Wie sich die Landschaft des ESG Reportings differenzieren lässt

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Standards & Rahmenwerke

ESG Standards und Rahmenwerke bilden eine Anleitung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Während Rahmenwerke einen Überblick über die Struktur und zu behandelnden Themen schaffen, bieten Standards detaillierte Berichtsstrukturen, inklusive detaillierter Metriken und Kriterien.

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Regulierungen

Verordnungen, Richtlinien und Gesetze auf EU oder Landesebene verpflichten bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die neuen ESG Regulierungen sollen Transparenz schaffen, nachhaltige Investitionen fördern und langfristig die Erreichung der Null-Emissionen-Ziele der EU und Länder sicher stellen.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Offiziell definierte Ziele, Grundsätze und Leitlinien bieten einen Ansatz für Unternehmen, ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele zu definieren und umzusetzen. Sie können sich auf einen, mehrere oder alle ESG Bereiche fokussieren. Nachhaltigkeitsreporting auf Basis dieses Ansatzes erfolgt meist auf freiwilliger Basis.

Institutionen

In der Vergangenheit entwickelten Verbände und NGOs primär Leitlinien, die Unternehmen bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Durch das zunehmende Regulierungsaufkommen wirken sie heute vermehrt bei der Entwicklung von Standards und Rahmenwerken durch politische Institutionen mit.

Die Landschaft des Nachhaltigkeitsreportings

Standards & Rahmenwerke

Regulierungen

Regulierungen

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: Vorschlag
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: EU-Unternehmen, Unternehmen in Risikosektoren und Unternehmen aus Drittländern, die bestimmte Kriterien erfüllen (mehr in den Details)
  • In Envoria integriert: noch nicht

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Durch die Einbeziehung von Menschenrechts- und Umweltbelangen in die Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung zielt diese Richtlinie darauf ab, nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern. Sobald die Verhandlungen über die CSDDD abgeschlossen sind und der Vorschlag angenommen wird, werden Unternehmen verpflichtet sein, die negativen Auswirkungen ihres Geschäfts zu berücksichtigen, einschließlich derer entlang ihrer Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas. Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) wird die CSDDD die gesamte Wertschöpfungskette betreffen und für eine größere Anzahl von Unternehmen gelten. Zudem müssen Unternehmen ihre Unternehmensstrategie auf das Pariser Abkommen ausrichten.

Regulierungen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • Ebene: Europäische Union
  • Status quo: in Kraft
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: (1) Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, (2) große Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, (3) börsennotierte KMU und andere Unternehmen, (4) Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlicher Tätigkeit in der EU (mehr in den Details)
  • In Envoria integriert: ja, über ESRS abgedeckt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Daten für Unternehmen in der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist es, die nichtfinanzielle Leistung großer Unternehmen zu berücksichtigen. Die CSRD ersetzt die Richtlinie 2014/95/EU - auch Non-Financial Reporting Directive (NFRD) genannt - und verlangt detailliertere Informationen zu Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen. Konkret schreibt sie die Offenlegung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage und der Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens vor. Einer der wichtigsten Unterschiede im Vergleich zur NFRD ist die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit. Es sieht strengere Kriterien für die Entscheidung vor, ob ein Nachhaltigkeitsaspekt in den Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens aufgenommen werden muss.

Regulierungen

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

  • Ebene: Deutschland
  • Status quo: in Kraft
  • Rechtsverbindlichkeit: verpflichtend
  • Zielgruppe: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, darunter Versicherungen und Finanzinstitute
  • In Envoria integriert: ja, über ESRS abgedeckt

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht um. Es stützt sich damit auf die NFRD, die große Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer nicht-finanziellen Informationen verpflichtet. Die Richtlinie ist zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft getreten. Das CSR-RUG verpflichtet Unternehmen, über nicht-finanzielle Themen wie Umwelt- und Sozialthemen, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung sowie ihre Corporate Governance zu berichten.

Ziele, Grundsätze & Leitlinien

Institutionen

Zertifizierungen