Standards, Leitfäden und Initiativen zum Nachhaltigkeitsreporting

GRI – Global Reporting Initiative

​”Die GRI Sustainability Reporting Standards (GRI-Standards) sind die ersten und am weitesten verbreiteten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.”

Die 1997 gegründete Global Reporting Initiative (GRI) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Amsterdam, die Leitlinien für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten entwickelt. Ziel ist es, Stakeholdern bei ihren Fortschritten auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu helfen.

Seit 1997 haben die GRI-Standards mehrere Überarbeitungen und Änderungen erfahren. Die letzte Änderung der Standards war jedoch eine allgemeinere Überarbeitung in Bezug auf Struktur und Begriffe.

Die GRI-Standards sind in drei Hauptbereiche unterteilt:

  1. Universelle Standards: Die Angaben in diesem Bereich sind für jede Organisation verpflichtend, die gemäß der GRI berichtet. Wie der Name schon sagt, muss die berichtende Organisation allgemeine Informationen über ihr Geschäft und wesentliche Themen offenlegen. Diese Angaben bilden die Grundlage, auf der die folgenden Bereiche/Module aufbauen.
  2. Branchenstandards: Die GRI entwickelt insgesamt 40 branchenspezifische Standards und hat bereits mit der Erarbeitung der Branchen mit den größten ökologischen Auswirkungen begonnen. Ab Juni 2022 sind die folgenden Branchenstandards verfügbar: Öl und Gas, Kohle und Landwirtschaft, und Aquakultur. Die nächsten Branchen sind die Fischerei und der Bergbau. Steht ein geeigneter Branchenstandard zur Verfügung, sind die Unternehmen verpflichtet, die in diesem Standard enthaltenen Angaben zu verwenden.
  3. Themenbezogene Standards: Dieser letzte Bereich hat eine ähnliche Struktur wie die früheren Versionen der GRI-Standards, da er Angaben zu spezifischen Themen wie Abfall, Steuern usw. enthält. Bei der Berichterstattung muss die Organisation die Themenstandards auswählen, die ihren zuvor definierten wesentlichen Themen entsprechen (Universelle Standards).

Diese neuen GRI-Standards sind ab dem 1. Januar 2023 wirksam.

GHG Protocol – Greenhouse Gas Protocol

Das 1998 eingeführte Greenhouse Gas Protocol (GHGP) bietet einen weltweit standardisierten Rahmen für die Messung und Verwaltung von Treibhausgasemissionen aus dem privaten und öffentlichen Sektor, aus Wertschöpfungsketten und Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Es wurde durch eine Partnerschaft zwischen dem World Resources Institute und dem World Business Council for Sustainable Development geschaffen, da ein einheitlicher Rahmen für die Berichterstattung über Treibhausgase erforderlich war.

Das GHG Protocol ist der weltweit am häufigsten verwendete Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasen und wurde 2016 von 92 % der Fortune-500-Unternehmen direkt oder indirekt über ein auf dem GHG Protocol basierendes Programm verwendet.

Was sind Scope Emissionen?

Gemäß dem GHG-Protokoll werden die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens in drei Bereiche unterteilt. Die Bereiche 1 und 2 sind obligatorisch zu berichten, während Bereich 3 freiwillig ist und gleichzeitig am schwierigsten zu erfassen ist. Unternehmen, denen es gelingt, über alle drei Bereiche zu berichten, verschaffen sich jedoch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

Scope 1-Emissionen
sind direkte Treibhausgasemissionen, die ein Unternehmen produziert und kontrolliert. Dieser Bereich umfasst Treibhausgase, die aus vier Kategorien stammen:

1. Ortsgebundene Verbrennung: Emissionen aus gasbetriebenen Büroheizungen, gasbetriebenen Generatoren und sonstiger Verbrennung von Brennstoffen am Standort.

2. Prozessemissionen: Diese Kategorie umfasst Emissionen, die bei der Herstellung und anderen industriellen Tätigkeiten am Standort des Unternehmens freigesetzt werden.

3. Flüchtige Emissionen: Leckagen aus Kühlanlagen, Klimaanlagen und anderen Maschinen, die Treibhausgase ausstoßen können.

4. Mobile Verbrennung: Diese Kategorie umfasst Emissionen aus Firmenfahrzeugen und anderen Transportmitteln, die sich im Besitz des berichtenden Unternehmens befinden..

Scope 2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen, die ein Unternehmen durch seinen Strom- und Energieverbrauch verursacht. Diese Emissionen stammen von Kraftwerken und Versorgungsunternehmen, die das Unternehmen mit Strom, Dampf, Wärme und Kälte versorgen.

Scope 3-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen, die in der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens anfallen und nicht in Scope 2 enthalten sind. Dieser Bereich ist in 15 Kategorien unterteilt:

1. Erworbene Waren und Dienstleistungen: Emissionen aus der Herstellung produktionsbezogener Produkte (z. B. Fertigungskomponenten) oder nicht produktionsbezogener Produkte (z. B. Büromaterial), die das berichtende Unternehmen von Lieferanten bezieht.

2. Investitionsgüter: Emissionen aus der Produktion von Investitionsgütern, die das Unternehmen gekauft oder erworben hat. Emissionen aus der Nutzung von Investitionsgütern werden entweder in Scope 1 (z. B. für den Kraftstoffverbrauch) oder Scope 2 (z. B. für den Stromverbrauch) erfasst.

3. Kraftstoff- und Energie-bezogene Tätigkeiten: Emissionen im Zusammenhang mit der Produktion von Brennstoffen und Energie, die vom berichtenden Unternehmen gekauft und verbraucht werden und nicht unter Scope 1 oder Scope 2 fallen.

4. Vorgelagerter Transport und Distribution: Emissionen aus dem Transport der vom berichtenden Unternehmen gekauften Waren und aus der Lagerung außerhalb des Standorts.

5. Im Betrieb anfallende Abfälle: Emissionen aus Abfällen, die auf Deponien oder in Kläranlagen entsorgt werden.

6. Geschäftsreisen: Emissionen von Flugzeugen, Zügen, Bussen, Privatfahrzeugen usw., die das berichtende Unternehmen für die Beförderung seiner Mitarbeiter zu Geschäftszwecken einsetzt (aber nicht besitzt).

7. Pendeln der Mitarbeiter: Emissionen von Flugzeugen, Zügen, Bussen, Privatfahrzeugen usw., die von den Mitarbeitern für die Fahrt zum/zu den Standort(en) des berichtenden Unternehmens benutzt werden.

8. Vorgelagerte geleaste Anlagen: Emissionen aus dem Betrieb von Anlagen, die von dem berichtenden Unternehmen geleast werden.

9. Nachgelagerter Transport und Distribution: Emissionen aus dem Transport der vom berichtenden Unternehmen hergestellten Waren und aus der Lagerung außerhalb des Standorts.

10. Verarbeitung verkaufter Produkte: Emissionen aus der nachgelagerten Verarbeitung von Zwischenprodukten, die vom berichtenden Unternehmen verkauft werden.

11. Nutzung verkaufter Produkte: Emissionen aus der Nutzung der vom berichtenden Unternehmen verkauften Waren und Dienstleistungen.

12. End-of-Life Treatment: Emissionen aus der Abfallentsorgung und -verarbeitung der vom berichtenden Unternehmen verkauften Produkte am Ende ihrer Lebensdauer.

13. Nachgelagerte geleaste Anlagen: Emissionen aus dem Betrieb von Anlagen, die sich im Besitz des berichtenden Unternehmens befinden und an andere Unternehmen vermietet werden.

14. Franchises: Emissionen aus dem Betrieb von Franchises, die nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten sind.

15. Investments: Emissionen im Zusammenhang mit den Investitionen des Unternehmens, die nicht bereits in Scope 1 oder Scope 2 enthalten sind. Diese Kategorie gilt oft nur für Investoren und Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten.

Der Großteil der Unternehmensemissionen stammt aus Scope-3-Quellen, die jedoch am schwierigsten zu messen sind. Um den genauen Treibhausgas-Fußabdruck eines Unternehmens zu ermitteln, müsste für jede Ware oder Dienstleistung, die das Unternehmen anbietet, eine Lebenszyklusanalyse durchgeführt werden. Dies ist ein teurer und zeitaufwändiger Prozess, weshalb das GHG-Protokoll einfachere Ansätze wie die Durchschnittsdaten- und die ausgabenbasierte Methode vorschlägt.


CDSB Framework – Climate Disclosure Standards Board Framework

Das CDSB war ein internationales Konsortium von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Wirtschaft und Umwelt, das sich dafür einsetzte, das globale Standardmodell für die Unternehmensberichterstattung voranzutreiben im Hinblick auf die Angleichung des ökologischen Kapitals an das finanzielle Kapital. Das CDSB wurde nun in die IFRS Foundation integriert und unterstützt das neue International Sustainability Standards Board (ISSB) mit Personal und Ressourcen.

Das CDSB-Rahmenwerk legt einen Ansatz für die Berichterstattung über Umwelt- und Sozialinformationen in Standardberichten fest, einschließlich der Bereiche Klima, Wasser, biologische Vielfalt und Soziales.

Die Ziele des CDSB Framework bestehen in:
  • Der Unterstützung von Unternehmen bei der Umwandlung ihrer Nachhaltigkeitsangaben in langfristigen Wert;

  • Der Bereitstellung klarer, präziser und konsistenter Informationen für Investoren, die die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens mit seiner Gesamtstrategie, seiner Leistung und seinen Aussichten verknüpfen;

  • Der Erleichterung und Förderung einer fundierten Entscheidungsfindung von Investoren bei der Vergabe von Finanzkapital; und

  • Der Wertsteigerung des bestehenden Hauptberichts eines Unternehmens bei gleichzeitiger Verringerung der Berichtslast und Vereinfachung des Berichtsprozesses.

Was müssen Unternehmen beachten?

Die Berichterstattungsanforderungen des CDSB Frameworks verpflichten Unternehmen zu den folgenden Schritten:

  • Beschreibung der umwelt- und sozialpolitischen Maßnahmen, Strategien und Informationen

  • Darstellung der Umwelt- und Sozialpolitik, -strategien und -ziele des Managements, einschließlich der Indikatoren, Pläne und Zeitvorgaben, die zur Bewertung der Leistung verwendet werden

  • Erläuterung der wesentlichen aktuellen und erwarteten ökologischen und sozialen Risiken und Chancen, die die Organisation betreffen

  • Darstellung der wesentlichen Quellen für ökologische und soziale Belastungen

  • Schlussfolgerungen über die Auswirkungen der ökologischen und sozialen Risiken und Chancen auf die künftige Leistung und Position der Organisation zusammenfassen, einschließlich einer vergleichenden Leistungsanalyse

  • Bereitstellung von jährlichen Offenlegungsberichten und Erläuterung etwaiger Anpassungen für das Vorjahr

UNGC – UN Global Compact

Der UN Global Compact, der im Jahr 2000 vom damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufen wurde, ist eine Initiative, die sich an Unternehmen weltweit richtet und die Einführung und Umsetzung nachhaltiger Geschäftspraktiken fördert. Er umfasst zehn Prinzipien, die Bereiche wie Menschenrechte, Arbeit und Umwelt betreffen. Die UNO initiierte dieses Programm in der Absicht, "dem globalen Markt ein menschliches Gesicht zu geben", heute ist es die weltweit größte Nachhaltigkeitsinitiative für Unternehmen.

“Die Globalisierung ist eine Tatsache des Lebens, aber ich glaube, wir haben ihre Fragilität unterschätzt.”

Ein entscheidender Aspekt der Berichterstattung ist die Messung und Offenlegung von nicht-finanziellen Kriterien in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen. Ein wichtiger Schritt im Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Bewertung der Materialität, eine Methode zur Identifizierung der Elemente, die de facto Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen haben (z. B. Ethik, Werte, Klimaschutz, Datensicherheit, soziale Eingliederung, Wassermanagement).

Das UN Global Compact - Cities Programme ist "der städtische Arm des UN Global Compact". In Anerkennung der einzigartigen und komplexen Herausforderungen, mit denen urbane Umgebungen konfrontiert sind, arbeitet das Cities Programme mit dem Netzwerk der Städte, die den UN Global Compact unterzeichnet haben, zusammen, um gerechte, integrative, nachhaltige und widerstandsfähige Städte und Gesellschaften zu schaffen, indem es sich für die 10 Prinzipien und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) einsetzt. Das Städteprogramm bietet Diagnoseinstrumente, Ressourcen, Kapazitätsaufbau und Projektunterstützung für Städte, um Multi-Stakeholder-Partnerschaften zu erleichtern, die lokale und regionale Regierungen mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und akademischen Experten verbinden, um die Umsetzung der SDGs auf lokaler Ebene zu unterstützen. Das Städteprogramm wird von einem internationalen Sekretariat verwaltet, das seit 2007 an der RMIT-Universität angesiedelt ist.


UN PRI – Principles for Responsible Investment

“Wir glauben, dass ein wirtschaftlich effizientes, nachhaltiges globales Finanzsystem eine Notwendigkeit für die langfristige Wertschöpfung ist. Ein solches System wird langfristige, verantwortungsvolle Investitionen belohnen und der Umwelt und der Gesellschaft insgesamt zugute kommen.”

Die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment sind sechs Prinzipien, die von Investoren für Investoren entwickelt wurden, um ein nachhaltiges Finanzsystem zu fördern.

Die sechs Prinzipien lauten:

  1. Wir werden ESG-Aspekte in unsere Investitionsanalysen und Entscheidungsprozesse einbeziehen

  2. Wir werden aktive Eigentümer sein und ESG-Themen in unsere Eigentümerpolitik und -praktiken einbeziehen

  3. Wir bemühen uns um eine angemessene Offenlegung von ESG-Themen seitens der Unternehmen, in die wir investieren

  4. Wir werden die Akzeptanz und Umsetzung der Grundsätze in der Investmentbranche fördern

  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Effektivität bei der Umsetzung der Grundsätze zu verbessern

  6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze berichten

Die Verbindung zwischen den PRI und den Vereinten Nationen geht bis in das Jahr 2005 zurück, als der damalige Generalsekretär Kofi Annan die Einrichtung der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Grundsätze förderte. Heute sind die UN PRI Teil der UN Environment Programme Finance Initiative und des UN Global Compact.

UN SDGs – Sustainable Development Goals

Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Rio+20-Konferenz) im Jahr 2012 leiteten die Vereinten Nationen einen Prozess zur Festlegung eines neuen Rahmenwerks für die nachhaltige Entwicklung ein, das die Millenniumsentwicklungsziele nach 2015 ablösen sollte. Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen zusammen mit anderen wichtigen Abkommen wie dem Pariser Abkommen und dem Sendai-Rahmen für die Katastrophenvorsorge die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung", die gemeinhin als SDGs oder Agenda 2030 bezeichnet wird.

Die SDGs sind in 17 übergeordnete Ziele gegliedert:

  1. Keine Armut: Armut jeglicher Art überall beenden
  2. Zero Hunger: Beendigung des Hungers, Erreichung von Ernährungssicherheit und verbesserter Ernährung sowie Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
  3. Gute Gesundheit und Wohlbefinden: Sicherstellung eines gesunden Lebens und Förderung des Wohlbefindens für alle Menschen in jedem Alter
  4. Hochwertige Bildung: Gewährleistung einer inklusiven und gerechten Qualitätsbildung und Förderung von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle
  5. Gleichberechtigung der Geschlechter: Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen
  6. Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen: Gewährleistung der Verfügbarkeit und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser und sanitären Einrichtungen für alle
  7. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Förderung von nachhaltigem, integrativem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle
  8. Industrie, Innovation und Infrastruktur: Aufbau einer stabilen Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Unterstützung von Innovationen
  9. Verringerung der Ungleichheit: Verringerung der Einkommensungleichheit in und zwischen den Ländern
  10. Nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte und Siedlungsräume integrativ, sicher, beständig und nachhaltig gestalten
  11. Verantwortungsbewusster Konsum und Produktion: Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen
  12. Klimaschutz: Dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen durch Regulierung der Emissionen und Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energien
  13. Unterwasserleben: Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung
  14. Leben an Land: Schutz, Wiederherstellung und Förderung der nachhaltigen Nutzung terrestrischer Ökosysteme, nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung, Eindämmung und Umkehrung der Landverödung und Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt
  15. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung, Zugang zur Justiz für alle und Aufbau wirksamer, verantwortungsbewusster und integrativer Institutionen auf allen Ebenen
  16. Partnerschaften für die Ziele: Stärkung der Mittel zur Umsetzung und Revitalisierung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung

Dieser integrierte Ansatz ist sektorübergreifend und erkennt an, dass "Maßnahmen in einem Bereich die Ergebnisse in anderen Bereichen beeinflussen". Außerdem zielt er darauf ab, die ökologische und soziale Entwicklung weltweit zu fördern.

ESRS – European Sustainability Reporting Standards

Um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu fördern und zu stärken, hat die EU-Kommission im April 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) angenommen, die die bestehenden Berichtsstandards abändern würde.

Eine der zentralen Bestimmungen der CSRD ist die Einhaltung des ESRS (European Sustainability Reporting Standards).

Derzeit ist ein Entwurf des ESRS zur öffentlichen Konsultation bis zum 8. August 2022 freigegeben worden. Danach wird der erste Entwurf angepasst und der Europäischen Kommission im November 2022 vorgelegt.

Die vorgeschlagene Struktur des ESRS umfasst soziale, ökologische und Governance-Themen sowie Standards für übergreifende Normen.


EMAS – Eco-Management and Audit Scheme

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem für Unternehmen und andere Organisationen zur Bewertung, Berichterstattung und Verbesserung ihrer ökologischen Performance. Das Instrument richtet sich an Unternehmen und andere Organisationen, die eine systematische Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz, eine Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen und umweltbezogener Risiken sowie eine bessere Einhaltung von Rechtsvorschriften anstreben. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung Nr. 1221/2009, die durch die EU-Verordnung 2017/1505 (Anhänge I, II und III) und die EU-Verordnung Nr. 2018/2026 (Anhang IV) geändert wurde. Im Dezember 2019 waren in Deutschland 1.150 Organisationen an 2.176 Standorten EMAS-registriert.

Was müssen Unternehmen beachten?

Die Anforderungen der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 sind integraler Bestandteil eines EMAS-Umweltmanagementsystems. EMAS konzentriert sich in erster Linie auf messbare Verbesserungen, interne und externe Transparenz sowie Rechtssicherheit. Mit der Einführung von EMAS soll die umweltbezogene Performance verbessert werden, z.B. durch die Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz und die Reduzierung von Emissionen, Abwässern oder Abfällen am Standort. Neben solchen "direkten″ Umweltaspekten werden auch die "indirekten″ Umweltaspekte, wie z.B. die Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen, die Beschaffung, das Verhalten von Unterauftragnehmern oder die Arbeitswege der Mitarbeiter, erfasst und bewertet. EMAS legt keine Mindestanforderungen an die Leistung fest, sondern unterstützt Organisationen bei der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung durch die Umsetzung ihres Umweltmanagementsystems. Die Organisation muss ihre Umweltauswirkungen und Verpflichtungen selbst ermitteln. Die Teilnahme an dem System steht Organisationen aus allen Wirtschaftszweigen offen.

Organisationen, die ein Umweltmanagementsystem einführen, legen Verfahren zur Bewertung und Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit fest. Wenn die anspruchsvollen Leitlinien der EMAS-Verordnung eingehalten werden, können diese Organisationen in das EMAS-Register eingetragen werden.

EMAS-Anforderungen:

  • Einhaltung aller Umweltvorschriften, die von einem Prüfer und einer offiziellen Behörde kontrolliert werden

  • Kontinuierliche Verbesserung der umweltbezogenen Performance

  • Überprüfung der Umweltleistung durch einen speziell geschulten Gutachter

  • Veröffentlichung der wesentlichen Umweltkennzahlen in einem Jahresbericht über alle relevanten Umweltauswirkungen, der Umwelterklärung (Environmental Statement)

Die Umwelterklärung ist das Berichtsinstrument von EMAS. Sie vermittelt ein Bild der ökologischen Performance von Unternehmen und anderen EMAS-Organisationen. Sie konzentriert sich auf Kennzahlen, die die Entwicklung der Umweltleistung im Laufe der Zeit verdeutlichen. Die Umwelterklärung zeigt auf, inwieweit eine Organisation ihrer Verpflichtung zu angemessenen Verbesserungen im Umweltschutz nachkommt und wie die Planungen für die kommenden Jahre aussehen. Dies bezieht sich nicht nur auf direkte Umweltaspekte, die am Standort der Organisation auftreten, sondern auch auf die indirekten, z.B. die Umweltauswirkungen der hergestellten Produkte und Dienstleistungen, der Beschaffung oder des Arbeitsweges der Mitarbeiter.


DNK – Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) wurde 2010 von verschiedenen Interessensgruppen entwickelt und ist 2012 in Kraft getreten. Seitdem wird der Kodex vom Rat für Nachhaltige Entwicklung betreut.

Um dem Nachhaltigkeitskodex zu entsprechen, muss eine Organisation die Übereinstimmung mit allen 20 Kriterien sowie die Übereinstimmung mit den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der GRI (Global Reporting Initiative) darlegen.

Der Nachhaltigkeitskodex kann für die nichtfinanzielle Berichterstattung verwendet werden, um die CSR-Berichterstattung (CSR-RUG) umzusetzen.

Der Kodex umfasst 20 Kriterien:

  1. Strategie

  2. Materialität

  3. Ziele

  4. Tiefe der Wertschöpfungskette

  5. Verantwortung

  6. Regeln und Prozesse

  7. Kontrolle

  8. Anreizsysteme

  9. Einbindung der Stakeholder

  10. Innovation und Produktmanagement

  11. Nutzung natürlicher Ressourcen

  12. Ressourcenmanagement

  13. Klimarelevante Emissionen

  14. Arbeitnehmerrechte

  15. Chancengleichheit

  16. Qualifikationen

  17. Menschenrechte

  18. Unternehmerische Verantwortung

  19. Politische Beeinflussung

  20. Conduct that complies with the Law and Policy


Quellen:

IFRS - Home

About the Climate Disclosure Standards Board | Climate Disclosure Standards Board (cdsb.net)

https://www.un.org/sg/en/content/sg/speeches/1999-02-01/kofi-annans-address-world-economic-forum-davos#:~:text=Globalization%20is%20a%20fact%20of,guide%20the%20course%20they%20take.

https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles

https://peri-cene.net/policy-lab/un-cities-programme/

https://www.unpri.org/about-us/about-the-pri

https://sdgs.un.org/goals#history

EMAS – Environment - European Commission (europa.eu)

https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/

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