Übergang zur Treibhausgasneutralität und die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Daher werden durch den ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie bestimmte Kernenergie- und Gastätigkeiten in die zweite Kategorie von Tätigkeiten aufgenommen. Diese zweite Kategorie umfasst sogenannte Übergangstätigkeiten, die unter Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomieverordnung fallen. Als Übergangstätigkeiten definiert die EU-Kommission „Tätigkeiten, für die es noch keine technologisch und wirtschaftlich machbaren CO2-arme Alternativen gibt“. Diese könnten laut EU-Kommission unter bestimmten Auflagen den Übergang zu einer klimaneutraleren Wirtschaft im Einklang mit den Klimazielen fördern. Unter bestimmten Bedingungen sind Nuklear- und Gas-bezogene Geschäftstätigkeiten somit EU-Taxonomie-konform.


Verschärfte Offenlegungspflichten


Zudem wurden im neuen delegierten Rechtsakt die Offenlegungspflichten für große börsennotierte Nichtfinanz- und Finanzunternehmen verschärft. Diese sind demnach dazu verpflichtet, den Anteil ihrer mit Erdgas und Kernenergie zusammenhängenden Tätigkeiten offenzulegen, um die Transparenz für Anleger und Investoren zu erhöhen.

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